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Kundmachungen zu Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das BMF und FLD×
BGBl
BGBl. Nr. 494/1991 Verordnung kundgemacht 11.09.1991
494. Verordnung: Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Finanzlandesdirektionen sowie an die Finanzämter und Zollämter
Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von AnbringenneuZulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das BMF und FLDaufgehoben
BGBl. Nr. 102/1990 Verordnung kundgemacht 20.02.1990
102. Verordnung: Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen und an die Finanzlandesdirektionen
Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das BMF und FLDneu