25. Verordnung: Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und an die Agrarmarkt Austria
Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von AnbringenneuZulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringenaufgehoben
391. Verordnung: Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und an den Milchwirtschaftsfonds
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