Änderungen zwischen den Fassungen
Vereinbarung zur Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (Moldau)
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1
Ziel
Diese Vereinbarung hat die Festschreibung des notwendigen rechtlichen Rahmens für die Durchführung der Konvention zum Ziel.