Absatz eins,Eine Neuanlegung des Grundbuches kommt in Betracht:
Ziffer eins infolge einer agrarischen Operation;
Ziffer 2 wenn das bestehende Grundbuch durch Brand oder in anderer Weise vernichtet wird.
Ziffer eins infolge einer agrarischen Operation;
Ziffer 2 wenn das bestehende Grundbuch durch Brand oder in anderer Weise vernichtet wird.