Änderungen zwischen den Fassungen
§ 7geändert
§ 7
„Staatliches Gesundheitsamt für den Stadtkreis ...“.
Schlagworte
§ 8geändert
§ 8
§ 9neu
§ 9
Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Ausführungs- und Überleitungsvorschriften.
Schlagworte
§ 10neu
§ 10
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1938 in Kraft.