… 29 unveränderte Absätze
Anlage 2
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HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Jahrgang Summe pflich-
tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
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KERNBEREICH
1. Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch .................... 3 3 2 2 3 13 (I)
3. Englisch ................... 3 3 3 3 3 15 (I)
4. Zweite lebende
Fremsprache *3) ............ 3 3 3 3 3 15 (I)
5. Geschichte und Kultur ...... - - 2 2 2 6 III
6. Wirtschaftsgeographie ...... - - 2 2 2 6 III
7. Musikerziehung *1) ......... 1 (1) (1) (1) (2) 1 (+5) (IVa)
8. Bildnerische Erziehung *1) . 1 (1) (1) (1) (2) 1 (+5) (IVa)
9. Psychologie und Philosophie - - - 2 2 4 III
10. Biologie und Ökologie ...... - 2 2 - 2 6 III
11. Mathematik und
angewandte Mathematik ...... - 2 2 2 2 8 I
12. Chemie ..................... 2 2 - - - 4 (III)
13. Physik ..................... - - 2 - - 2 (III)
14. Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 2 2 2 10 II
15. Rechnungswesen *2) ......... 3 3 2 3 2 13 I
16. Wirtschaftsinformatik ...... 1 - - - 1 2 I
17. Textverarbeitung *2) ....... 3 2 2 - - 7 III
18. Politische Bildung und Recht - - - Publishing *2) .... 3 2 2 4 - - 7 III
19 18. Ernährung .................. 2 2 - - - 4 III Politische Bildung und Recht - - - 2 2 4 III
20 19. Küchenführung Ernährung .................. 2 2 - - - 4 III
und Servierkunde *2) ....... 4 4 4 4 - 16 IV 20. Küchenführung
21. Angewandte und Servierkunde *2) ....... 4 4 4 4 - 16 IV
Betriebsorganisation *2) ... - - - 2 - 2 II 21. Angewandte
22. Kreatives Gestalten ........ 3 Betriebsorganisation *2) ... - - - 2 - 3 IVa 2 II
23 22. Leibesübungen .............. 2 2 2 2 2 10 (IVa) Kreatives Gestalten ........ 3 - - - - 3 IVa
--------------------------------------------------------------------- 23. Leibesübungen .............. 2 2 2 2 2 10 (IVa)
35 33 33 34 32 167 ---------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------- 35 33 33 34 32 167
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lehrver- ---------------------------------------------------------------------
Jahrgang Summe pflich- Wochenstunden Lehrver-
tungs- Jahrgang Summe pflich-
I. II. III. IV. V. gruppe tungs-
--------------------------------------------------------------------- I. II. III. IV. V. gruppe
ERWEITERUNGSBEREICH ---------------------------------------------------------------------
a) Ausbildungsschwerpunkte *4) ERWEITERUNGSBEREICH
Dritte lebende Fremdsprache *3 a) - - 3 2 3 8 I Ausbildungsschwerpunkte *4)
Fremdsprachen und Dritte lebende Fremdsprache *3) - - 3 2 3 8 I
Wirtschaft *3) ................ - - 3 2 3 8 I Fremdsprachen und
Umweltökonomie Wirtschaft *3) ................ - - 3 2 3 8 II I
Ernährungs- und Umweltökonomie ................ - - 3 2 3 8 II
Betriebswirtschaft ............ - - 3 2 3 8 II Ernährungs- und
Betriebsorganisation und Betriebswirtschaft ............ - - 3 2 3 8 II
Wirtschaftsleitung ............ - - 3 2 3 8 III Betriebsorganisation und
Humanökologie ................. Wirtschaftsleitung ............ - - 3 2 3 8 III
Sozialverwaltung .............. Humanökologie ................. - - 3 2 3 8 III
Kulturtouristik ............... Sozialverwaltung .............. - - 3 2 3 8 III
Gesundheit und Soziales ....... Kulturtouristik ............... - - 3 2 3 8 III
b) Schulautonome Gesundheit und Soziales ....... - - 3 2 3 8 III
Pflichtgegenstände *4) ........ 2 2 2 2 Medieninformatik .............. - - 3 2 10 3 8 I
Pflichtgegenstände b) Schulautonome
mit erhöhtem Stundenausmaß .... *5 Pflichtgegenstände *4) ........ 2 2 2 2 2 10
Seminare: Pflichtgegenstände
Fremdsprachenseminar *3 mit erhöhtem Stundenausmaß .... *5) ...... I
Allgemeinbildendes Seminar .... III Seminare:
Fachtheoretisches Seminar ..... III Fremdsprachenseminar *3) ...... I
Praxisseminar ................. IV Betriebsorganisatorisches Seminar I
--------------------------------------------------------------------- Allgemeinbildendes Seminar .... III
Pflichtgegenstände gesamt .... 37 35 38 38 37 185 Fachtheoretisches Seminar ..... III
--------------------------------------------------------------------- Praxisseminar ................. IV
B. Pflichtpraktikum ---------------------------------------------------------------------
12 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Pflichtgegenstände gesamt .... 37 35 38 38 37 185
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C B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *4) Pflichtpraktikum
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: 12 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang.
Unverbindliche Übungen ---------------------------------------------------------------------
Spielmusik .................... 1 1 1 1 1 5 V C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *4)
Chorgesang .................... 1 1 1 1 1 5 V Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
--------------------------------------------------------------------- Unverbindliche Übungen
D. Fakultatives Praktikum Spielmusik .................... 1 1 1 1 1 5 V
4 Wochen zwischen dem IV. und Chorgesang .................... 1 1 1 1 1 5 V. Jahrgang.
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E D. Förderunterricht *4) Fakultatives Praktikum
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang.
Deutsch ...................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I) ---------------------------------------------------------------------
Englisch ..................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I E. Förderunterricht *4)
Zweite lebende Fremdsprache .. (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I) Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Mathematik und angewandte Deutsch ...................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Mathematik ................... Englisch ..................... (-2) (2) (2) (2) (-) (68) ( I)
Rechnungswesen *2) ........... Zweite lebende Fremdsprache .. (2) (2) (2) (2) (-) (8) ( I)
Textverarbeitung *2).......... (2) (2) (2) (-) (-) (6) III Mathematik und angewandte
--------------------------------------------------------------------- Mathematik ................... (-) (2) (2) (2) (-) (6) I
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Rechnungswesen *2) ........... (2) (2) (2) (2) (-) (8) I
Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 65 und 70 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Hochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus und Ernährung befähigen. Textverarbeitung *2).......... (2) (2) (2) (-) (-) (6) III
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung. ---------------------------------------------------------------------
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden. Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 65 und 70 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Hochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus und Ernährung befähigen.
Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden. Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.
Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen. Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Folgende Varianten können vorgesehen werden: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
2. ein oder zwei Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder geführt werden.
3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang. Folgende Varianten können vorgesehen werden:
1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden: um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
1 2. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
2 3. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich. folgenden Formen geführt werden:
Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen. 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden. Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen. IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen. Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil. Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
a) Katholischer Religionsunterricht Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
b) Evangelischer Religionsunterricht Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
c a) Altkatholischer Katholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden. Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.
d b) Islamischer Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983 515/1991.
e c) Israelitischer Altkatholischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
f d) Neuapostolischer Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986 421/1983.
g e) Israelitischer Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
h f) Syrisch-orthodoxer Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 269/1986.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer g) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991. der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
j) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992. h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
GRUNDSÄTZE j) Buddhistischer Religionsunterricht
A. Pflichtgegenstände Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
2 VI. DEUTSCH BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
Bildungs- und Lehraufgabe: AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
Der Schüler soll GRUNDSÄTZE
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können; A. Pflichtgegenstände
- die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein; 2. DEUTSCH
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen Bildungs- und beruflichen Bereich bewältigen können; Lehraufgabe:
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können; Der Schüler soll
- sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- am kulturellen und Schreibrichtigkeit entwickeln öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und den Ausdruck im Deutschen handhaben dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen mündliche und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein. - sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
Lehrstoff: - sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
I. Jahrgang: - Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
Normative Sprachrichtigkeit: - Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
Anwendung - Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Rechtschreib- Medien verstehen und Zeichensetzungsregeln in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke. Lehrstoff:
Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze). I. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation Normative Sprachrichtigkeit:
Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Lesen Schreibung und Vortragen von Texten Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Schriftliche Kommunikation: Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).
Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung). Mündliche Kommunikation:
Kreatives Schreiben Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.
Literarische Texte Lesen und kulturelle Bezüge: Vortragen von Texten.
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers Schriftliche Kommunikation:
(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten). Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).
Literarische Gattungen Kreatives Schreiben.
Medien Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien). Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers
II. Jahrgang: (Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).
Mündliche Kommunikation: Literarische Gattungen.
Referat. Diskussion. Medien:
Lesen Massenmedien (Arten und Vortragen von Texten Funktionen der Printmedien).
Darstellung von problemorientierten Standpunkten II. Jahrgang:
Schriftliche Mündliche Kommunikation:
Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung). Referat. Diskussion.
Analysieren, Argumentieren, Appellieren Lesen und Vortragen von Texten.
Kreatives Schreiben Darstellung von problemorientierten Standpunkten.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge Schriftliche Kommunikation:
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten). Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).
Medien: Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien) Kreatives Schreiben.
Werbung Literarische Texte und Konsumverhalten. kulturelle Bezüge:
III. Jahrgang: Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).
Normative Sprachrichtigkeit Medien:
Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien).
Mündliche Kommunikation: Werbung und Konsumverhalten.
Referat. Diskussion. III. Jahrgang:
Lesen und Vortragen von Texten. Normative Sprachrichtigkeit:
Schriftliche Kommunikation: Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.
Analysieren, Argumentieren, Appellieren. Mündliche Kommunikation:
Kreatives Schreiben Referat. Diskussion.
Literarische Texte Lesen und kulturelle Bezüge: Vortragen von Texten.
Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung Schriftliche Kommunikation:
wesentlicher Werke der Weltliteratur Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Medien: Kreatives Schreiben.
Massenmedien (Gestaltungskriterien Literarische Texte und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung). kulturelle Bezüge:
IV. Jahrgang: Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung
Mündliche Kommunikation: wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement. Medien:
Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch). Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
Schriftliche Kommunikation IV. Jahrgang:
Facharbeit. Mündliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appelieren, Dokumentieren, Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.
Kommentieren Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).
Kreatives Schreiben. Schriftliche Kommunikation:
Literarische Texte und kulturelle Bezüge: Facharbeit.
Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur. Analysieren, Argumentieren, Appelieren, Dokumentieren,
Medien: Kommentieren.
Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten Kreatives Schreiben.
Gestalten von Literarische Texte und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung). kulturelle Bezüge:
V. Jahrgang: Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Mündliche Kommunikation Medien:
Referat. Diskussion. Interview Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.
Präsentation Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).
Gesprächs- und Fragetechnik V. Jahrgang:
Schriftliche Mündliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren, Referat. Diskussion. Interview.
Kommentieren Präsentation.
Interpretation Gesprächs- und Textkritik Fragetechnik.
Freies Gestalten. Schriftliche Kommunikation:
Literarische Texte und kulturelle Bezüge: Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur Kommentieren.
Didaktische Grundsätze: Interpretation und Textkritik.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit Freies Gestalten.
Fächerübergreifende und projektorientierte Unterrichtsformen fördern die praxisgerechte Verknüpfung von Unterrichtsgegenständen Literarische Texte und Themenbereichen. kulturelle Bezüge:
Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen motiviert die Schüler zu selbständigem und verantwortlichem Handeln und führt sie zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen gewonnen und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet wird. Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichts und die Motivation der Schüler. Didaktische Grundsätze:
Der Computer kann im Deutschunterricht praxisgerecht und motivierend eingesetzt werden, so zB für das Erstellen von Präsentationsunterlagen, Informationen, Schülerzeitungen und Projektdokumentationen. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit.
Das selbständige Beschaffen, Auswählen Fächerübergreifende und Strukturieren von Informationen wird durch projektorientierte Unterrichtsformen fördern die Arbeit in Bibliotheken praxisgerechte Verknüpfung von Unterrichtsgegenständen und durch Exkursionen gefördert Themenbereichen.
Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden sollen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen. Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen motiviert die Schüler zu selbständigem und verantwortlichem Handeln und führt sie zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen gewonnen und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet wird.
Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbständigkeit und erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System. Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichts und die Motivation der Schüler.
Übungen Der Computer kann im kreativen Schreiben schulen das Verständnis Deutschunterricht praxisgerecht und motivierend eingesetzt werden, so zB für unterschiedliche Sprachformen das Erstellen von Präsentationsunterlagen, Informationen, Schülerzeitungen und führen zu individueller Stilbildung Projektdokumentationen.
Lust am Schöpferischen, Eigenständigkeit und Selbstbewußtsein werden gefördert, Schreibhemmungen und Kommunikationsschwierigkeiten leichter überwunden. Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationen wird durch die Arbeit in Bibliotheken und durch Exkursionen gefördert.
Das persönliche Erlebnis der Dichtung hat Vorrang vor dem rein Literarischen; Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen. Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden sollen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen.
Die kulturgeschichtliche Orientierung erfordert Hinweise auf Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld, zB zur bildenden Kunst, Musik, Philosophie, Psychologie. Kulturelle Aktivitäten (zB der Besuch von Theateraufführungen, Dichterlesungen, Museen und Ausstellungen) motivieren zur Beschäftigung mit Kunst und regen zu kreativer Tätigkeit an. Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbständigkeit und erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System.
Der Themenbereich „Gestalten von und mit Medien” fördert Selbsttätigkeit, Teamgeist, Kreativität und den kritischen Umgang mit Medien. Das selbständige Erarbeiten und Präsentieren eines Medienproduktes bewirkt eine erhöhte Identifikation mit der Aufgabe, der eigenen Leistung und der Arbeit Übungen im Team; darüber hinaus bereitet es in lebensnaher Form auf Beruf kreativen Schreiben schulen das Verständnis für unterschiedliche Sprachformen und Studium vor führen zu individueller Stilbildung.
Schularbeiten: Lust am Schöpferischen, Eigenständigkeit und Selbstbewußtsein werden gefördert, Schreibhemmungen und Kommunikationsschwierigkeiten leichter überwunden.
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten; Das persönliche Erlebnis der Dichtung hat Vorrang vor dem rein Literarischen; Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen.
III. und IV. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten; Die kulturgeschichtliche Orientierung erfordert Hinweise auf Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld, zB zur bildenden Kunst, Musik, Philosophie, Psychologie. Kulturelle Aktivitäten (zB der Besuch von Theateraufführungen, Dichterlesungen, Museen und Ausstellungen) motivieren zur Beschäftigung mit Kunst und regen zu kreativer Tätigkeit an.
