JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 804neu
Paragraph 804,
Die Errichtung des Inventariums kann auch von demjenigen verlangt werden, dem ein Pflichttheil gebühret.
Die Errichtung des Inventariums kann auch von demjenigen verlangt werden, dem ein Pflichttheil gebühret.