Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Die VfGH-Grundausbildungsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 626 aus 2003,, tritt gleichzeitig außer Kraft.
BGBl. II Nr. 172/2025
VfGH-Grundausbildungsverordnung
Verordnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes über die Grundausbildung der Bediensteten des Verfassungsgerichtshofes (VfGH-Grundausbildungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Paragraph 10,
- Absatz 2,Bedienstete, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits ein Ausbildungsplan erstellt wurde, können ihre Grundausbildung auch weiterhin nach den Bestimmungen der VfGH-Grundausbildungsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 626 aus 2003,, absolvieren, wenn sie eine diesbezügliche nicht widerrufbare Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung abgeben.
- Absatz 3,Die Funktionsdauer und die Zusammensetzung der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehenden Dienstprüfungskommission und der Prüfungssenate bleiben unberührt.