V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. Der Themenbereich „Gestalten von und mit Medien” fördert Selbsttätigkeit, Teamgeist, Kreativität und den kritischen Umgang mit Medien. Das selbständige Erarbeiten und Präsentieren eines Medienproduktes bewirkt eine erhöhte Identifikation mit der Aufgabe, der eigenen Leistung und der Arbeit im Team; darüber hinaus bereitet es in lebensnaher Form auf Beruf und Studium vor.
3. ENGLISCH Schularbeiten:
Bildungs- I. und Lehraufgabe II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
Der Schüler soll III. und IV. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten;
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können; V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.
- Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können; 3. ENGLISCH
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können Bildungs- und umgekehrt; Lehraufgabe:
- Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können; Der Schüler soll
- wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist; - die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und Sachkompetenz fähig sein schriftlich abwickeln können;
- zu internationaler Verständigung das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und Zusammenarbeit bereit sein. umgekehrt;
Lehrstoff: - Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
I. Jahrgang: - wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
Integration der Vorkenntnisse. - zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers - zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Aktuelle Themen. Lehrstoff:
Situationen des täglichen Lebens I. Jahrgang:
Sprachstrukturen: Integration der Vorkenntnisse.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.
II Aktuelle Themen. Jahrgang:
Themen aus dem sozialen Umfeld Situationen des Schülers täglichen Lebens.
Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten. Sprachstrukturen:
Aktuelle Themen Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis II. Jahrgang:
Sprachstrukturen: Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers.
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.
III Aktuelle Themen. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Kulturleben. Sprachstrukturen:
Aktuelle Themen Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Restaurant, Gastronomie, Rezeption. III. Jahrgang:
Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.
beruflichen Praxis Kulturleben.
Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen: Restaurant, Gastronomie, Rezeption.
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen. Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz) beruflichen Praxis.
IV. Jahrgang: Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.
Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft. Sprachstrukturen:
Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Wirtschaftsräume, internationale Organisationen Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Aktuelle Themen IV. Jahrgang:
Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache: Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz. Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.
V Aktuelle Themen. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.
Aktuelle Themen. Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Fallbeispiele - Public Relations, Marketing. Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache V. Jahrgang:
Strukturen, Wort- Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und Phrasenschatz ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.
Didaktische Grundsätze: Aktuelle Themen.
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.
- der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
- der Beitrag zu den Erziehungszielen der Bildungs- und Lehraufgabe. Didaktische Grundsätze:
Ein vielfältiges Angebot von Themen, Textsorten und Kommunikationsformen sowie Hauptkriterien für die Berücksichtigung von Schülerinteressen ist im Sinne des allgemeinen Bildungszieles zweckmäßig. Lehrstoffauswahl sind
Die Vorkenntnisse der Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung - der Fremdsprache als Unterrichtssprache. Dies gilt für alle Unterrichtsbelange mit Ausnahme jener Gebiete Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, in denen die kontrastive Sprachbetrachtung das eigentliche Unterrichtsziel ist.
Es ist wichtig, daß alle sprachliche Fertigkeiten, sowohl einzeln als auch integriert, laufend geübt werden. Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit entspricht einerseits den Erfordernissen - die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis und fördert andererseits eine abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichts. Dabei kommt der Schaffung von realitätsbezogenen Situationen Bedeutung zu.,
Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung - der Schüler dienen ua. authentische Materialien, die Mittel Beitrag zu den Erziehungszielen der modernen Informations- Bildungs- und Kommunikationstechnologie, einschlägige Schulveranstaltungen, Unterrichtsprojekte (zB Intensivsprachwochen, Schüleraustausch, Pflichtpraktikum auch im Ausland, Zusammenarbeit mit heimischen Betrieben) sowie die Mitarbeit von native speakers Lehraufgabe.
Dem Lehr- und Ausbildungsziel entsprechend, gebührt der Vermittlung kommunikativer Kompetenz Vorrang vor kognitiver Kompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus. Ein vielfältiges Angebot von Themen, Textsorten und Kommunikationsformen sowie die Berücksichtigung von Schülerinteressen ist im Sinne des allgemeinen Bildungszieles zweckmäßig.
British English und American English sind Die Vorkenntnisse der Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache als gleichwertig anzusehen Unterrichtssprache. Dies gilt für alle Unterrichtsbelange mit Ausnahme jener Gebiete, in denen die kontrastive Sprachbetrachtung das eigentliche Unterrichtsziel ist.
Die Zusammenarbeit mit Es ist wichtig, daß alle sprachliche Fertigkeiten, sowohl einzeln als auch integriert, laufend geübt werden. Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit entspricht einerseits den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei Erfordernissen der Behandlung berufsbezogener Inhalte Praxis und fördert andererseits eine abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichts. Dabei kommt der Schaffung von realitätsbezogenen Situationen Bedeutung zu.
Schularbeiten: Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schüler dienen ua. authentische Materialien, die Mittel der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie, einschlägige Schulveranstaltungen, Unterrichtsprojekte (zB Intensivsprachwochen, Schüleraustausch, Pflichtpraktikum auch im Ausland, Zusammenarbeit mit heimischen Betrieben) sowie die Mitarbeit von native speakers.
I. - IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten; Dem Lehr- und Ausbildungsziel entsprechend, gebührt der Vermittlung kommunikativer Kompetenz Vorrang vor kognitiver Kompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus.
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten British English und American English sind als gleichwertig anzusehen.
4 Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe Schularbeiten:
Der Schüler soll I. - IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
- gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können; V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln sowie von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können; 4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen Bildungs- und kommentieren können; Lehraufgabe:
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind; Der Schüler soll
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten gehörte und Vergleiche mit gelesene Informationen aus dem Kulturkreis privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache anstellen verstehen, verarbeiten und anwenden können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln sowie von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- die Besonderheiten des Lebens das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und der Kultur des Sprachraumes einen deutschsprachigen Text in der Zielsprache achten. Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können;
Lehrstoff: - politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
I. Jahrgang: - gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
Kommunikationsthemen: - Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
Einfache Situationen aus dem Alltag - die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten.
Aktuelle Themen. Lehrstoff:
Sprachstrukturen I. Jahrgang:
Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen. Kommunikationsthemen:
II Einfache Situationen aus dem Alltag. Jahrgang:
Kommunikationsthemen: Aktuelle Themen.
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem Sprachstrukturen:
beruflichen Umfeld Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.
Aktuelle Themen II. Jahrgang:
Sprachstrukturen Kommunikationsthemen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen. Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
III beruflichen Umfeld. Jahrgang:
Kommunikationsthemen: Aktuelle Themen.
Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt. Sprachstrukturen:
Aktuelle Themen Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Sprachstrukturen III. Jahrgang:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.:
Fachsprache (Wort- Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und Phrasenschatz) kulturelle Themen. Arbeitswelt.
IV Aktuelle Themen. Jahrgang:
Kommunikationsthemen Sprachstrukturen:
Abwicklung von Geschäftsfällen, Die für die von der Norm abweichen Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale Fachsprache (Wort- und kulturelle Themen des Landes/der Länder der Zielsprache Phrasenschatz).
Aktuelle Themen IV. Jahrgang:
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz. Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.
V. Jahrgang: Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen des Landes/der Länder der Zielsprache.
Kommunikationsthemen: Aktuelle Themen.
Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen. Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Internationale wirtschaftliche, kulturelle, politische, ökologische Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
und soziale Themen V. Jahrgang:
Aktuelle Themen. Kommunikationsthemen:
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache: Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz. Internationale wirtschaftliche, kulturelle, politische, ökologische
Didaktische Grundsätze: und soziale Themen.
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind Aktuelle Themen.
- der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben, Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
- der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit. Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, Hauptkriterien für die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar Lehrstoffauswahl sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu.
Übungen - der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hör- Hören und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis. Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben,
Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können - die Beherrschung Anwendbarkeit in der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen beruflichen Praxis, sofern sie behutsam eingesetzt werden.
Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei - der Simulation authentischer Situationen Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit.
Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen insbesondere Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu.
- der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr; Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis.
- Unterrichtsprojekte; Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden.
- Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der Einsatz von Assistenten abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und Gästen aus fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem betreffenden Sprachraum; Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu.
- individuelle Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und kollektive Schülerkorrespondenz; Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen insbesondere
- Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum. der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr;
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch” und „Textverarbeitung” dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte. - Unterrichtsprojekte;
Schularbeiten: - der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum;
I. - IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. - Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum.
5. GESCHICHTE UND KULTUR Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch” und „Textverarbeitung” dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.
Bildungs- und Lehraufgabe Schularbeiten:
Der Schüler soll I. - IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können; V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können; 5. GESCHICHTE UND KULTUR
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren Bildungs- und kritisch beurteilen können; Lehraufgabe:
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen; Der Schüler soll
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen über im Alltag und kulturellen Leben im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und zur Übernahme von politischer dieses für politisches und sozialer Verantwortung bereit sein soziales Handeln nutzen können;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein. - Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
Lehrstoff: - aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
III. Jahrgang: - die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden). - zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn des Mittelalters. - die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.
Mittelalter Lehrstoff:
Kultur und Gesellschaft im Feudalismus III. Jahrgang:
Weltreiche des Glaubens. Vom theozentrischen zum Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).
anthropozentrischen Weltbild. Kirche und Reich. Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn des Mittelalters.
Entwicklungen in Österreich. Mittelalter:
Frühe Neuzeit: Kultur und Gesellschaft im Feudalismus.
Erfindungen und Entdeckungen Weltreiche des Glaubens. Vom theozentrischen zum
Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft anthropozentrischen Weltbild. Kirche und Reich.
(Renaissance, Humanismus, Reformation) Entwicklungen in Österreich.
Entwicklungen in Österreich. Frühe Neuzeit:
Zeitalter des Absolutismus: Erfindungen und Entdeckungen.
Politische Außereuropäische Reiche und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft
Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion (Renaissance, Humanismus, Reformation).
Kultur und Gesellschaft (Barock, Rokoko) Entwicklungen in Österreich.
Entwicklungen in Österreich. Zeitalter des Absolutismus:
IV Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen. Jahrgang:
Zeitalter der Aufklärung Dreißigjähriger Krieg und der bürgerlichen Revolutionen: osmanische Expansion.
Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution. Kultur und Gesellschaft (Barock, Rokoko).
Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung Entwicklungen in Österreich.
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier), IV. Jahrgang:
Wissenschaft Zeitalter der Aufklärung und Technik. der bürgerlichen Revolutionen:
Entwicklungen in Österreich Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.
Zeitalter des Imperialismus: Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg. Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau) Wissenschaft und Technik.
Ideologien und politische Bewegungen Entwicklungen in Österreich.
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur. Zeitalter des Imperialismus:
Entwicklungen in Österreich Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg: Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Russische Revolution. Neuordnung Europas Ideologien und politische Bewegungen.
Österreich in der Ersten Republik Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus Entwicklungen in Österreich). Krise der Demokratien. Internationale Organisationen.
Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter nach dem Ersten Weltkrieg.:
Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur. Russische Revolution. Neuordnung Europas.
Entwicklungen in Österreich in der Ersten Republik.
V. Jahrgang: Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien. Internationale Organisationen.
Zeitalter des Pluralismus: Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde). Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Einigung Europas Entwicklungen in Österreich.
Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien V. Jahrgang:
Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte, Zeitalter des Pluralismus:
Nord-Süd-Konflikt Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik). Kultur als Wirtschaftsfaktor Einigung Europas.
Entwicklungen in Österreich (Innen- Dekolonisation und Außenpolitik Bewegung der Zweiten Republik, Neutralität) Blockfreien.
Welt im Umbruch: Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen Nord-Süd-Konflikt.
Staatengemeinschaft Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik). Kultur als Wirtschaftsfaktor.
Neonationalismus Entwicklungen in Österreich (Innen- und multikulturelle Gesellschaft Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).
Europäische Integration. Welt im Umbruch:
Migrationsprobleme. Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen
Aktuelle zeitgeschichtliche Themen Staatengemeinschaft.
Didaktische Grundsätze: Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.
Hauptkriterien der Lehrstoffauswahl sind das Ausmaß der Relevanz für den Österreichbezug sowie der Bedeutung für Entscheidungen in der Gegenwart Europäische Integration.
Auf die Veränderungen im Rollenbild der Frau in allen Epochen ist Bedacht zu nehmen Migrationsprobleme.
Im Begriff Kultur ist immer auch die Kunst inkludiert Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
Als besonders die Motivation und das Verständnis der Schüler fördernd erweist sich der längsschnitt- bzw. problemorientierte Unterricht geeigneter Themen. Didaktische Grundsätze:
6 Hauptkriterien der Lehrstoffauswahl sind das Ausmaß der Relevanz für den Österreichbezug sowie der Bedeutung für Entscheidungen in der Gegenwart. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe: Auf die Veränderungen im Rollenbild der Frau in allen Epochen ist Bedacht zu nehmen.
Der Schüler soll Im Begriff Kultur ist immer auch die Kunst inkludiert.
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf Als besonders die Motivation und Alltag sicher verfügen; das Verständnis der Schüler fördernd erweist sich der längsschnitt- bzw. problemorientierte Unterricht geeigneter Themen.
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können; 6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen; Bildungs- und Lehraufgabe:
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können; Der Schüler soll
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen topographische Kenntnisse und Konflikte um ihre Nutzung regionale und Verteilung analysieren können globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte zur Untersuchung und Umweltschäden erklären Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen darstellen können;
- einige, nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erstellte Regionalisierungen und Raumtypisierungen der Erde angeben und die sich daraus ergebende Problematik erklären können über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
- individuelle die Natur- und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
- über die Bedeutung Begrenztheit der Raumordnung zur Sicherung Ressourcen der Lebensqualität erläutern Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
- bereit sein, an der Gestaltung ökonomische Handlungsmuster und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken. die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
Lehrstoff: - einige, nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erstellte Regionalisierungen und Raumtypisierungen der Erde angeben und die sich daraus ergebende Problematik erklären können;
III. Jahrgang: - individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
Stellung - die Bedeutung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf Raumordnung zur Sicherung der Erde. Lebensqualität erläutern können;
Raum - bereit sein, an der Gestaltung und Gesellschaft: Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum. Lehrstoff:
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume III. Jahrgang:
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen, Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde.
Wirtschaftsregionen. Raum und Gesellschaft:
Regionalisierung der Erde: Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische Wirtschaftssysteme und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung. Wirtschaftsräume:
Länder der Dritten Welt: Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,
Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme Wirtschaftsregionen.
Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen. Regionalisierung der Erde:
Großregionen: Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.
Polargebiete, Afrika, Asien ohne GUS, pazifischer Raum ohne Japan, Lateinamerika (Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr und Tourismus, politische Gliederung, Krisengebiete, internationale Beziehungen). Länder der Dritten Welt:
IV. Jahrgang: Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.
Industrieländer: Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.
