JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Andere Arten der Vorschriften, als:
a) Gewohnheiten.
Paragraph 10,
Auf Gewohnheiten kann nur in den Fällen, in welchen sich ein Gesetz darauf beruft, Rücksicht genommen werden.
Auf Gewohnheiten kann nur in den Fällen, in welchen sich ein Gesetz darauf beruft, Rücksicht genommen werden.