GVBlTirVbg. Nr. 9/1897
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 41neu
Paragraph 41,
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes sind Meine Minister der Justiz, des Ackerbaues und der Finanzen beauftragt.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes sind Meine Minister der Justiz, des Ackerbaues und der Finanzen beauftragt.