Änderungen zwischen den Fassungen
Vereinbarung zur Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (Moldau)
1§ 0↗RIS↗
Art. 8neu
Artikel 8
Beilegung von Streitigkeiten
Strittige Fragen in Bezug auf die Interpretation oder Durchführung dieser Vereinbarung werden durch Konsultationen oder Verhandlungen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien gelöst.