Absatz eins,Der staatliche Amtsarzt eines kommunalen Gesundheitsamts hat den auf die Durchführung der Aufgaben des Gesundheitsamts bezüglichen Weisungen des Leiters des Kreises Folge zu leisten. Er untersteht jedoch nicht dessen Dienststrafgewalt.
dRGBl. I S 177/1935
Änderungen durch diese Kundmachung
Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens
neu
§ 0↗RIS↗
§ 22neu
Paragraph 22
- Absatz 2,Der Paragraph 19, Absatz 2, findet entsprechende Anwendung.