Änderungen zwischen den Fassungen
Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 1geändertlit b
§ 1.
Die Neufestsetzung
a) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 868/1992)
b) der Gebühren für die Beförderung von Postsendungen und Telegrammen, ferner der Fernsprechteilnehmer-, Aufnahms- und Sprechgebühren, endlich
c) der staatlichen Inlandverschleißpreise und Verbrauchsabgaben (Lizenzgebühren) für Gegenstände der staatlich bewirtschafteten Monopole
… 3 unveränderte Absätze
erfolgt unter Mitwirkung des Nationalrates.
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