Absatz eins,Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Fachärztinnen und –ärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin haben einen lesenden und schreibenden Zugriff auf sämtliche in Paragraph 6, genannte Daten. Davon abweichend besteht kein schreibender Zugriff auf
- Ziffer einsbesondere Befunde, die bereits in den eEKP des Kindes übernommen wurden,
- Ziffer 2die zwei Hebammenberatungen und
- Ziffer 3Angaben anlässlich der Geburt, die bereits in den eEKP des Kindes übernommen wurden.