JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 445neu
Ausdehnung dieser Vorschriften auf andere dingliche Rechte.
Paragraph 445,
Nach den in diesem Hauptstücke über die Erwerbungs- und Erlöschungsart des Eigenthumsrechtes unbeweglicher Sachen gegebenen Vorschriften hat man sich auch bey den übrigen, auf unbewegliche Sachen sich beziehenden, dinglichen Rechten zu verhalten.