Typen, Merkmale, Probleme. Großregionen:
Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten. Polargebiete, Afrika, Asien ohne GUS, pazifischer Raum ohne Japan, Lateinamerika (Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Verkehr und Tourismus, politische Gliederung, Krisengebiete, internationale Beziehungen).
Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Telekommunikation, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft. IV. Jahrgang:
Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten Industrieländer:
und Tourismusregionen, Reiseplanung. Typen, Merkmale, Probleme.
Großregionen: Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.
Nordamerika, GUS, Japan, Australien, Europa (Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration). Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Telekommunikation, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.
V. Jahrgang: Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten
Österreich: und Tourismusregionen, Reiseplanung.
Raum und Gesellschaft Großregionen:
Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotential; Nordamerika, GUS, Japan, Australien, Europa (Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration).
demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung, Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität; V. Jahrgang:
zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung. Österreich:
Raumordnung Raum und Gesellschaft:
Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung). Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotential;
Wirtschaftsstrukturen demographische Entwicklung und -prozesse: Strukturen, Bevölkerungsverteilung, Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität;
Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes. zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz Raumordnung:
Ursachen ökologischer Probleme; raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung von Siedlungs- und Landschaftsbild. Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).
Wirtschaftliche Wirtschaftsstrukturen und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Integration. -prozesse:
Weltwirtschaft Strukturen und Weltpolitik: Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.
Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration. Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz:
Didaktische Grundsätze: Ursachen ökologischer Probleme; raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung von Siedlungs- und Landschaftsbild.
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind: Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Integration.
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, Weltwirtschaft und Weltpolitik:
- der Beitrag zur Förderung des Verständnisses für die Verantwortung des Menschen innerhalb ökologischer Kreisläufe Globalisierung und Systeme sowie für Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen ( wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Prozesse, Trends des Welthandels; Migration.
- der Österreichbezug, Didaktische Grundsätze:
- Hauptkriterien für die Aktualität. Lehrstoffauswahl sind:
Das vernetzte Denken wird vor allem durch regionale Fallbeispiele gefördert. - die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
Als besonders motivationsfördernd bewähren sich schüleraktivierende Unterrichtsformen, wie Plan- und Rollenspiele, - der Einsatz geographischer Software, geographische Feldarbeit Beitrag zur Förderung des Verständnisses für die Verantwortung des Menschen innerhalb ökologischer Kreisläufe und Systeme sowie fachspezifische für wirtschaftliche Strukturen und fachübergreifende Projekte. Prozesse,
7. MUSIKERZIEHUNG - der Österreichbezug,
Bildungs- und Lehraufgabe: - die Aktualität.
Der Schüler soll Das vernetzte Denken wird vor allem durch regionale Fallbeispiele gefördert.
- Musik als wesentlichen Teil seiner Existenz Als besonders motivationsfördernd bewähren sich schüleraktivierende Unterrichtsformen, wie Plan- und als Zugang zur Kunst begreifen; Rollenspiele, der Einsatz geographischer Software, geographische Feldarbeit sowie fachspezifische und fachübergreifende Projekte.
- seine musikalische Bildung durch gemeinsames Musizieren, durch bewußtes Hören von und Reflektieren über Musik in Verbindung mit der Aneignung musiktheoretischer Grundlagen erwerben und erweitern; 7. MUSIKERZIEHUNG
- durch Schulung des Hörvermögens die Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit steigern Bildungs- und dadurch Musik genauer erfahren können; Lehraufgabe:
- eine persönliche und kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewinnen und diese auch sprachlich richtig vertreten können; Der Schüler soll
- die Bedeutung der Musik und die Stellung des Musikers innerhalb der vielfältigen Erscheinungsformen von Kultur in Vergangenheit als wesentlichen Teil seiner Existenz und Gegenwart erkennen als Zugang zur Kunst begreifen;
- die Eigenständigkeit des österreichischen Anteils an seine musikalische Bildung durch gemeinsames Musizieren, durch bewußtes Hören von und Reflektieren über Musik in Verbindung mit der europäischen Kultur einschätzen können Aneignung musiktheoretischer Grundlagen erwerben und erweitern;
- mit dem regionalen Musikleben in Gegenwart durch Schulung des Hörvermögens die Wahrnehmungs- und Vergangenheit vertraut sein Unterscheidungsfähigkeit steigern und dadurch Musik genauer erfahren können;
- sein Kulturbewußtsein durch Orientierung an europäischen eine persönliche und außereuropäischen Kulturkreisen erweitern kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewinnen und diese auch sprachlich richtig vertreten können;
- sich mit den verschiedenen Funktionen von die Bedeutung der Musik und insbesondere mit dem prägenden Einfluß die Stellung des Musikers innerhalb der Medien auseinandersetzen können vielfältigen Erscheinungsformen von Kultur in Vergangenheit und Gegenwart erkennen;
- die vielfältigen Wirkungen von Musik in einer veränderten akustischen Umwelt kennen. Eigenständigkeit des österreichischen Anteils an der europäischen Kultur einschätzen können;
Lehrstoff: - mit dem regionalen Musikleben in Gegenwart und Vergangenheit vertraut sein;
I. Jahrgang: - sein Kulturbewußtsein durch Orientierung an europäischen und außereuropäischen Kulturkreisen erweitern;
Musizieren - sich mit den verschiedenen Funktionen von Musik und Gestalten: insbesondere mit dem prägenden Einfluß der Medien auseinandersetzen können;
Stimmbildung und Sprechpflege - die vielfältigen Wirkungen von Musik in einer veränderten akustischen Umwelt kennen.
Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik. Lehrstoff:
Vokale und instrumentale Improvisation I. Jahrgang:
Bewegungsgestaltung, Tänze. Musizieren und Gestalten:
Musiktheorie: Stimmbildung und Sprechpflege.
Allgemeine Musiklehre Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.
Akustische Grundbegriffe Vokale und instrumentale Improvisation.
Die menschliche Stimme Bewegungsgestaltung, Tänze.
Musikinstrumente. Musiktheorie:
Technische Möglichkeiten der Aufzeichnung von Musik Allgemeine Musiklehre.
Einfache Notationsformen Akustische Grundbegriffe.
Musikgeschichtliche Epochen Die menschliche Stimme.
Werkanalyse: Musikinstrumente.
Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei; Technische Möglichkeiten der Aufzeichnung von Musik.
Original und Bearbeitung Einfache Notationsformen.
Möglichkeiten der Rezeption von Musik Musikgeschichtliche Epochen.
Musik und Gesellschaft Werkanalyse:
Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei;
kulturellen Umfeld Original und Bearbeitung.
Akustische Umwelt und Hörgewohnheiten Möglichkeiten der Rezeption von Musik.
II. Jahrgang Musik und Gesellschaft:
Musizieren Musik und Gestalten: Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und
Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege kulturellen Umfeld.
Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- Akustische Umwelt und Popularmusik Hörgewohnheiten.
Klangexperimente II. Jahrgang:
Bildnerische Darstellung von Musik. Musizieren und Gestalten:
Choreographische Bewegungsgestaltung; Tänze Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Musiktheorie: Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.
Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen Klangexperimente.
Graphische Musikaufzeichnung Bildnerische Darstellung von Musik.
Musikgeschichtliche Epochen Choreographische Bewegungsgestaltung; Tänze.
Werkanalyse Musiktheorie:
Motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen.
Interpretationsmöglichkeiten Graphische Musikaufzeichnung.
Musikalische Fachsprache Musikgeschichtliche Epochen.
Musik und Gesellschaft Werkanalyse:
Musik und Musiker Motivisch-thematische Arbeit in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kleineren musikalischen Einheiten.
kulturellen Umfeld Interpretationsmöglichkeiten.
Musik in Film, Fernsehen und Werbung Musikalische Fachsprache.
III. Jahrgang Musik und Gesellschaft:
Musizieren Musik und Gestalten: Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und
Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege kulturellen Umfeld.
Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik. Musik in Film, Fernsehen und Werbung.
Musizieren in Klassenspielgruppen III. Jahrgang:
Klangexperimente. Musizieren und Gestalten:
Improvisatorische Weiterführung der Stimmbildung und gebundene Bewegungsgestaltung Sprechpflege.
Musiktheorie: Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.
Tonsysteme im Überblick Musizieren in Klassenspielgruppen.
Musikgeschichtliche Epochen Klangexperimente.
Klavierauszüge Improvisatorische und einfache Partituren gebundene Bewegungsgestaltung.
Werkanalyse Musiktheorie:
Motivisch-thematische Arbeit in größeren musikalischen Einheiten Tonsysteme im Überblick.
Formale Gestaltung innerhalb verschiedener musikalischer Gattungen Musikgeschichtliche Epochen.
Literarische Stoffe im Musikdrama Klavierauszüge und einfache Partituren.
Musik und Gesellschaft Werkanalyse:
Regionales und überregionales Musikangebot und Musikpublikum Motivisch-thematische Arbeit in größeren musikalischen Einheiten.
Musik als Wirtschaftszweig Formale Gestaltung innerhalb verschiedener musikalischer Gattungen.
IV Literarische Stoffe im Musikdrama. Jahrgang:
Musizieren Musik und Gestalten Gesellschaft:
Weiterführung der Stimmbildung Regionales und Sprechpflege überregionales Musikangebot und Musikpublikum.
Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit Schwerpunkt 19. und 20. Jahrhundert Musik als Wirtschaftszweig.
Vokale und instrumentale Gestaltung außermusikalischer Themen IV. Jahrgang:
Bewegung Musizieren und musikalische Form. Gestalten:
Tänze des 19. Weiterführung der Stimmbildung und 20. Jahrhunderts Sprechpflege.
Musiktheorie: Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit Schwerpunkt 19. und 20. Jahrhundert.
Auflösung des Dur/Moll-Systems Vokale und instrumentale Gestaltung außermusikalischer Themen.
Schwerpunkte der Musik im 19. Bewegung und 20. Jahrhundert musikalische Form.
Verschiedene Notationsformen Tänze des 19. und 20. Jahrhunderts.
Vergleich zwischen abendländischer Musik und der Musik anderer Musiktheorie:
Kulturen Auflösung des Dur/Moll-Systems.
Werkanalyse: Schwerpunkte der Musik im 19. und 20. Jahrhundert.
Zusammenhang von Form und Aussage Verschiedene Notationsformen.
Deutungsmöglichkeiten von Vergleich zwischen abendländischer Musik im fächerübergreifenden und der Musik anderer
Zusammenhang Kulturen.
Interpretationsvergleiche. Werkanalyse:
Musik Zusammenhang von Form und Gesellschaft: Aussage.
Psychologische Wirkung der Deutungsmöglichkeiten von Musik. im fächerübergreifenden
Manipulation durch Musik Zusammenhang.
Musiksoziologie Interpretationsvergleiche.
Finanzierung und Vermarktung von Musik. und Gesellschaft:
V Psychologische Wirkung der Musik. Jahrgang:
Musizieren und Gestalten: Manipulation durch Musik.
Festigung der Stimmbildung und Sprechpflege Musiksoziologie.
Lieder aus Volks-, Kunst- Finanzierung und Popularmusik mit fächerübergreifenden Vermarktung von Musik.
Aspekten V. Jahrgang:
Vokale, instrumentale Musizieren und Bewegungsgestaltung mit Betonung der Musik des 20. Jahrhunderts. Gestalten:
Musiktheorie: Festigung der Stimmbildung und Sprechpflege.
Stilistische Entwicklungen im Verlauf der Musikgeschichte. Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik mit fächerübergreifenden
Fächerübergreifende Themen Aspekten.
Werkanalyse: Vokale, instrumentale und Bewegungsgestaltung mit Betonung der Musik des 20. Jahrhunderts.
Motivisch-thematische und formale Strukturen in der Musik, vor Musiktheorie:
allem des 20. Jahrhunderts Stilistische Entwicklungen im Verlauf der Musikgeschichte.
Ausgewählte Werke Fächerübergreifende Themen.
Musik und Gesellschaft Werkanalyse:
Musik in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen Motivisch-thematische und formale Strukturen in der Musik, vor
Umfeld. Musikkritik. allem des 20. Jahrhunderts.
Didaktische Grundsätze: Ausgewählte Werke.
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind Musik und Gesellschaft:
- das musikalische Handeln als Mittelpunkt des Unterrichtes, wobei dem Lied, aber auch dem bewußten Hören von und dem Reflektieren über Musik besondere Bedeutung zukommt; Musik in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und kulturellen
- die ausgewogene Behandlung der ständig miteinander zu verbindenden Themenbereiche Musizieren und Gestalten, Musiktheorie, Werkanalyse sowie Musik und Gesellschaft; Umfeld. Musikkritik.
- die Orientierung am Lebens- und Interessensbereich der Schüler; Didaktische Grundsätze:
- das Sichtbarmachen fächerübergreifender Zusammenhänge. Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
Musizieren - das musikalische Handeln als Mittelpunkt des Unterrichtes, wobei dem Lied, aber auch dem bewußten Hören von und Gestalten: dem Reflektieren über Musik besondere Bedeutung zukommt;
Einerseits können kognitive Lehrziele vom Praktischen her erarbeitet werden; andererseits soll dem natürlichen Bedürfnis des Schülers nach zweckfreier musikalischer Äußerung entsprochen werden. - die ausgewogene Behandlung der ständig miteinander zu verbindenden Themenbereiche Musizieren und Gestalten, Musiktheorie, Werkanalyse sowie Musik und Gesellschaft;
Stimmbildung und Sprechpflege sollen in Verbindung mit dem Lied stehen. Dabei sollen Mängel erkannt - die Orientierung am Lebens- und nach Möglichkeit behoben werden. Das Auswendigsingen von Liedern erweitert das musikalische Handlungsvermögen. Interessensbereich der Schüler;
Als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung kommt dem schöpferischen Gestalten größte Bedeutung zu - das Sichtbarmachen fächerübergreifender Zusammenhänge.
In der Bewegungserziehung können Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Leibesübungen” hergestellt werden. Musizieren und Gestalten:
Musiktheorie: Einerseits können kognitive Lehrziele vom Praktischen her erarbeitet werden; andererseits soll dem natürlichen Bedürfnis des Schülers nach zweckfreier musikalischer Äußerung entsprochen werden.
Musiktheoretische Inhalte sind stets Stimmbildung und Sprechpflege sollen in Verbindung mit dem Sing- und Spielgut sowie mit der Hör- und Bewegungserziehung zu erarbeiten und Lied stehen. Dabei sollen darüber hinaus den Zugang zur Werkbetrachtung Mängel erkannt und -interpretation erschließen helfen nach Möglichkeit behoben werden. Das Auswendigsingen von Liedern erweitert das musikalische Handlungsvermögen.
Werkanalyse: Als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung kommt dem schöpferischen Gestalten größte Bedeutung zu.
