Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Rahmenabkommen über die finanzielle Kooperation (Kenia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenabkommen über die finanzielle Kooperation (Kenia) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.10.2023 · idF BGBl. III Nr. 149/2023 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Streitbeilegungsmechanismus
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Umsetzung des Abkommens ergeben, werden gütlich und durch gegenseitige Verhandlungen auf diplomatischem Wege beigelegt.