Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Mongolei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Mongolei) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. III Nr. 16/2026 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Streitbeilegung
Jede Differenz oder Streitigkeit über die Auslegung oder Durchführung dieses Abkommens oder seiner Bestimmungen wird einvernehmlich durch direkte Konsultationen oder Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien beigelegt.