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Fassungsvergleich zu Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen (Kuwait)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen (Kuwait) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 05.05.2025 · idF BGBl. III Nr. 68/2025 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung und/oder Auslegung dieses Abkommens ergeben, werden auf diplomatischem Wege und durch Konsultationen oder Verhandlungen beigelegt.