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BGBl. II Nr. 481/2022

kundgemacht 22.12.2022 RIS↗
Frauenförderungsplan BMK
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Frauenförderungsplan BMK)
Kundmachung BGBl. II Nr. 481/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BMK neu § 0↗RIS↗
§ 15neu
in Kraft 23.12.2022 – 28.02.2025 · idF BGBl. II Nr. 481/2022 · danach: BGBl. II Nr. 39/2025 § 15↗RIS↗

Informationsrechte

Paragraph 15,

Den Gleichbehandlungsbeauftragen sind für die Durchführung ihrer Aufgaben gemäß Paragraph 31, B-GlBG alle erforderlichen Informationen, wie z. B. Protokolle, Auswertungen aus dem Personalsystem des Bundes oder sonstige statistische Auswertungen, zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind ihnen nachstehende Informationen vom Dienstgeber zur Verfügung zu stellen:

  1. Ziffer eins
    Auskünfte im Rahmen des Paragraph 31, B-GlBG in der gewünschten Form und Aufbereitung;
  2. Ziffer 2
    statistische Daten entsprechend der Verordnung der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst über die in die Gleichbehandlungsberichte aufzunehmenden statistischen Daten, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 31 aus 2010,, bis 1. Oktober jeden zweiten Jahres;
  3. Ziffer 3
    Berichte über die absolvierten Ausbildungen bis 1. Oktober jeden Jahres, wobei aus diesen statistischen Daten der Frauenanteil bei den jeweiligen Bildungsmaßnahmen sowie die Anzahl der Schulungstage – getrennt nach Geschlecht – ersichtlich sein sollte;
  4. Ziffer 4
    der Einkommensbericht gemäß Paragraph 6 a, B-GlBG;
  5. Ziffer 5
    schriftliche Informationen über geplante Schulungen;
  6. Ziffer 6
    folgende schriftliche Informationen bei Funktionsausschreibungen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme:
    1. Litera a
      Ausschreibungstext zeitgleich mit der Information an die Personalvertretung,
    2. Litera b
      Besetzung der Begutachtungskommission,
    3. Litera c
      Namen und Reihung der Bewerbungen sowie die Bewerbungsunterlagen.