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Fassungsvergleich zu Gemeindevermittlungsämter××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gemeindevermittlungsämter 1
Art. 7neu
in Kraft ab 05.06.1907 · idF RGBl. Nr. 59/1907 Art. 7↗RIS↗
Artikel VII.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes sind Meine Minister der Justiz, des Innern und der Finanzen beauftragt.