JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 380neu
Drittes Hauptstück.
Von der Erwerbung des Eigenthumes durch Zueignung.
Rechtliche Erfordernisse der Erwerbung.
Paragraph 380,
Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigenthum erlangt werden.