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dRGBl. I S 763/1931

in Kraft ab 15.10.1938 ALEX↗
Kundmachung dRGBl. I S 763/1931× zu Orderlagerscheine×

Änderungen durch diese Kundmachung

Orderlagerscheine neu § 0↗RIS↗
§ 8neu
in Kraft 15.10.1938 – 31.12.1999 · idF dRGBl. I S 763/1931 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999 § 8↗RIS↗

Paragraph 8

Beginn der Befugnis zur Ausstellung von Orderlagerscheinen

  1. Absatz eins,Die Befugnis zur Ausstellung von Orderlagerscheinen soll nicht eher ausgeübt werden, als bis die in den Paragraphen 6 und 7 vorgeschriebenen Niederlegungen und Veröffentlichungen erfolgt sind.
  2. Absatz 2,Erweiterungen der Ermächtigung sowie Änderungen der Lagerordnung oder Erhöhungen des Tarifs (Paragraph 2, Absatz 2, Nr. 7) sollen bei Ausübung der Befugnis zur Ausstellung von Orderlagerscheinen nicht eher zur Anwendung gebracht werden, als bis die in den Paragraphen 6 und 7 vorgeschriebenen Niederlegungen und Veröffentlichungen erfolgt sind.