sie auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben zu Unrecht gewährt wurde,
BGBl. I Nr. 219/2022
Änderung des Filmstandortgesetzes 2023, des Filmförderungsgesetzes und des KommAustria-Gesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Filmstandortgesetz 2023 erlassen wird und das Filmförderungsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11neu
Widerruf bzw. Rückzahlung einer Förderung
Paragraph 11,
Die Auszahlung einer bereits zuerkannten Förderung hat zu unterbleiben bzw. eine bereits ausgezahlte Förderung ist ganz oder teilweise rückzuerstatten, wenn
- Ziffer eins
- Ziffer 2Auflagen oder Bedingungen, unter denen eine Förderung gewährt wurde, nicht erfüllt werden oder
- Ziffer 3der Grund für eine Förderung weggefallen ist.
Nähere Modalitäten sind in den Richtlinien gemäß Paragraph 7, zu regeln.