Änderungen zwischen den Fassungen
Vereinbarung zur Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (Moldau)
1§ 0↗RIS↗
Art. 9neu
Artikel 9
Verhältnis zu anderen internationalen Vereinbarungen
Diese Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die sich aus anderen internationalen Verträgen ergeben.