JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1263neu
2) einer freywilligen;
Paragraph 1263,
Wenn Ehegatten übereinkommen, geschieden zu leben, so hängt es auch von ihrem Einverständnisse ab, welches immer zugleich zu treffen ist (Paragraphen 103, - 105), ob sie ihre Ehe-Pacte fortdauern lassen, oder auf welche Art sie dieselben abändern wollen.