Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Rahmenabkommen über die finanzielle Kooperation (Kenia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenabkommen über die finanzielle Kooperation (Kenia) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.10.2023 · idF BGBl. III Nr. 149/2023 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Zielsetzung
Ziel dieses Rahmenabkommens ist die Schaffung eines Rahmens für die finanzielle Kooperation zwischen den Vertragsparteien für die Bereitstellung von konzessionellen Finanzierungen im Rahmen des österreichischen Soft Loan Programms zur Unterstützung von Sektoren/Projekten von gemeinsamen Interesse in der Republik Kenia.
Die finanzielle Kooperation zwischen den beiden Vertragsparteien erfolgt im Einklang mit ihren jeweiligen Gesetzen, Verordnungen, einschlägigen Politiken und Mandaten sowie mit ihren internationalen Verpflichtungen.