JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1054neu
Erfordernisse des Kaufvertrages.
Paragraph 1054,
Wie die Einwilligung des Käufers und Verkäufers beschaffen seyn müsse, und welche Sachen gekauft und verkauft werden dürfen, dieses wird nach den Regeln der Verträge überhaupt bestimmt. Der Kaufpreis muß im barem Gelde bestehen, und darf weder unbestimmt, noch gesetzwidrig seyn.