dRGBl. I S 531/1934
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11neu
Paragraph 11
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1935 in Kraft. Der Reichsminister des Innern ist ermächtigt, die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Maßnahmen schon vor diesem Zeitpunkt zu treffen.