Voraussetzung für jede Art von Werkbetrachtung ist bewußtes Hören. Der Kontakt mit dem Notenbild sowie Singen, Musizieren, graphische und bewegungsmäßige Darstellung musikalischer Strukturen und Formabläufe können hier hilfreich sein. Interpretationsvergleiche In der Bewegungserziehung können zu einem tieferen Werkverständnis führen Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Leibesübungen” hergestellt werden.
Das Ziel der Eigenständigkeit des Urteils erfordert das oftmalige Ermutigen der Schüler, ihre Meinungen und Eindrücke in zunächst freie, später zunehmend fachgerechte Worte zu fassen. Musiktheorie:
Musik Musiktheoretische Inhalte sind stets in Verbindung mit dem Sing- und Gesellschaft: Spielgut sowie mit der Hör- und Bewegungserziehung zu erarbeiten und sollen darüber hinaus den Zugang zur Werkbetrachtung und -interpretation erschließen helfen.
Die Inhalte dieses Themenbereiches sind für fächerübergreifendes Arbeiten und Projektunterricht besonders geeignet. Arbeitsformen wie Einzel- und Gruppenarbeit mit vielfältigen Materialien (Quellentexten, Zeitungsausschnitten usw.) sind hier nützlich. Diskussionen mit kritischer Auseinandersetzung mit Musik sollen ausreichend geführt, die soziale Funktion von Musik soll betont werden. Werkanalyse:
Zur Bereicherung des Unterrichtes können Komponisten, Interpreten und andere Musikexperten eingeladen sowie Konzert-, Musiktheater-, Film- und Ausstellungsbesuche eingeplant werden. Voraussetzung für jede Art von Werkbetrachtung ist bewußtes Hören. Der Kontakt mit dem Notenbild sowie Singen, Musizieren, graphische und bewegungsmäßige Darstellung musikalischer Strukturen und Formabläufe können hier hilfreich sein. Interpretationsvergleiche können zu einem tieferen Werkverständnis führen.
Der Unterricht im I. Jahrgang dient auch der Orientierung des Schülers, um ihm die Entscheidung für die Wahl des musischen Pflichtgegenstandes ab dem II. Jahrgang zu erleichtern. Das Ziel der Eigenständigkeit des Urteils erfordert das oftmalige Ermutigen der Schüler, ihre Meinungen und Eindrücke in zunächst freie, später zunehmend fachgerechte Worte zu fassen.
8. BILDNERISCHE ERZIEHUNG Musik und Gesellschaft:
Bildungs- Die Inhalte dieses Themenbereiches sind für fächerübergreifendes Arbeiten und Lehraufgabe: Projektunterricht besonders geeignet. Arbeitsformen wie Einzel- und Gruppenarbeit mit vielfältigen Materialien (Quellentexten, Zeitungsausschnitten usw.) sind hier nützlich. Diskussionen mit kritischer Auseinandersetzung mit Musik sollen ausreichend geführt, die soziale Funktion von Musik soll betont werden.
Der Schüler soll Zur Bereicherung des Unterrichtes können Komponisten, Interpreten und andere Musikexperten eingeladen sowie Konzert-, Musiktheater-, Film- und Ausstellungsbesuche eingeplant werden.
- an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken Der Unterricht im I. Jahrgang dient auch der bildenden Kunst Freude empfinden; Orientierung des Schülers, um ihm die Entscheidung für die Wahl des musischen Pflichtgegenstandes ab dem II. Jahrgang zu erleichtern.
- seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung 8. BILDNERISCHE ERZIEHUNG
- auch zur Lösung fächerübergreifender Aufgaben - einsetzen Bildungs- und Lehraufgabe:
können; Der Schüler soll
- eine offene an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und kritische Einstellung gegenüber allen bildnerischen Erscheinungsformen an der Kultur, insbesondere gegenüber Betrachtung von Werken der bildenden Kunst der Gegenwart, haben Freude empfinden;
- das künstlerische Angebot, die visuellen Massenmedien und die gestaltete Umwelt verstehen und sinnvoll nutzen können; - seine schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie seine einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung seiner Wahrnehmungsfähigkeit, für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung
- Wesen und Aufgabe bildnerischen Schaffens, die psychologischen, sozialen, historischen und technischen Entstehungsbedingungen von Kunstwerken sowie die Zeitbedingtheit, die Einmaligkeit und die Überzeitlichkeit von Kunstwerken verstehen; auch zur Lösung fächerübergreifender Aufgaben - einsetzen
- wirtschaftliche und soziale Berufe im Bewußtsein seiner kulturellen Verantwortung ausüben können, darüber hinaus aber auch den Wert der bildnerischen Erziehung für die Allgemeinbildung und Studierfähigkeit, aber auch für die persönliche Lebensgestaltung erkennen.;
Lehrstoff: - eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen bildnerischen Erscheinungsformen der Kultur, insbesondere gegenüber der Kunst der Gegenwart, haben;
I. und II. Jahrgang: - das künstlerische Angebot, die visuellen Massenmedien und die gestaltete Umwelt verstehen und sinnvoll nutzen können;
Schrift: - Wesen und Aufgabe bildnerischen Schaffens, die psychologischen, sozialen, historischen und technischen Entstehungsbedingungen von Kunstwerken sowie die Zeitbedingtheit, die Einmaligkeit und die Überzeitlichkeit von Kunstwerken verstehen;
Blockschrift. Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte. - wirtschaftliche und soziale Berufe im Bewußtsein seiner kulturellen Verantwortung ausüben können, darüber hinaus aber auch den Wert der bildnerischen Erziehung für die Allgemeinbildung und Studierfähigkeit, aber auch für die persönliche Lebensgestaltung erkennen.
Textgebundene Anwendung. Lehrstoff:
Studien vor dem Objekt I. und II. Jahrgang:
Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe. Schrift:
Malerei: Blockschrift. Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte.
Einsatzmöglichkeiten der Farbe Textgebundene Anwendung. Wirkungsweisen verschiedener
Materialien und Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung. Studien vor dem Objekt:
Grafik: Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe.
Druckgrafische Verfahren. Malerei:
Reflexion: Einsatzmöglichkeiten der Farbe. Wirkungsweisen verschiedener
Elementare Darstellungs- Materialien und Gestaltungsmittel. Bildnerische Terminologie. Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Grafik (Handzeichnung Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsicht und Druckgrafik). Kunsthandwerk (Werkstruktur, inhaltliche Bedeutung von Werken) Zweckbestimmung.
III. Jahrgang Grafik:
Schrift: Druckgrafische Verfahren.
Freie Anwendung; Plakatgestaltung, Grafikdesign. Reflexion:
Studien vor dem Objekt: Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Bildnerische Terminologie. Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Grafik (Handzeichnung und Druckgrafik). Kunsthandwerk (Werkstruktur, inhaltliche Bedeutung von Werken).
Naturstudium III. Jahrgang:
Malerei Schrift:
Möglichkeiten der Farbgebung (Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger). Freie Anwendung; Plakatgestaltung, Grafikdesign.
Grafik Studien vor dem Objekt:
Experimentelle druckgrafische Verfahren Naturstudium.
Reflexion Malerei:
Inhaltliche Bedeutung von Werken; Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung; Entstehungsbedingungen von Werken. Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge. Möglichkeiten der Farbgebung (Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger).
IV. Jahrgang Grafik:
Schrift: Experimentelle druckgrafische Verfahren.
Anspruchsvollere typografische Lösungen auch unter Verwendung Reflexion:
zeitgemäßer Hilfsmittel Inhaltliche Bedeutung von Werken; Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung; Entstehungsbedingungen von Werken. Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.
Studien vor dem Objekt IV. Jahrgang:
Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten, Schrift:
Räumlichkeit. Anspruchsvollere typografische Lösungen auch unter Verwendung
Räumliche Gestaltung: zeitgemäßer Hilfsmittel.
Planlesen. Anfertigung einfacher Handskizzen zur Orientierung. Darstellung von Innenräumen (Raumgröße, Raumfunktion, Ausstattung). Einfache perspektivische Darstellungen (Schrägbild). Farbe im Raum. Wirkungsweisen verschiedener Techniken und Materialien im Hinblick auf formale Gestaltung. Studien vor dem Objekt:
Reflexion: Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten,
Sinn und Funktionen von Kunst. Entwicklung der europäischen Kunst. Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz Räumlichkeit.
V. Jahrgang Räumliche Gestaltung:
Schrift: Planlesen. Anfertigung einfacher Handskizzen zur Orientierung. Darstellung von Innenräumen (Raumgröße, Raumfunktion, Ausstattung). Einfache perspektivische Darstellungen (Schrägbild). Farbe im Raum. Wirkungsweisen verschiedener Techniken und Materialien im Hinblick auf formale Gestaltung.
Integration von Schrift und Bild unter Bedachtnahme auf Form, Farbe und Wirkung. Schrift im Dienste der Kommunikation und Information. Reflexion:
Studien vor dem Objekt: Sinn und Funktionen von Kunst. Entwicklung der europäischen Kunst. Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz.
Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition an Pflanzen, Gegenständen des täglichen Gebrauchs, Architekturobjekten und am menschlichen Körper. V. Jahrgang:
Räumliche Gestaltung Schrift:
Perspektivische Darstellungen mit erhöhten Anforderungen Integration von Schrift und Bild unter Bedachtnahme auf Form, Farbe und Wirkung. Schrift im Dienste der Kommunikation und Information.
(Zentralperspektive, Zweipunkt-Perspektive). Studien vor dem Objekt:
Visuelle Medien Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition an Pflanzen, Gegenständen des täglichen Gebrauchs, Architekturobjekten und am menschlichen Körper.
Verfremdung und Abstraktion. Räumliche Gestaltung:
Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung der Umweltgestaltung. Gestaltungsprobleme der Plastik, der Fotografie sowie der Film-, Video- und Computerkunst. Kommunikation, Dokumentation und Interpretation mittels Computerkunst. Perspektivische Darstellungen mit erhöhten Anforderungen
Reflexion: (Zentralperspektive, Zweipunkt-Perspektive).
Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, direkte und symbolische Information; Entstehungsbedingungen und kausale Zusammenhänge, adäquate Annäherungsformen) Visuelle Medien.
Architektur im menschlichen Siedlungsraum ( Produktanalyse; natürliche und synthetische Bau- Verfremdung und Werkstoffe; Baubiologie) Abstraktion.
Selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (Museen, Galerien, Fachliteratur, visuelle Medien). Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung der Umweltgestaltung. Gestaltungsprobleme der Plastik, der Fotografie sowie der Film-, Video- und Computerkunst. Kommunikation, Dokumentation und Interpretation mittels Computerkunst.
Didaktische Grundsätze Reflexion:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, direkte und symbolische Information; Entstehungsbedingungen und kausale Zusammenhänge, adäquate Annäherungsformen).
- der Beitrag zur Freude an kreativer Arbeit Architektur im menschlichen Siedlungsraum ( Produktanalyse; natürliche und an der Betrachtung von Kunstwerken synthetische Bau- und Werkstoffe; Baubiologie).
- Selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Beitrag zur Förderung individueller Begabungen; Kunstvermittlung (Museen, Galerien, Fachliteratur, visuelle Medien).
- die Vorkenntnisse sowie die persönlichen und beruflichen Interessen der Schüler; Didaktische Grundsätze:
- Hauptkriterien für die Ausgewogenheit und Integration von bildnerischer Arbeit und Interpretation; Lehrstoffauswahl sind
- die Eignung für themen- der Beitrag zur Freude an kreativer Arbeit und problembezogene Aufgabenstellungen an der Betrachtung von Kunstwerken;
- die Eignung für Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen der Beitrag zur Förderung individueller Begabungen;
- die Vielseitigkeit der Objekte und Stile Vorkenntnisse sowie die persönlichen und beruflichen Interessen der Unterrichtsmethoden Schüler;
- örtliche Gegebenheiten (insbesondere bei Lehrausgängen) die Ausgewogenheit und Integration von bildnerischer Arbeit und Interpretation;
- die Aktualität. Eignung für themen- und problembezogene Aufgabenstellungen;
Bei der Zuteilung der Themen, der Techniken und des Umfanges bildnerischer Aufgaben an - die einzelnen Schüler sind auch deren Fähigkeiten von Bedeutung. Eignung für Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen;
Hauptkriterien für Auswahl von Werken zur Reflexion sind - die Vielseitigkeit der Objekte und Stile sowie der Unterrichtsmethoden;
- die Übertragbarkeit der zu gewinnenden Einsichten auf andere Werke örtliche Gegebenheiten (insbesondere bei Lehrausgängen);
- die Vielseitigkeit der Epochen und Kulturkreise unter besonderer Berücksichtigung Österreichs Aktualität.
Der Anteil der Reflexion nimmt zweckmäßigerweise mit der Reife der Schüler zu. Aktives Erarbeiten von Sachverhalten ist passivem Rezipieren vorzuziehen. Bei der Zuteilung der Themen, der Techniken und des Umfanges bildnerischer Aufgaben an die einzelnen Schüler sind auch deren Fähigkeiten von Bedeutung.
Die allgemeine Forderung nach anschaulicher Unterrichtsgestaltung ist in der bildnerischen Erziehung von besonderer Bedeutung. Daher kommt der Lernzielorientiertheit sowie der optischen Qualität Hauptkriterien für Auswahl von Unterrichtsmitteln großes Gewicht zu. Werken zur Reflexion sind
Vergleichende Bildbetrachtung (Kunst- und Werkbetrachtung, auch von Schülerarbeiten) schult - die Urteilskraft. Übertragbarkeit der zu gewinnenden Einsichten auf andere Werke;
Der Vertiefung einzelner Techniken gebührt Vorrang vor der oberflächlichen Aneignung vieler verschiedener Fertigkeiten. Die meisten Schüler bedürfen - die Vielseitigkeit der Beratung bei Konzeption Epochen und Ausführung, z. B Kulturkreise unter besonderer Berücksichtigung Österreichs. über
- zielangemessene Handhabung Der Anteil der Reflexion nimmt zweckmäßigerweise mit der Reife der Schüler zu. Aktives Erarbeiten von Material und Werkmitteln, Sachverhalten ist passivem Rezipieren vorzuziehen.
- inhaltliche und formale Gesichtspunkte, Die allgemeine Forderung nach anschaulicher Unterrichtsgestaltung ist in der bildnerischen Erziehung von besonderer Bedeutung. Daher kommt der Lernzielorientiertheit sowie der optischen Qualität von Unterrichtsmitteln großes Gewicht zu.
- die Organisation von Arbeitsschritten Vergleichende Bildbetrachtung (Kunst- und Werkbetrachtung, auch von Schülerarbeiten) schult die Urteilskraft.
