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Kundmachungen zu Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt×
BGBl
BGBl. III Nr. 129/2016 Sonstiges kundgemacht 15.07.2016
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83<sup>bis</sup> des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale ZivilluftfahrtaufgehobenDurchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Deutschland)neu
BGBl. III Nr. 139/2009 Sonstiges kundgemacht 17.12.2009
Abkommen zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83<sup>bis</sup> des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrtneu