JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 897neu
Nebenbestimmungen bey Verträgen:
1) Bedingungen;
Paragraph 897,
In Ansehung der Bedingungen bey Verträgen gelten überhaupt die nähmlichen Vorschriften, welche über die den Erklärungen des letzten Willens beygesetzten Bedingungen aufgestellt worden sind.