JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1411neu
Drittes Hauptstück.
Von Aufhebung der Rechte u. Verbindlichkeiten.
Aufhebung der Rechte und Verbindlichkeiten.
Paragraph 1411,
Rechte und Verbindlichkeiten stehen in einem solchen Zusammenhange, daß mit Erlöschung des Rechtes die Verbindlichkeit, und mit Erlöschung der letzteren das Recht aufgehoben wird.