Absatz eins,Der Rechnungshof bekennt sich zum Grundsatz der Gleichwertigkeit der Arbeit von Frau und Mann und der Chancengleichheit für alle Bediensteten. Alle Inhaberinnen und Inhaber von Funktionen im Rechnungshof haben die Förderung von Frauen zu unterstützen. Unmittelbare Vorgesetzte haben diese Unterstützung im Rahmen des jährlichen Mitarbeitendengesprächs anzubieten (Frauenförderung als Führungsverantwortung).
BGBl. II Nr. 187/2026
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2026/2027
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 14neu
Organisation
Paragraph 14,
- Absatz 2,Frauenförderungsmaßnahmen sind bei der Gesamtplanung, bei der Personalplanung und bei Organisationsänderungen zu berücksichtigen.
- Absatz 3,Die Transparenz der Entscheidungsstrukturen und die Durchführung des Frauenförderungsgebots sind insbesondere durch folgende Maßnahmen im Aktenlauf sicherzustellen:
- Litera aDie Gleichbehandlungsbeauftragte ist einzubinden:
- Strichaufzählungbei der Erlassung des Frauenförderungsplans,
- Strichaufzählungbei Organisationsänderungen im Rechnungshof,
- Strichaufzählungbei der Zusammensetzung von Kommissionen und Arbeitsgruppen und
- Strichaufzählungbei der Erhebung des Bildungsbedarfs.
- Litera bDie Gleichbehandlungsbeauftragte hat vor der beabsichtigten Durchführung folgender Personalmaßnahmen das Recht zur schriftlichen Stellungnahme:
- Strichaufzählungbei der Festsetzung von Ausschreibungen,
- Strichaufzählungbei der Ausschreibung von Funktionen und bei Funktionsbestellungen,
- Strichaufzählungbei der Ablehnung von Karenzurlauben und Teilzeitbeschäftigung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern,
- Strichaufzählungbei Verwendungsänderungen von Bediensteten.
- Litera cDie Gleichbehandlungsbeauftragte ist über folgende verfügte personelle und organisatorische Maßnahmen zu informieren:
- StrichaufzählungAblehnung von Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerbern,
- StrichaufzählungBeendigung der Probeverwendung von Bediensteten,
- StrichaufzählungNichtzulassung von Bediensteten zur Aus- und Weiterbildung,
- StrichaufzählungGewährung von Karenzurlauben und Verwendungsänderungen,
- StrichaufzählungAusschreibung von Fortbildungsseminaren und
- Strichaufzählungallgemeine Personalentscheidungen im Hinblick auf die Einhaltung des B-GlBG.