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Fassungsvergleich zu Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen (Kuwait)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen (Kuwait) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 05.05.2025 · idF BGBl. III Nr. 68/2025 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Dieses Abkommen kann im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen der beiden Vertragsparteien jederzeit geändert werden. Die Änderungen treten in Kraft in Übereinstimmung mit den in Artikel 10 Absatz 1 dieses Abkommens vorgesehenen Verfahren in Kraft.