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Fassungsvergleich zu Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt 1
Art. 32neu
in Kraft ab 18.10.2018 · idF BGBl. III Nr. 135/2018 Art. 32↗RIS↗
Artikel 32
Unterzeichnung
Dieses Protokoll liegt für die Vertragsparteien des Übereinkommens vom 2. Februar 2011 bis 1. Februar 2012 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.