Absatz eins,In dem Geschäftsbericht oder in der Bilanz sind ersichtlich zu machen:
- Ziffer einsdie Zahl der zur Deckung der Schiffspfandbriefe bestimmten, durch Schiffshypotheken gesicherten Darlehnsforderungen und deren Verteilung nach ihrer Höhe, und zwar bei Beträgen bis zu einhunderttausend Reichsmark in Stufen von zehntausend Reichsmark, bei höheren Beträgen in Stufen von hunderttausend Reichsmark;
- Ziffer 2die Beträge, welche hiervon auf Schiffshypotheken an Schiffen und solche an Schiffsbauwerken entfallen;
- Ziffer 3die Zahl der im Geschäftsjahr auf Antrag der Bank eingeleiteten Zwangsversteigerungen von Schiffen oder Schiffsbauwerken und die Zahl der im Geschäftsjahr eingeleiteten Zwangsversteigerungen von Schiffen oder Schiffsbauwerken, an denen die Bank sonst beteiligt war;
- Ziffer 4die Zahl der Fälle, in denen die Bank während des Geschäftsjahres Schiffe oder Schiffsbauwerke zur Verhütung von Verlusten an Schiffshypotheken hat übernehmen müssen; ferner der Gesamtbetrag dieser Schiffshypotheken und die Verluste oder Gewinne, die sich bei dem Wiederverkauf übernommener Schiffe oder Schiffsbauwerke ergeben haben;
- Ziffer 5die Jahre, aus denen die Rückstände auf die von den Darlehnsschuldnern zu entrichtenden Zinsen herrühren, und der Gesamtbetrag der Rückstände eines jeden Jahres;
- Ziffer 6der Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr erfolgten Rückzahlungen auf die durch Schiffshypotheken gesicherten Darlehnsforderungen, getrennt nach den durch planmäßige Abzahlung und den in anderer Weise erfolgten Rückzahlungen;
- Ziffer 7die Beschränkungen, denen sich die Bank hinsichtlich der Rückzahlung der Schiffspfandbriefe unterworfen hat, getrennt nach den einzelnen Gattungen der Schiffspfandbriefe.