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Fassungsvergleich zu Gemeindevermittlungsämter××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gemeindevermittlungsämter 1
Art. 6neu
in Kraft ab 05.06.1907 · idF RGBl. Nr. 59/1907 Art. 6↗RIS↗
Artikel VI.
Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit Ablauf von drei Monaten nach der Kundmachung in Wirksamkeit.