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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Mongolei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Mongolei) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. III Nr. 16/2026 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Änderungen
Durch gegenseitiges Einvernehmen der Vertragsparteien können Änderungen und Ergänzungen an diesem Abkommen vorgenommen werden, die dessen integraler Bestandteil sind und in separaten Protokollen festgehalten werden, die gemäß Artikel 10 dieses Abkommens in Kraft treten.