- die Wechselbeziehung zwischen gestellter Aufgabe, verwendeten bildnerischen Mitteln und zu erwartendem Ergebnis. Der Vertiefung einzelner Techniken gebührt Vorrang vor der oberflächlichen Aneignung vieler verschiedener Fertigkeiten. Die meisten Schüler bedürfen der Beratung bei Konzeption und Ausführung, z. B. über
Die Forderung nach Kreativität läßt es wichtig erscheinen - zielangemessene Handhabung von Material und Werkmitteln, daß nicht bloß nach Vorlagen gearbeitet wird.
Die auf vertieftes Verständnis ausgerichtete Bildungs- - inhaltliche und Lehraufgabe läßt die Erarbeitung von wenigen exemplarischen Werken zweckmäßiger erscheinen als die oberflächliche Behandlung der gesamten Kunstgeschichte. formale Gesichtspunkte,
Die selbständige Nutzung - die Organisation von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (zB Museen, Fachliteratur Arbeitsschritten, Massenmedien) kann nur durch wiederholten Umgang mit diesen erlernt werden. Die Begegnung mit dem Originalwerk kann durch Lehrausgänge ermöglicht werden.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages dient eine von jedem Schüler angelegte Mappe von eigenen Aufzeichnungen, gemeinsam erarbeiteten Zusammenfassungen, Skripten, Bildmaterial, Zeitungsausschnitten usw. Nach Lehrausgängen und Exkursionen empfiehlt sich deren Auswertung durch schriftliche Berichte, Arbeitsblätter ua. Zwecks rationeller Arbeit empfehlen sich Doppelstunden. Der Unterricht im I. Jahrgang dient nicht zuletzt der Orientierung des Schülers, um ihm die Entscheidung für die Wahl des musischen Pflichtgegenstandes ab dem II. Jahrgang zu erleichtern. Die Stoffverteilung, insbesondere auf den I. und II. Jahrgang, ergibt sich aus der Interessenslage der Schüler und dem erzielbaren Arbeitsfortschritt. - die Wechselbeziehung zwischen gestellter Aufgabe, verwendeten bildnerischen Mitteln und zu erwartendem Ergebnis.
9. PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE Die Forderung nach Kreativität läßt es wichtig erscheinen, daß nicht bloß nach Vorlagen gearbeitet wird.
Die auf vertieftes Verständnis ausgerichtete Bildungs- und Lehraufgabe: läßt die Erarbeitung von wenigen exemplarischen Werken zweckmäßiger erscheinen als die oberflächliche Behandlung der gesamten Kunstgeschichte.
Der Schüler soll Die selbständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung (zB Museen, Fachliteratur, Massenmedien) kann nur durch wiederholten Umgang mit diesen erlernt werden. Die Begegnung mit dem Originalwerk kann durch Lehrausgänge ermöglicht werden.
- psychische Phänomene verstehen Zur Sicherung des Unterrichtsertrages dient eine von jedem Schüler angelegte Mappe von eigenen Aufzeichnungen, gemeinsam erarbeiteten Zusammenfassungen, Skripten, Bildmaterial, Zeitungsausschnitten usw. Nach Lehrausgängen und fachgerecht benennen können; Exkursionen empfiehlt sich deren Auswertung durch schriftliche Berichte, Arbeitsblätter ua. Zwecks rationeller Arbeit empfehlen sich Doppelstunden. Der Unterricht im I. Jahrgang dient nicht zuletzt der Orientierung des Schülers, um ihm die Entscheidung für die Wahl des musischen Pflichtgegenstandes ab dem II. Jahrgang zu erleichtern. Die Stoffverteilung, insbesondere auf den I. und II. Jahrgang, ergibt sich aus der Interessenslage der Schüler und dem erzielbaren Arbeitsfortschritt.
- sich in der psychologischen und pädagogischen Fachliteratur selbständig zurechtfinden können; 9. PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
- seine eigene Persönlichkeit und die seiner Mitmenschen verstehen und Zusammenhänge zwischen individuellen Bildungs- und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können; Lehraufgabe:
- in seinem Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen; Der Schüler soll
- eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen psychische Phänomene verstehen und eine verantwortungsbewußte, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen fachgerecht benennen können;
- sich seiner erzieherischen Verantwortung in der psychologischen und Vorbildwirkung bewußt sein pädagogischen Fachliteratur selbständig zurechtfinden können;
- sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen seine eigene Persönlichkeit und ein persönliches Welt- die seiner Mitmenschen verstehen und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewußtes Handeln erarbeiten Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
- selbständig und kritisch denken in seinem Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen;
- die geistige Leistung Andersdenkender achten. eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewußte, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen;
Lehrstoff: - sich seiner erzieherischen Verantwortung und Vorbildwirkung bewußt sein;
IV. Jahrgang: - sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewußtes Handeln erarbeiten;
Psychologie - selbständig und Pädagogik: kritisch denken;
Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen - die geistige Leistung Andersdenkender achten.
Psychische Kräfte Lehrstoff:
Motivation und Emotion IV. Jahrgang:
Kognitive Funktionen Psychologie und Pädagogik:
Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung. Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen.
Theorien und Techniken des Lernens. Psychische Kräfte:
Entwicklungspsychologie: Motivation und Emotion.
Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter. Kognitive Funktionen:
Kritische Lebensereignisse Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.
Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische Theorien und psychiatrische Behandlungsmethoden) Techniken des Lernens.
Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung). Entwicklungspsychologie:
Aggressionsforschung Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.
Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen Kritische Lebensereignisse.
Betriebs- Psychische Störungen und Arbeitspsychologie Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).
Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung. Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).
Sexualpsychologie: Aggressionsforschung.
Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen.
Persönlichkeitspsychologie: Betriebs- und Arbeitspsychologie.
Tiefenpsychologische Hauptströmungen Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.
Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik. Sexualpsychologie:
Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie. Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen.
V. Jahrgang Persönlichkeitspsychologie:
Sozialpsychologie: Tiefenpsychologische Hauptströmungen.
Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene. Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.
Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation. Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.
Mensch und Erkenntnis V. Jahrgang:
Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie; Sozialpsychologie:
Sprachphilosophie; Logik. Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene.
Mensch Einstellungen und Werte: Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.
Wertproblematik; Ethik; Ästhetik. Mensch und Erkenntnis:
Mensch und Natur: Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;
Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft) Sprachphilosophie; Logik.
Mensch und Gesellschaft Werte:
Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.
Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze); Mensch und Natur:
Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).
Mensch und Transzendenz Gesellschaft:
Metaphysik. Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe;
Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie. Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze);
Didaktische Grundsätze: Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind Mensch und Transzendenz:
- die Anwendbarkeit; Metaphysik.
- das Erlebnis und die Orientierungshilfe in konkreten Situationen Hauptrichtungen der Daseinsbewältigung; Gegenwartsphilosophie.
- die Integration fächerübergreifender Themenbereiche zu einem philosophischen Weltbild; Didaktische Grundsätze:
- Hauptkriterien für die Interessen der Schüler; Lehrstoffauswahl sind
- die Aktualität. Anwendbarkeit;
Dementsprechend ist es sinnvoll, psychologische und pädagogische Gesichtspunkte integriert darzustellen, sich mit erziehungspsychologischen Problemkreisen kritisch auseinanderzusetzen und aktuelle, anschauliche - das Erlebnis und lebensnahe Unterrichtsmittel einzusetzen. die Orientierungshilfe in konkreten Situationen der Daseinsbewältigung;
Angesichts der unausweichlichen Themenvielfalt im Bereich Psychologie wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß der Lehrer von der Möglichkeit der exemplarischen Auswahl Gebrauch machen soll. - die Integration fächerübergreifender Themenbereiche zu einem philosophischen Weltbild;
Die Erziehung zum selbständigen Denken sowie zur wissenschaftlichen Redlichkeit, Genauigkeit und Sachlichkeit erfordert Diskussionen und andere Unterrichtsformen, - die Schüleraktivitäten im kommunikativen Bereich gewährleisten. Interessen der Schüler;
In den philosophischen Themenbereichen stehen im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe das Einüben der Ansätze des philosophischen Denkens und - die kritische Reflexion im Vordergrund Aktualität.
Die Behandlung philosophischer Probleme gewinnt durch exemplarische Hinweise auf einzelne Denker Dementsprechend ist es sinnvoll, psychologische und philosophische Richtungen pädagogische Gesichtspunkte integriert darzustellen, sich mit erziehungspsychologischen Problemkreisen kritisch auseinanderzusetzen und durch Einbeziehen von Originaltexten an Konkretheit aktuelle, anschauliche und lebensnahe Unterrichtsmittel einzusetzen.
10. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE Angesichts der unausweichlichen Themenvielfalt im Bereich Psychologie wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß der Lehrer von der Möglichkeit der exemplarischen Auswahl Gebrauch machen soll.
Bildungs- Die Erziehung zum selbständigen Denken sowie zur wissenschaftlichen Redlichkeit, Genauigkeit und Lehraufgabe: Sachlichkeit erfordert Diskussionen und andere Unterrichtsformen, die Schüleraktivitäten im kommunikativen Bereich gewährleisten.
Der Schüler soll In den philosophischen Themenbereichen stehen im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe das Einüben der Ansätze des philosophischen Denkens und die kritische Reflexion im Vordergrund.
- Vorgänge Die Behandlung philosophischer Probleme gewinnt durch exemplarische Hinweise auf einzelne Denker und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben philosophische Richtungen und Teilbereichen der Biologie zuordnen können; durch Einbeziehen von Originaltexten an Konkretheit.
- die Vernetzung von Boden, Wasser und Luft mit der belebten Natur bis hin zur Ebene der Kreislaufprozesse erfassen können; 10. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
- die Einbettung des Menschen in das System der Natur Bildungs- und in das System der Gesellschaft verstehen; Lehraufgabe:
- Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Organsysteme herstellen können; Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur positiv gegenüberstehen exakt beobachten, beschreiben und zu aktivem Umweltschutz bereit sein Teilbereichen der Biologie zuordnen können;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden die Vernetzung von Boden, Wasser und Luft mit der belebten Natur bis hin zur Ebene der Kreislaufprozesse erfassen können;
- die Auswirkungen von Störungen Einbettung des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
- die Regulationsfähigkeit Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Organsysteme herstellen können;
- biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
- die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen. Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
Lehrstoff: - die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
II. Jahrgang: - biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
Allgemeine Biologie: - für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
Biologische Strukturen (Zytologie, Gewebe, Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel); - die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.
Zelldifferenzierung, Zellteilung, Mikroorganismen. Lehrstoff:
Botanik II. Jahrgang:
Anatomie und Physiologie der Pflanzen; wirtschaftlich und Allgemeine Biologie:
ökologisch wichtige Lager- und Sproßpflanzen. Biologische Strukturen (Zytologie, Gewebe, Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel);
Photo- und Chemosynthese, Zellatmung. Zelldifferenzierung, Zellteilung, Mikroorganismen.
Zoologie Botanik:
Charakteristik der Tierstämme; vergleichende Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme. der Pflanzen; wirtschaftlich und
Erkenntnisse der Verhaltensforschung, Verhaltensänderung durch ökologisch wichtige Lager- und Sproßpflanzen.
Domestikation Photo- und Chemosynthese, Zellatmung.
Allgemeine Ökologie Zoologie:
Grundbegriffe der Ökologie; abiotische und biotische Faktoren, Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, ökologisches Gleichgewicht. Populationsdynamik. Charakteristik der Tierstämme; vergleichende Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme.
III. Jahrgang: Erkenntnisse der Verhaltensforschung, Verhaltensänderung durch
Somatologie: Domestikation.
Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes. Allgemeine Ökologie:
Gesundheitsvorsorge: Grundbegriffe der Ökologie; abiotische und biotische Faktoren, Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, ökologisches Gleichgewicht. Populationsdynamik.
Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Vorsorgemedizin. III. Jahrgang:
Lernbiologie. Somatologie:
Ergonomie Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.
Erste Hilfe und Gesundheitstraining. Gesundheitsvorsorge:
V. Jahrgang: Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Vorsorgemedizin.
Genetik: Lernbiologie.
Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik Ergonomie.
Evolution: Erste Hilfe und Gesundheitstraining.
Abiotische und biotische Evolution: Entstehung des Lebens; Theorien über die Entwicklung der Arten; Evolutionsfaktoren. V. Jahrgang:
Ökologie Genetik:
Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen. Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.
Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz. Aktuelle fachspezifische regionale und globale Probleme. Evolution:
Didaktische Grundsätze Abiotische und biotische Evolution: Entstehung des Lebens; Theorien über die Entwicklung der Arten; Evolutionsfaktoren.
Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind der Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Bereich des politischen Bewußtseins und des Verantwortungsbewußtseins, sowie der Beitrag zur Förderung des Problembewußtseins, des vernetzten Denkens und der Entscheidungs- und Handlungskompetenz in biologischen und ökologischen Bereichen. In diesem Sinne empfiehlt sich besonders die Verknüpfung von Lehrinhalten aus den verschiedenen biologischökologischen Teilgebieten. Ökologie:
Bei der Behandlung intimer Naturnahe und ethischer Fragen ist Behutsamkeit geboten naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen.
Problemorientierte Aufgabenstellungen erhöhen sowohl den von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Praxisbezug als auch die Motivation der Schüler. Handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (Gruppen- und Projektarbeit, Rollenspiel, Fallstudien, Referate) fördern die Kommunikations-, Kooperations- und Innovationsfähigkeit sowie die Kreativität. Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz. Aktuelle fachspezifische regionale und globale Probleme.
11. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Didaktische Grundsätze:
Bildungs- Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind der Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Bereich des politischen Bewußtseins und Lehraufgabe: des Verantwortungsbewußtseins, sowie der Beitrag zur Förderung des Problembewußtseins, des vernetzten Denkens und der Entscheidungs- und Handlungskompetenz in biologischen und ökologischen Bereichen. In diesem Sinne empfiehlt sich besonders die Verknüpfung von Lehrinhalten aus den verschiedenen biologischökologischen Teilgebieten.
Der Schüler soll Bei der Behandlung intimer und ethischer Fragen ist Behutsamkeit geboten.
- Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die Problemorientierte Aufgabenstellungen erhöhen sowohl den von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Praxisbezug als auch die Motivation der Berufspraxis anwenden können; Schüler. Handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (Gruppen- und Projektarbeit, Rollenspiel, Fallstudien, Referate) fördern die Kommunikations-, Kooperations- und Innovationsfähigkeit sowie die Kreativität.
- Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben; 11. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis Bildungs- und für das Studium an einer Universität erforderlich sind; Lehraufgabe:
- über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können; Der Schüler soll
- bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren Mathematik in seiner ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis einzusetzen. anwenden können;
Lehrstoff: - Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
II. Jahrgang: - Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
Integration von Vorkenntnissen: - über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen. - bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.
Gleichungen und Ungleichungen Lehrstoff:
Lineare Gleichungen und Ungleichungen II. Jahrgang:
Lineare Gleichungssysteme. Integration von Vorkenntnissen:
Funktionen: Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.
