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MBl. I S 327/1935

in Kraft ab 14.03.1935·kein Dokument in RIS
Kundmachung MBl. I S 327/1935× zu Dienstordnung für die Gesundheitsämter – Besonderer Teil×

Änderungen durch diese Kundmachung

Dienstordnung für die Gesundheitsämter – Besonderer Teil neu § 0↗RIS↗
§ 75neu
in Kraft ab 14.03.1935 · idF MBl. I S 327/1935 § 75↗RIS↗

Paragraph 75

Anlegung und Erweiterung von Begräbnisplätzen.

  1. Absatz eins,Bei der Anlegung neuer und der Erweiterung bestehender Begräbnisplätze und Krematorien hat der Amtsarzt auf Antrag nach örtlicher Besichtigung und nach Maßgabe der gesetzlichen und sonstigen Vorschriften sich gutachtlich zu äußern.
  2. Absatz 2,Die Entwürfe der zu erlassenden Begräbnis- und Friedhofsordnungen werden von dem Amtsarzt geprüft.
  3. Absatz 3,Auf die Errichtung und die einwandfreie Beschaffung von Leichenhallen hat das Gesundheitsamt hinzuwirken.