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Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R) (aufgehoben) 1
Art. 3aufgehoben
in Kraft 01.01.1993 – 21.12.2005 · idF BGBl. Nr. 9/1978 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 225/2005 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Die vertragschließenden Parteien kommen überein, die Ausbauarbeiten so rechtzeitig abzuschließen, daß es möglich ist, den Verkehr über die in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 genannten Straßenübergänge spätestens bis zum 31. Dezember 1978 aufzunehmen.