Allgemeine Eigenschaften. Gleichungen und Ungleichungen:
Geometrie: Lineare Gleichungen und Ungleichungen.
Planimetrie Lineare Gleichungssysteme.
III. Jahrgang Funktionen:
Gleichungen und Ungleichungen: Allgemeine Eigenschaften.
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen. Geometrie:
Exponentialgleichungen Planimetrie.
Funktionen III. Jahrgang:
Rationale Funktionen. Gleichungen und Ungleichungen:
Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks); Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.
Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen Exponentialgleichungen.
Geometrie Funktionen:
Stereometrie Rationale Funktionen.
Komplexe Zahlen: Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);
Darstellungen. Grundrechenoperationen. Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.
IV. Jahrgang Geometrie:
Wirtschaftsmathematik: Stereometrie.
Finanzmathematik. Komplexe Zahlen:
Kosten- und Preistheorie Darstellungen. Grundrechenoperationen.
Lineare Optimierung IV. Jahrgang:
Differentialrechnung Wirtschaftsmathematik:
Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient Finanzmathematik.
Differentiationsregeln Kosten- und Preistheorie.
Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben Lineare Optimierung.
V. Jahrgang Differentialrechnung:
Integralrechnung: Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient.
Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln Differentiationsregeln.
Wahrscheinlichkeit und Statistik: Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.
Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen V. Jahrgang:
mit Wahrscheinlichkeiten. Integralrechnung:
Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen). Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.
Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle). Wahrscheinlichkeit und Statistik:
Regression Klassischer und Korrelation statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen
Didaktische Grundsätze: mit Wahrscheinlichkeiten.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der berufliche Praxis und für Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände. Rechnerische, insbesondere berufsrelevante Anwendungen sind ein wesentlicher Bestandteil aller theoretischen Lehrstoffbereiche. Die Auswahl der Anwendungsbeispiele sowohl aus dem beruflichen als auch aus dem persönlichen Bereich trägt auch zur ganzheitlichen Erziehung bei. Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).
Die inhaltliche Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ermöglicht die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Vorkenntnisse; auf diese Weise ausgewählte fachübergreifende Lehrinhalte tragen sowohl zur Motivierung der Schüler als auch zur Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration bei. Wo die Schnittstelle mit anderen Pflichtgegenständen Schwierigkeiten im didaktischen Aufbau mit ich bringt, kann Stundenblockung ein Ausweg sein. Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).
Schularbeiten: Regression und Korrelation.
II. - V. Jahrgang Didaktische Grundsätze: Je 2 einstündige Schularbeiten.
12. CHEMIE Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der berufliche Praxis und für Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände. Rechnerische, insbesondere berufsrelevante Anwendungen sind ein wesentlicher Bestandteil aller theoretischen Lehrstoffbereiche. Die Auswahl der Anwendungsbeispiele sowohl aus dem beruflichen als auch aus dem persönlichen Bereich trägt auch zur ganzheitlichen Erziehung bei.
Bildungs- und Lehraufgabe: Die inhaltliche Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ermöglicht die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Vorkenntnisse; auf diese Weise ausgewählte fachübergreifende Lehrinhalte tragen sowohl zur Motivierung der Schüler als auch zur Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration bei. Wo die Schnittstelle mit anderen Pflichtgegenständen Schwierigkeiten im didaktischen Aufbau mit ich bringt, kann Stundenblockung ein Ausweg sein.
Der Schüler soll Schularbeiten:
II. - Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und präzise beschreiben können; V. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten.
- chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: Verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln; 12. CHEMIE
- die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein Bildungs- und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können; Lehraufgabe:
- für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln; Der Schüler soll
- die für Alltag Vorgänge und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und Entsorgungstechniken kennen präzise beschreiben können;
- bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche, rechtliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen; - chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: Verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln;
- die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen; - die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
- bereit sein, die Natur und den Menschen ganzheitlich zu betrachten; - für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewußt handeln;
- seine Kenntnisse die für Alltag und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können. Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen;
Lehrstoff: - bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche, rechtliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
I. Jahrgang: - die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
Aufbau der Materie: - bereit sein, die Natur und den Menschen ganzheitlich zu betrachten;
Atombau, Modellvorstellungen; Lösungen, Konzentrationsangaben; - seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.
Periodensystem, Formelsprache; chemische Bindungen. Lehrstoff:
Chemische Reaktionen I. Jahrgang:
Reaktionsgleichungen, Stöchiometrie; Aufbau der Materie:
Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe; Atombau, Modellvorstellungen; Lösungen, Konzentrationsangaben;
Reaktionsarten Periodensystem, Formelsprache; chemische Bindungen.
Säuren und Basen Chemische Reaktionen:
Protolyse, ph-Wert, Indikatoren; Puffer; Neutralisation; Reaktionsgleichungen, Stöchiometrie;
Elektrolyse. Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe;
Luft: Reaktionsarten.
Zusammensetzung, Luftverschmutzung, Schadstoffe. Säuren und Basen:
Wasser: Protolyse, ph-Wert, Indikatoren; Puffer; Neutralisation;
Wassergüte, Wasserverschmutzung, Wasseraufbereitung; Schadstoffe Elektrolyse.
Boden Luft:
Zusammensetzung, Bodenparameter; Wirkung von Düngemitteln, Pestiziden; Müll. Luftverschmutzung, Schadstoffe.
II. Jahrgang Wasser:
Kohlenwasserstoffe: Wassergüte, Wasserverschmutzung, Wasseraufbereitung; Schadstoffe.
Strukturen, Reaktionstypen; Boden:
Halogenkohlenwasserstoffe, Petrochemie. Zusammensetzung, Bodenparameter; Wirkung von Düngemitteln, Pestiziden; Müll.
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte II. Jahrgang:
Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren Derivate (Ester, Seifen, Hydroxicarbonsäuren, Aminosäuren, Amide). Kohlenwasserstoffe:
Biochemie: Strukturen, Reaktionstypen;
Chemische Evolution. Nukleinsäuren, Replikation, Transkription, Translation; Proteinsynthese; Biotechnologie. Halogenkohlenwasserstoffe, Petrochemie.
Biochemische Bedeutung der Proteine; Enzyme, Vitamine. Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:
Photosynthese; Stoffwechselreaktionen (Abbau und Umbau von Nährstoffen). Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren Derivate (Ester, Seifen, Hydroxicarbonsäuren, Aminosäuren, Amide).
Didaktische Grundsätze Biochemie:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und im Beruf, die Aktualität sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes. Chemische Evolution. Nukleinsäuren, Replikation, Transkription, Translation; Proteinsynthese; Biotechnologie.
Um den Schüler mit der Denk- und Arbeitsweise der Chemie vertraut zu machen, insbesondere aber wegen der unausweichlichen Themenvielfalt, ist die exemplarische Behandlung einzelner Themen unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Faktoren am besten geeignet. Durch problemorientierten Projektunterricht können regional spezifische Gegebenheiten und aktuelle fachspezifische Schwerpunkte berücksichtigt werden. Biochemische Bedeutung der Proteine; Enzyme, Vitamine.
Es empfiehlt sich, den Unterricht in einen Zusammenhang zu den Pflichtgegenständen „Wirtschaftsgeographie”, „Biologie und Ökologie”, „Physik” sowie „Ernährung” zu stellen, um die Fähigkeit zu komplexem naturwissenschaftlichen Denken zu fördern. Photosynthese; Stoffwechselreaktionen (Abbau und Umbau von Nährstoffen).
Der fallweise Ersatz von Experimenten durch Filme, Computersimulationen und dergleichen kann Zeit sparen und sowohl die Anschaulichkeit des Lehrstoffes als auch die Motivation der Schüler erhöhen. Zusätzlich sind Exkursionen und Lehrausgänge besonders geeignet. Didaktische Grundsätze:
13. PHYSIK Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und im Beruf, die Aktualität sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes.
Bildungs- Um den Schüler mit der Denk- und Lehraufgabe: Arbeitsweise der Chemie vertraut zu machen, insbesondere aber wegen der unausweichlichen Themenvielfalt, ist die exemplarische Behandlung einzelner Themen unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Faktoren am besten geeignet. Durch problemorientierten Projektunterricht können regional spezifische Gegebenheiten und aktuelle fachspezifische Schwerpunkte berücksichtigt werden.
Der Schüler soll Es empfiehlt sich, den Unterricht in einen Zusammenhang zu den Pflichtgegenständen „Wirtschaftsgeographie”, „Biologie und Ökologie”, „Physik” sowie „Ernährung” zu stellen, um die Fähigkeit zu komplexem naturwissenschaftlichen Denken zu fördern.
- Vorgänge Der fallweise Ersatz von Experimenten durch Filme, Computersimulationen und Erscheinungen in der Natur dergleichen kann Zeit sparen und in sowohl die Anschaulichkeit des Lehrstoffes als auch die Motivation der Technik exakt beobachten Schüler erhöhen. Zusätzlich sind Exkursionen und präzise beschreiben können; Lehrausgänge besonders geeignet.
- physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: Verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln; 13. PHYSIK
- Größenordnungen abschätzen Bildungs- und die Plausibilität von Ergebnissen beurteilen können; Lehraufgabe:
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können; Der Schüler soll
- für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen Vorgänge und verantwortungsbewußt handeln Erscheinungen in der Natur und in der Technik exakt beobachten und präzise beschreiben können;
- die Technologien der Energiegewinnung kennen physikalische Methoden beherrschen und ihre ökologischen Auswirkungen kausale Zusammenhänge in folgenden Darstellungsformen beschreiben können: Verbal unter Verwendung der naturwissenschaftlichen Symbol- und Fachsprache, grafisch in Form von Diagrammen, mathematisch in Form von Tabellen und Formeln;
- die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen Größenordnungen abschätzen und ökologischen Bewertung die Plausibilität von Produkten kennen Ergebnissen beurteilen können;
- bereit sein, die Natur, den Menschen und die Technik ganzheitlich zu betrachten; - die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
- seine Kenntnisse für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können. verantwortungsbewußt handeln;
Lehrstoff: - die Technologien der Energiegewinnung kennen und ihre ökologischen Auswirkungen beschreiben können;
III. Jahrgang: - die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
Mechanik starrer Körper: - bereit sein, die Natur, den Menschen und die Technik ganzheitlich zu betrachten;
Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit - seine Kenntnisse und Leistung Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.
Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen Lehrstoff:
Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen. III. Jahrgang:
Wärme und Energie Mechanik starrer Körper:
Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung. Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.
Grundlagen der Akustik Mechanik von Flüssigkeiten und Optik. Gasen:
Elektrizität: Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.
Elektrische Ladungen Wärme und ihre Wirkungen aufeinander; Energie:
Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie. Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung.
Elektromagnetische Schwingungen Grundlagen der Akustik und Wellen: Optik.
Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen. Elektrizität:
Kernphysik: Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander;
Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie. Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.
Elementarteilchen. Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:
Didaktische Grundsätze: Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und im Beruf, die Aktualität sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes. Kernphysik:
Um den Schüler mit der Denk- und Arbeitsweise der Physik vertraut zu machen, insbesondere aber wegen der unausweichlichen Themenvielfalt, ist die exemplarische Behandlung einzelner Themen unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Faktoren am besten geeignet. Durch problemorientierten Projektunterricht können regional spezifische Gegebenheiten und aktuelle fachspezifische Schwerpunkte berücksichtigt werden. Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.
Es empfiehlt sich, den Unterricht in einen Zusammenhang zu den Pflichtgegenständen „Wirtschaftsgeographie”, „Biologie und Ökologie”, „Chemie” sowie „Ernährung” zu stellen, um die Fähigkeit zu komplexem naturwissenschaftlichen Denken zu fördern. Der fallweise Ersatz von Experimenten durch Filme, Computersimulationen und dergleichen kann Zeit sparen und sowohl die Anschaulichkeit des Lehrstoffes als auch die Motivation der Schüler erhöhen. Zusätzlich sind Exkursionen und Lehrausgänge besonders geeignet Elementarteilchen.
14. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT Didaktische Grundsätze:
Bildungs- Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und Lehraufgabe: im Beruf, die Aktualität sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes.
Der Um den Schüler soll mit der Denk- und Arbeitsweise der Physik vertraut zu machen, insbesondere aber wegen der unausweichlichen Themenvielfalt, ist die exemplarische Behandlung einzelner Themen unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Faktoren am besten geeignet. Durch problemorientierten Projektunterricht können regional spezifische Gegebenheiten und aktuelle fachspezifische Schwerpunkte berücksichtigt werden.
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen Es empfiehlt sich, den Unterricht in einen Zusammenhang zu den Pflichtgegenständen „Wirtschaftsgeographie”, „Biologie und deren Auswirkungen auf Ökologie”, „Chemie” sowie „Ernährung” zu stellen, um die Gesellschaft beurteilen können; Fähigkeit zu komplexem naturwissenschaftlichen Denken zu fördern. Der fallweise Ersatz von Experimenten durch Filme, Computersimulationen und dergleichen kann Zeit sparen und sowohl die Anschaulichkeit des Lehrstoffes als auch die Motivation der Schüler erhöhen. Zusätzlich sind Exkursionen und Lehrausgänge besonders geeignet.
- die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen; 14. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT
- die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- Bildungs- und Mitarbeiterführung kennen; Lehraufgabe:
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können; Der Schüler soll
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren Gesellschaft beurteilen können;
- die Bedeutung des Tourismus in sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht verstehen; - die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die Wechselwirkungen von Ökonomie für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Ökologie verstehen Mitarbeiterführung kennen;
- betriebswirtschaftliche Entscheidungen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang verstehen Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
- Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
- sich die Bedeutung des Wertes der Berufsarbeit Tourismus in sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein. ökologischer Hinsicht verstehen;
Lehrstoff: - Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen und die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie verstehen;
I. Jahrgang: - betriebswirtschaftliche Entscheidungen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang verstehen;
Grundlagen - Medienberichte über Vorgänge in der Wirtschaft: österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen können;
Bedarf, Bedürfnisse, Markt - sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt. Lehrstoff:
Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmen - Haushalte - Staat) I. Jahrgang:
Wirtschaftssektoren. Grundlagen der Wirtschaft:
Betrieb: Bedarf, Bedürfnisse, Markt.
Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl. Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.
Kaufvertrag: Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmen - Haushalte - Staat).
Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung) Wirtschaftssektoren. Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag; Betrieb:
Konsumentenschutz Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.
II. Jahrgang Kaufvertrag:
Wechsel: Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);
Regelmäßiger und unregelmäßiger Wechselumlauf. Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;
Unternehmung: Konsumentenschutz.
Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch). II. Jahrgang:
Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl Wechsel:
der Rechtsform Regelmäßiger und unregelmäßiger Wechselumlauf.
