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BGBl. II Nr. 301/2023

kundgemacht 09.10.2023 RIS↗
SchiCKomm-Sitzungsgeldverordnung 2023
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Sitzungsgelder der Schienen-Control Kommission (SchiCKomm-Sitzungsgeldverordnung 2023)
Kundmachung BGBl. II Nr. 301/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

SchiCKomm-Sitzungsgeldverordnung 2023 neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 10.10.2023 · idF BGBl. II Nr. 301/2023 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Für die Teilnahme an Sitzungen der Schienen-Control Kommission gebührt:

  1. Ziffer eins
    der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 210 Euro;
  2. Ziffer 2
    den übrigen Mitgliedern ein Sitzungsgeld in Höhe von 195 Euro;
  3. Ziffer 3
    einer nicht stimmberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden bzw. einem nicht stimmberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 160 Euro;
  4. Ziffer 4
    einem nicht stimmberechtigten Ersatzmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von 105 Euro.
Das Sitzungsgeld gebührt für die erste Stunde und jede weitere vollendete Stunde. Für jede weitere angefangene halbe Stunde gebührt es jeweils im halben Ausmaß.