JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 704neu
2) Zeitpunct.
Paragraph 704,
Ist es ungewiß, ob der Zeitpunct, auf welchen der Erblasser das zugedachte Recht einschränkt, kommen oder nicht kommen werde; so wird diese Einschränkung als eine Bedingung angesehen.