Wirtschaftsstruktur Österreichs Unternehmung:
Betriebs- und Beschäftigtenstruktur. Veränderungen. Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).
Produktionsbetriebe: Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl
Handwerk, Industrie der Rechtsform.
Dienstleistungsbetriebe Wirtschaftsstruktur Österreichs:
Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel); Betriebs- und Beschäftigtenstruktur. Veränderungen.
Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser). Produktionsbetriebe:
Post (Nachrichten- und Güterbeförderung); Handwerk, Industrie.
Versicherung. Dienstleistungsbetriebe:
Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse. Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);
Leistungserstellung: Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser).
Produktion von Waren Post (Nachrichten- und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren; Wirtschaftlichkeit; Rentabilität Güterbeförderung); Produktivität.
III Versicherung. Jahrgang:
Gewerbe: Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.
Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus. Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren. Leistungserstellung:
Absatz: Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren; Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.
Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches III. Jahrgang:
Instrumentarium. Gewerbe:
Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus:. Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.
Wirtschaftliche, kulturelle, soziale und ökologische Bedeutung; Absatz:
Organisationen. Angebot (Region, Gemeinde; Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe; Reisebüro; Verkehr und Verkehrsmittel, Fahrpläne). Nachfrage (Motive, Zielgruppen). Marketing. Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches
Schriftverkehr mit dem Gast Instrumentarium.
Personalbereich Tourismus:
Rechte Wirtschaftliche, kulturelle, soziale und Pflichten des Mitarbeiters. ökologische Bedeutung;
Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung, Organisationen. Angebot (Region, Gemeinde; Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe; Reisebüro; Verkehr und Verkehrsmittel, Fahrpläne). Nachfrage (Motive, Zielgruppen). Marketing.
Arbeitszeugnis) Schriftverkehr mit dem Gast.
IV. Jahrgang Personalbereich:
Geld Rechte und Währung: Pflichten des Mitarbeiters.
Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Österreichische Nationalbank. Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung,
Preis: Arbeitszeugnis).
Markt und Preis; Preisbildung im Modell; IV. Jahrgang:
Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration, Geld und Währung:
wirtschaftspolitische Einflußnahme Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Österreichische Nationalbank.
Außenwirtschaftliche Verflechtungen Preis:
Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationalen Wirtschaftshilfe. Markt und Preis; Preisbildung im Modell;
Wirtschaftsgemeinschaften. Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung: wirtschaftspolitische Einflußnahme.
Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik. Außenwirtschaftliche Verflechtungen:
Volkswirtschaftliche Gesamtziele: Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationalen Wirtschaftshilfe.
Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung Wirtschaftsgemeinschaften.
Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:
Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.
Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik; Volkswirtschaftliche Gesamtziele:
wirtschaftspolitische Maßnahmen Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.
Öffentliche Wirtschaft Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:
Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich. Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von
V. Jahrgang: Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;
Finanzierung und Investition: wirtschaftspolitische Maßnahmen.
Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung. Öffentliche Wirtschaft:
Außenhandel: Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.
Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten V. Jahrgang:
(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung Finanzierung und Investition:
(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle. Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.
Unternehmensführung Außenhandel:
Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen. Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten
Mitarbeiterführung: (Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung
Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl; (Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.
Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation; Unternehmensführung:
Humanisierung der Arbeitswelt Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.
Didaktische Grundsätze Mitarbeiterführung:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis österreichischer Betriebe, insbesondere der Tourismusbranche, sowie der regionale Bezug und die Aktualität. Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl;
Der jeweils zugehörige Schriftverkehr ist integrierender Bestandteil jedes betriebswirtschaftlichen Themenbereiches Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation;
Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen angewiesen und liefert seinerseits Voraussetzungen für andere Unterrichtsgegenstände. Absprachen mit den zuständigen Lehrern sind hiefür sowie zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten von größter Bedeutung Humanisierung der Arbeitswelt.
Beim Erarbeiten der Fachtheorie ist das Ausgehen von konkreten Problemstellungen (Fallbeispielen), insbesondere aus den Massenmedien, dem Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge förderlich. Didaktische Grundsätze:
Die praxisbezogene Bildungs- und Lehraufgabe spricht für schüleraktive Unterrichtsmethoden und den Einsatz praxisgerechter Hilfsmittel (Formblätter, Taschenrechner, audiovisuelle Unterrichtsmittel, Datenverarbeitungsanlagen usw.; Diskussionen, Fallstudien, Planspiele). Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis österreichischer Betriebe, insbesondere der Tourismusbranche, sowie der regionale Bezug und die Aktualität.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dem korrekten sprachlichen Ausdruck in Wort und Schrift sowie dem berufsadäquaten Verhalten in Unterrichtsarbeit und Kommunikation großes Gewicht zu. Grundsätzlich Der jeweils zugehörige Schriftverkehr ist der Unterricht im IV. Jahrgang von einem Lehrer mit der Lehrbefähigung für Volkswirtschaft zu führen integrierender Bestandteil jedes betriebswirtschaftlichen Themenbereiches.
15. RECHNUNGSWESEN Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen angewiesen und liefert seinerseits Voraussetzungen für andere Unterrichtsgegenstände. Absprachen mit den zuständigen Lehrern sind hiefür sowie zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten von größter Bedeutung.
Bildungs- und Lehraufgabe: Beim Erarbeiten der Fachtheorie ist das Ausgehen von konkreten Problemstellungen (Fallbeispielen), insbesondere aus den Massenmedien, dem Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge förderlich.
Der Schüler soll Die praxisbezogene Bildungs- und Lehraufgabe spricht für schüleraktive Unterrichtsmethoden und den Einsatz praxisgerechter Hilfsmittel (Formblätter, Taschenrechner, audiovisuelle Unterrichtsmittel, Datenverarbeitungsanlagen usw.; Diskussionen, Fallstudien, Planspiele).
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen; Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dem korrekten sprachlichen Ausdruck in Wort und Schrift sowie dem berufsadäquaten Verhalten in Unterrichtsarbeit und Kommunikation großes Gewicht zu. Grundsätzlich ist der Unterricht im IV. Jahrgang von einem Lehrer mit der Lehrbefähigung für Volkswirtschaft zu führen.
- insbesondere für Handels-, Produktions- und Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können; 15. RECHNUNGSWESEN
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen Bildungs- und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können; Lehraufgabe:
- Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können; Der Schüler soll
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens insbesondere für Handels-, Produktions- und Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze Einnahmen- und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen Ausgabenrechnung und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- doppelten Buchführung führen und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern Buchführung selbständig aufbauen und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen Bilanzen erstellen, analysieren und die Ergebnisse präsentieren kritisieren können.;
Lehrstoff: - die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
I. Jahrgang: - die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
Wirtschaftliches Rechnen: - die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
Prozentrechnung, Zinsenrechnung - Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
Grundlagen des Rechnungswesens Lehrstoff:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme I. Jahrgang:
(Überblick). Wirtschaftliches Rechnen:
System der doppelten Buchführung: Prozentrechnung, Zinsenrechnung.
Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von Grundlagen des Rechnungswesens:
Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung. Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme
Umsatzsteuer: (Überblick).
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer. der doppelten Buchführung:
Beleg Begriff und Belegwesen. Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von
Verbuchung von Geschäftsfällen:, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.
Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle; Umsatzsteuer:
Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen. System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Organisation: Beleg und Belegwesen.
Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung Verbuchung von Geschäftsfällen:
(Journal, Hauptbuch, Hilfs- Kontierung und Nebenbücher). Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;
II. Jahrgang: Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.
Jahresabschluß Organisation:
Grundzüge der Waren- und Materialbewertung Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung
Anlagenabschreibung; (Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).
Rechnungsabgrenzung; II. Jahrgang:
Rückstellungen; Jahresabschluß:
Bewertung von Forderungen Grundzüge der Waren- und Verbindlichkeiten Materialbewertung;
Jahresabschluß der Einzelunternehmung. Anlagenabschreibung;
Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften. Rechnungsabgrenzung;
Abrechnung von Giro- und Kontokorrentkonten. Rückstellungen;
Wertpapierabrechnung. Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;
Organisation: Jahresabschluß der Einzelunternehmung.
Organisation der Buchführung in Klein- Abrechnung und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Verbuchung von Wechselgeschäften.
Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde): Abrechnung von Giro- und Kontokorrentkonten.
EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen) Wertpapierabrechnung.
III. Jahrgang Organisation:
Kostenrechnung: Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Computerunterstütztes Rechnungswesen. (1 Wochenstunde):
Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung). EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).
Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung III. Jahrgang:
Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben. Kostenrechnung:
Waren- Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Zahlungsverkehr mit dem Ausland: Stellung im Rechnungswesen.
Abrechnung von Valuten Voll- und Devisen Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).
Verbuchung von Import- und Exportgeschäften Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.
Kontierung Kalkulation in Handels- und Verbuchung schwieriger Geschäftsfälle Produktionsbetrieben.
IV. Jahrgang Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Rechnungswesen des Hotel- und Gastgewerbebetriebes, des Heilbäderbetriebes Abrechnung von Valuten und des Reisebüros: Devisen.
Finanzbuchführung; Kostenrechnung einschließlich Kalkulation Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Kontierung und Verbuchung schwieriger Geschäftsfälle.
Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen, IV. Jahrgang:
Erfolgsermittlung. Rechnungswesen des Hotel- und Gastgewerbebetriebes, des Heilbäderbetriebes und des Reisebüros:
Personalverrechnung: Finanzbuchführung; Kostenrechnung einschließlich Kalkulation.
Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle; Besonderheiten der Personalverrechnung in Hotel- und Gastgewerbebetrieben. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde): Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,
Verbuchung von praxisgerechten laufenden Geschäftsfällen im Rahmen der Finanzbuchführung im Hotel- und Gastgewerbe anhand einer Belegsammlung Erfolgsermittlung.
EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertung) und in der Kostenrechnung. Betriebsergebnisse (Berechnung; tabellarische und grafische Präsentation).:
V. Jahrgang: Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle; Besonderheiten der Personalverrechnung in Hotel- und Gastgewerbebetrieben.
Bilanzlehre Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):
Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- Verbuchung von praxisgerechten laufenden Geschäftsfällen im Rahmen der Finanzbuchführung im Hotel- und steuerrechtlichen Erfolges Gastgewerbe anhand einer Belegsammlung.
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik). EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertung) und in der Kostenrechnung. Betriebsergebnisse (Berechnung; tabellarische und grafische Präsentation).
Steuern V. Jahrgang:
Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung), Bilanzlehre:
Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges.
Investitionsbegünstigungen Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).
Jahresabschlüsse Steuern:
Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),
Abschlüsse unter Berücksichtigung schwieriger Bewertungsprobleme und steuerlicher Investitionsbegünstigungen Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche
Didaktische Grundsätze: Investitionsbegünstigungen.
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum vernetzten Denken. Dies erfordert praxisnahe Beispiele und eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Arbeitsorganisation (interdisziplinäre Problemstellungen, Gruppenarbeit, Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel usw). Jahresabschlüsse:
Große Bedeutung kommt der Weckung Grundzüge des Verständnisses für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Führung finanzieller Aufzeichnungen über das Betriebsgeschehen zu; auch bei Schüleraufzeichnungen Jahresabschlusses von Personengesellschaften und -ausarbeitungen kommt es daher auf formale Korrektheit an Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, stehen bei der praktischen Arbeit Abschlüsse unter Berücksichtigung schwieriger Bewertungsprobleme und steuerlicher Investitionsbegünstigungen.
- selbständiges Arbeiten, Didaktische Grundsätze:
- rasche Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis und rationelle Belegerfassung der Beitrag zum vernetzten Denken. Dies erfordert praxisnahe Beispiele und eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Arbeitsorganisation (interdisziplinäre Problemstellungen, Gruppenarbeit, Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel usw).
- Große Bedeutung kommt der Weckung des Verständnisses für die richtige Interpretation von Bildschirmanzeigen Notwendigkeit und Computerausdrucken im Vordergrund Sinnhaftigkeit der Führung finanzieller Aufzeichnungen über das Betriebsgeschehen zu; auch bei Schüleraufzeichnungen und -ausarbeitungen kommt es daher auf formale Korrektheit an.
Das im I. Jahrgang grundgelegte Zahlenverständnis sowie die sichere Beherrschung kaufmännischer Rechenverfahren und einschlägiger Hilfsmittel (Taschenrechner, Nachschlagtabellen, usw.) können durch ständige problemorientierte Anwendung gepflegt und weiterentwickelt werden. Bei Rechenergebnissen sind Plausibilitätskontrollen von besonderer Bedeutung. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, stehen bei der praktischen Arbeit
Schularbeiten: - selbständiges Arbeiten,
I. bis IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten; - rasche und rationelle Belegerfassung,
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten - die richtige Interpretation von Bildschirmanzeigen und Computerausdrucken im Vordergrund.
16. WIRTSCHAFTSINFORMATIK Das im I. Jahrgang grundgelegte Zahlenverständnis sowie die sichere Beherrschung kaufmännischer Rechenverfahren und einschlägiger Hilfsmittel (Taschenrechner, Nachschlagtabellen, usw.) können durch ständige problemorientierte Anwendung gepflegt und weiterentwickelt werden. Bei Rechenergebnissen sind Plausibilitätskontrollen von besonderer Bedeutung.
Bildungs- und Lehraufgabe Schularbeiten:
Der Schüler soll I. bis IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen; V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- diese Geräte bedienen können; 16. WIRTSCHAFTSINFORMATIK
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen Bildungs- und einsetzen können; Lehraufgabe:
- auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können; Der Schüler soll
- einfache Organisationsprobleme analysieren und lösen den Aufbau, die Funktionsweise und Ergebnisse präsentieren können die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen diese Geräte bedienen können.;
Lehrstoff: - Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
I. Jahrgang: - auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
Informationsverarbeitungssysteme: - einfache Organisationsprobleme analysieren und lösen und Ergebnisse präsentieren können;
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme. - die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.
Bedienung. Lehrstoff:
Standardsoftware I. Jahrgang:
Tabellenkalkulation, Grafik. Informationsverarbeitungssysteme:
V. Jahrgang: Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.
Standardsoftware: Bedienung.
Datenbanken. Standardsoftware:
Telekommunikation: Tabellenkalkulation, Grafik.
Datenfernübertragung, Kommunikations- und Datennetze. V. Jahrgang:
Projektorganisation Standardsoftware:
Phasen der Projektabwicklung Datenbanken.
Präsentationstechnik. Telekommunikation:
Auswirkungen der Informationsverarbeitung: Datenfernübertragung, Kommunikations- und Datennetze.
Individuum, Gesellschaft. Projektorganisation:
Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums Phasen der Projektabwicklung.
