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Fassungsvergleich zu I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 91neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 177/1913 Art. 91↗RIS↗
Fünfter Titel.
Schlußbestimmungen.
Artikel 91.
Dieses Übereinkommen tritt nach seiner Ratifikation für die Beziehungen zwischen den Vertragsmächten an die Stelle des Übereinkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 29. Juli 1899.