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Fassungsvergleich zu Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte (Serbien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte (Serbien) 1
Art. 1neu
kundgemacht, Inkrafttreten nicht festgelegt · idF BGBl. III Nr. 125/2007 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Hinsichtlich der Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte, die an der Übung „INVITEX PACEMAKER 2007“, die vom 19. November 2007 bis zum 7. Dezember 2007 in Österreich stattfindet, teilnehmen, sind die Bestimmungen des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen, unterzeichnet am 19. Juni 1995, sinngemäß anzuwenden.