entweder
- Litera adas 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Litera bein gemäß Paragraph 132, SchFG zugelassenes, mindestens drei Jahre umfassendes Ausbildungsprogramm für Schiffsführerinnen bzw. Schiffsführer absolviert hat,
- Litera cim Rahmen dieses Ausbildungsprogrammes oder nach dessen Abschluss eine Mindestfahrzeit von 360 Tagen absolviert hat,
- Litera düber ein Sprechfunkzeugnis verfügt und
- Litera eüber die medizinische Tauglichkeit gemäß Anlage 7 verfügt