JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 425neu
Mittelbare Erwerbungsart.
Paragraph 425,
Der bloße Titel gibt noch kein Eigenthum. Das Eigenthum und alle dingliche Rechte überhaupt können, außer den in dem Gesetze bestimmten Fällen, nur durch die rechtliche Uebergabe und Uebernahme erworben werden.