JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 524neu
Erlöschung der Dienstbarkeiten.
im Allgemeinen.
Paragraph 524,
Die Servituten erlöschen im Allgemeinen auf diejenigen Arten, wodurch nach dem dritten und vierten Hauptstücke des dritten Theiles Rechte und Verbindlichkeiten überhaupt aufgehoben werden.