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BGBl. II Nr. 286/2026

kundgemacht 30.09.2026 RIS↗
Eltern-Kind-Pass-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über nähere Regelungen zum Elektronischen Eltern-Kind-Pass (Eltern-Kind-Pass-Verordnung – EKPV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 286/2026× zu EKPV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Eltern-Kind-Pass-Verordnung (EKPV) neu § 0↗RIS↗
§ 6neu
in Kraft ab 01.10.2026 · idF BGBl. II Nr. 286/2026 § 6↗RIS↗

3. Unterabschnitt
Dokumentation im Zeitraum der Schwangerschaft und der Geburt

Katalog der Dokumentation im Zeitraum der Schwangerschaft und der Geburt

Paragraph 6,

       Während der Schwangerschaft und bis zu 83 Tage nach der Geburt werden die nachfolgenden Untersuchungen und Beratungen durchgeführt und folgende Daten erhoben und im eEKP gespeichert:

  1. Ziffer eins
    Anamnese der Schwangeren, bestehend aus einer Anamnese der werdenden Mutter und einer Anamnese der familiären und eigenen Vorbelastungen,
  2. Ziffer 2
    Angaben zu den fünf ärztlichen Untersuchungen der Schwangeren,
  3. Ziffer 3
    besondere Befunde, wobei diese zur Schwangeren gespeichert werden und anschließend eine in Anlage 2 des EKPG definierte Teilmenge in den eEKP des Kindes zu übernehmen ist,
  4. Ziffer 4
    Angaben zu den vier Ultraschalluntersuchungen,
  5. Ziffer 5
    Angaben zu den zwei labormedizinischen Untersuchungen,
  6. Ziffer 6
    Angaben zu den zwei Hebammenberatungen, wobei die zweite Hebammenberatung aus einer Beratung und einer Erhebung der psychosozialen Belastungen besteht,
  7. Ziffer 7
    Angaben zu kurativen Untersuchungen (Schwangerenuntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen und Labormedizinische Untersuchungen),
  8. Ziffer 8
    Angaben zu pränataldiagnostischen Untersuchungen (Erst-Trimester-Screening, Organscreening und CVS/AC),
  9. Ziffer 9
    Angaben zur allgemein- und familienmedizinischen Untersuchung, bestehend aus einer Anamnese der familiären und eigenen Vorbelastungen und einem Untersuchungsbefund,
  10. Ziffer 10
    Angaben zum Gesundheitsgespräch, bestehend aus der Erhebung psychischer Belastungen, psychosozialer Belastungen und sozioökonomischer Belastungen sowie einem sozialanamnetischen Gespräch,
  11. Ziffer 11
    Durchführung der Elternberatung,
  12. Ziffer 12
    Angaben anlässlich der Geburt, wobei diese zur Schwangeren gespeichert werden und anschließend eine Teilmenge an für die weitere Behandlung des Kindes relevanten Daten in den eEKP des Kindes zu übernehmen ist,
  13. Ziffer 13
    Angaben zum Neugeborenen nach der Geburt,
  14. Ziffer 14
    Angaben zur postpartalen Periode und
  15. Ziffer 15
    Dokumentation des Zustandes des Kindes bei Entlassung oder Transfer