Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur (Ukraine)
1§ 0↗RIS↗
Art. 8neu
Artikel 8
Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung dieses Abkommen werden durch Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien beigelegt.