JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1343neu
Arten der Befestigung eines Rechtes:
Paragraph 1343,
Die rechtlichen Arten der Sicherstellung einer Verbindlichkeit und der Befestigung eines Rechtes, durch welche dem Berechtigten ein neues Recht eingeräumet wird, sind: die Verpflichtung eines Dritten für den Schuldner, und die Verpfändung.