Didaktische Grundsätze: Präsentationstechnik.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Ein methodischer Beitrag zur Praxisrelevanz sind wechselnde Sozialformen sowie praxisnahe Beispiele, auch bei Leistungsfeststellungen. Gleichzeitig wird dadurch die fächerübergreifende Kompetenz auf den Gebieten Auswirkungen der Gesprächsführung, Kommunikation und Teamarbeit gefördert. Informationsverarbeitung:
Zu den Anforderungen der Praxis gehört auch das selbständige Einarbeiten in Software, wobei der Anleitung zum Einsatz von Handbüchern und Dokumentationen besondere Bedeutung zukommt. Individuum, Gesellschaft.
Die Motivation der Schüler wird erhöht und ihre Gedächtnisbelastung minimiert, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit folgen. Aufgabenstellungen werden zweckmäßigerweise in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände unter Berücksichtigung des dort erreichten Lernfortschrittes sowie des Erfahrungshorizontes der Schüler ausgewählt. Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.
Der Lehrer soll unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten und Lernfortschritte der Schüler sowie auf die verfügbare Hard- und Software in Eigenverantwortlichkeit Unterrichtsschwerpunkte setzen. Didaktische Grundsätze:
Schularbeiten: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Ein methodischer Beitrag zur Praxisrelevanz sind wechselnde Sozialformen sowie praxisnahe Beispiele, auch bei Leistungsfeststellungen. Gleichzeitig wird dadurch die fächerübergreifende Kompetenz auf den Gebieten der Gesprächsführung, Kommunikation und Teamarbeit gefördert.
I., V. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten. Zu den Anforderungen der Praxis gehört auch das selbständige Einarbeiten in Software, wobei der Anleitung zum Einsatz von Handbüchern und Dokumentationen besondere Bedeutung zukommt.
17. TEXTVERARBEITUNG Die Motivation der Schüler wird erhöht und ihre Gedächtnisbelastung minimiert, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit folgen. Aufgabenstellungen werden zweckmäßigerweise in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände unter Berücksichtigung des dort erreichten Lernfortschrittes sowie des Erfahrungshorizontes der Schüler ausgewählt.
Bildungs- Der Lehrer soll unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten und Lehraufgabe: Lernfortschritte der Schüler sowie auf die verfügbare Hard- und Software in Eigenverantwortlichkeit Unterrichtsschwerpunkte setzen.
Der Schüler soll Schularbeiten:
- unter Einsatz von Textverarbeitungsprogrammen sowie unter Einbeziehung der Steno- und Phonotypie und mit Hilfe aktueller bürotechnischer Arbeitsmittel (zB. Computer und dazugehörige Peripherie, Diktiergeräte, Schreibmaschinen) Schriftstücke aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig selbständig gestalten und praxisgemäß anfertigen können; I., V. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten.
- die Kurzschrift zum Notieren und Konzipieren verwenden können; 17. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING
- exemplarisch das für die Berufspraxis nötige Organisationswissen über aktuelle Bürotechnologie und -kommunikation erwerben Bildungs- und einschlägige Aufgaben lösen können. Lehraufgabe:
Insbesondere Der Schüler soll er
- das Zehnfinger-Tastschreiben die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer Geschwindigkeit Mindestgeschwindigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute sowie mit etwa 50 Silben in der 200 Anschlägen pro Minute nach Diktat beherrschen;
- Gewandtheit im sicheren Erstellen selbständig Schriftstücke und Gestalten von Schriftstücken nach Vorlagen jeder Art sowie nach Tonträgern unter Beachtung der entsprechenden ÖNORMEN erreichen Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
- fachspezifische Standardsoftware unter Zuhilfenahme einer Bedienungsanleitung nach kurzer Einarbeitungszeit die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können;
- Grundkenntnisse Wendigkeit im Umgang mit der Typographie für die Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben Phonotypie erreichen;
- Texte ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit etwa 90 Silben pro Minute auf der Grundlage der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde) aufnehmen allen Gestaltungs- und wiedergeben Rationalisierungsmöglichkeiten beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können.;
Lehrstoff: - Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;
I. Jahrgang: - die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation nutzen können, einschließlich der Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung;
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Schreibmaschinen- und Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute. - das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können;
Textgestaltung, einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem Bereich der beruflichen Praxis - Personendaten und aus dem persönlichen Bereich. Termine verwalten können;
Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes - fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können.
Grundlagen der Verkehrsschrift unter Einbeziehung der wichtigsten praxisgemäßen Kürzel und Kürzungen der Eilschrift. Lehrstoff:
Büroorganisation I. Jahrgang:
Ablage, Kopieren, Postbearbeitung. Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.
II Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes. Jahrgang:
Erweiterte Funktionen mindestens eines Textverarbeitungsprogrammes. Rationelles Gestalten und Bearbeiten von Schriftstücken mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes: Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag; Schriftverkehr mit Behörden; innerbetrieblicher Schriftverkehr. Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen
Schreibfertigkeit von etwa 160 Bruttoanschlägen in der Minute. Arbeiten mit dem Diktiergerät Bereiches.
Einsatz der Kurzschrift für Einführung in die Erstellung praxisgemäßer Phonotypie.
Schriftstücke. Büroorganisation:
Büroorganisation: Postbearbeitung, Telefon, Fax.
Grundlagen und Einrichtungen der Telekommunikation II. Jahrgang:
III Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken. Jahrgang:
Schwierige Schriftstücke und Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis unter Einsatz der bisher erlernten Arbeitstechniken Serienbriefe.
Facheinschlägige Werbetexte (Direct Mailing) Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.
Serienbrieffunktion mit Selektionen. Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher
Grundbegriffe der Typographie und des Layouts anhand entsprechender Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit Behörden) nach
Software (Desktop Publishing) Direktdiktat und Tonträgern.
Verknüpfung von Textverarbeitungsprogrammen mit anderer Software (Verwendung von Datenbanken, Einbindung von Grafiken, Bildern, Tabellenkalkulationen uä.) Einführung in die selbständige Texterstellung.
Erstellung druckreifer Vorlagen unter Einbeziehung aller aktuellen technischen Möglichkeiten Grundlagen der Typographie und des Layouts.
Schreibfertigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in Möglichkeiten der Minute internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten; Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.
Büroorganisation: Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.
Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroorganisation und -kommunikation.:
Didaktische Grundsätze: Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., daß der Schüler III. Jahrgang:
- mit verschiedenen Tastaturen (Schreibmaschine, PC-Tastaturen) Gestaltung schwieriger Schriftstücke und peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, uä Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.) vertraut gemacht wird;
- für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten wird; Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.
- Zugang zur aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat; Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
- beim Erlernen der Kurzschrift von Anfang an mit sinnvollen, praxisgemäßen Texten arbeitet. Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation, Datenbanken usw.).
In der Anwendung ist der Fähigkeit, Texte rasch, wortgetreu und sprachlich richtig wiedergeben zu können, der absolute Vorrang einzuräumen, wofür sich die Mischschrift als Methode anbietet Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen.
Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.
Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Betriebs- und Volkswirtschaft” und „Rechnungswesen” ist vor allem wegen der Bereitstellung Schreibfertigkeit von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer etwa 200 Bruttoanschlägen in der Pflichtgegenstandes „Wirtschaftsinformatik” gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten Minute.
Schularbeiten Büroorganisation:
I. - III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten. Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.
18 Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe Didaktische Grundsätze:
Der Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., dass der Schüler soll
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung mit der staatsbürgerlichen Rechte Tastatur und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, uä.) vertraut gemacht wird;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten wird;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen; Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat.
- Entwicklungstendenzen Bei der heutigen Gesellschaft kennen; angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.
- Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen Lösung persönlicher und beruflicher verschiedener Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können; eingesetzt wird.
- die Prinzipien Die Absprache mit den Lehrern der österreichischen Bundesverfassung bejahen; Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch”, „Zweite lebende Fremdsprache”, „Betriebs- und Volkswirtschaft” und „Rechnungswesen” ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik” gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben; Schularbeiten:
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein I.-III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten, im III. Jahrgang
Lehrstoff: bei Bedarf auch zweistündig.
IV 18. Jahrgang: POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Staat Bildungs- und Lehraufgabe:
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen. Der Schüler soll
Völkerrecht: - die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
Internationale Beziehungen - aktuelle politische und Organisationen soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können; Friedenssicherung.
Österreichische Bundesverfassung: - die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und - Entwicklungstendenzen der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung). heutigen Gesellschaft kennen;
Politische Willensbildung: - zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien. - die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
Rechtsstruktur: - andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht - zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof). Lehrstoff:
V IV. Jahrgang:
Privatrecht Staat:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-, Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht. Völkerrecht:
Arbeits- Internationale Beziehungen und Sozialrecht: Organisationen; Friedenssicherung.
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung. Österreichische Bundesverfassung:
Handelsrecht: Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).
Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf, Politische Willensbildung:
Handelsgesellschaften Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Gewerberecht Rechtsstruktur:
Antritt und Ausübung eines Gewerbes Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Strafrecht: Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen V. Jahrgang:
fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit. Privatrecht:
Didaktische Grundsätze: Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie Aktualität Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Der handlungsorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von der Rechts- und Berufspraxis. Die Besprechung von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen in Einzel- und Gruppenarbeit aktivieren Arbeits- und motivieren die Schüler. Sozialrecht:
Im Bereich der Politischen Bildung wird empfohlen, auf aktuelle Themen (auch aus dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler) einzugehen. Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
19. ERNÄHRUNG Handelsrecht:
Bildungs- und Lehraufgabe: Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,
Der Schüler soll Handelsgesellschaften.
- die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen; Gewerberecht:
- um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen; Antritt und Ausübung eines Gewerbes.
- die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen; Strafrecht:
- Energie- und Nährwertberechnungen computerunterstützt durchführen Strafbare Handlungen gegen Leib und auswerten können; Leben, gegen die Ehre, gegen
- Speisepläne für verschiedene Kostformen bzw. Zielgruppen computerunterstützt erstellen können; fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.
- den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können; Didaktische Grundsätze:
- Hauptkriterien für die Bedeutung Lehrstoffauswahl sind der Gemeinschaftsverpflegung verstehen; Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie Aktualität.
- sich für aktuelle Ernährungsinformationen Der handlungsorientierten Bildungs- und für Probleme Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von der Welternährung interessieren; Rechts- und Berufspraxis. Die Besprechung von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen in Einzel- und Gruppenarbeit aktivieren und motivieren die Schüler.
- sich als Konsument volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten Im Bereich der Politischen Bildung wird empfohlen, auf aktuelle Themen (auch aus dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler) einzugehen.
Lehrstoff: 19. ERNÄHRUNG
I. Jahrgang Bildungs- und Lehraufgabe:
Ernährung und Gesundheit: Der Schüler soll
Ernährungsverhalten. - die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
Funktionen und Bestandteile der Nahrung. - um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen;
Energie- und Nährstoffbedarf: - die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. - Energie- und Nährwertberechnung. Nährwertberechnungen computerunterstützt durchführen und auswerten können;
Energieliefernde Nährstoffe: - Speisepläne für verschiedene Kostformen bzw. Zielgruppen computerunterstützt erstellen können;
Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß (Aufbau, Arten, Vorkommen; ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel - den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen können; Enzyme).
Mineralstoffe und Vitamine: - die Bedeutung der Gemeinschaftsverpflegung verstehen;
Arten, Vorkommen, Funktion, Bedarf; Folgen der Unter- - sich für aktuelle Ernährungsinformationen und für Probleme der Überversorgung Welternährung interessieren; Säure- und Basenhaushalt.
Wasser: - sich als Konsument volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz. Arten Lehrstoff:
(Trinkwasser, Tafel-, Mineral-, Heilwässer); Qualitätsbelastung durch I. Jahrgang:
Umwelteinflüsse. Ernährung und Gesundheit:
Kostformen: Ernährungsverhalten.
Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz Funktionen und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Speisepläne Bestandteile der Nahrung.
II. Jahrgang Energie- und Nährstoffbedarf:
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung, Handelsformen, Produktion Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung.
- kohlenhydratreicher Lebensmittel, Energieliefernde Nährstoffe:
- der Fette Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß (Aufbau, Arten, Vorkommen; ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme).
- eiweißreicher Lebensmittel, Mineralstoffe und Vitamine:
- vitamin- und mineralstoffreicher Lebensmittel Arten, Vorkommen, Funktion, Bedarf; Folgen der Unter- und der Überversorgung; Säure- und Basenhaushalt.
- alkoholfreier Getränke, Wasser:
- der Würz- und Genußmittel Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz. Arten
Behandlung von Lebensmitteln: (Trinkwasser, Tafel-, Mineral-, Heilwässer); Qualitätsbelastung durch
Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Großküchentechnische Lagerhaltung. Konservierung. Alternative Produktionsformen. Lebensmittelgesetz Umwelteinflüsse.
Diät Kostformen:
Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger Probleme). Speisepläne.
Stoffwechselerkrankungen, Speisepläne. II. Jahrgang:
Ernährungsverhalten: Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung, Handelsformen, Produktion
Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien. - kohlenhydratreicher Lebensmittel,
Psychisch bedingte Extremstörungen im Eßverhalten. - der Fette,
Welternährung: - eiweißreicher Lebensmittel,
Produktion, Verbrauch - vitamin- und mineralstoffreicher Lebensmittel, Verteilung.
Didaktische Grundsätze: - alkoholfreier Getränke,
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Gesichtspunkt der Hinführung des Schülers zu bewußtem Ernährungsverhalten im Interesse - der Volksgesundheit Würz- und Genußmittel.
Die Beobachtung des Warenangebotes und das Arbeiten mit facheinschlägiger Literatur sowie der praxisgerechte Einsatz branchenspezifischer Software sind Behandlung von großer Bedeutung. Lebensmitteln:
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Biologie und Ökologie”, „Chemie”, „Physik” sowie „Küchenführung und Servierkunde” wichtig. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Großküchentechnische Lagerhaltung. Konservierung. Alternative Produktionsformen. Lebensmittelgesetz.
Anschauliche Unterrichtsmittel fördern das Verständnis komplexer theoretischer Zusammenhänge. Diät:
20. KÜCHENFÜHRUNG UND SERVIERKUNDE Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger
Bildungs- und Lehraufgabe: Stoffwechselerkrankungen, Speisepläne.
Der Schüler soll Ernährungsverhalten:
- Speisen und Getränke der heimischen und der internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können; Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können; Psychisch bedingte Extremstörungen im Eßverhalten.
- Waren des Küchenbedarfs einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung evident halten können; Welternährung:
- die in einer Großküche anfallenden Arbeiten durchführen können; Produktion, Verbrauch, Verteilung.
- die Fachsprache beherrschen; Didaktische Grundsätze:
- Speisen und Getränke servieren und Gäste bei Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Speise- und Getränkeauswahl beraten können; Gesichtspunkt der Hinführung des Schülers zu bewußtem Ernährungsverhalten im Interesse der Volksgesundheit.
- die Arbeiten im Restaurant ergonomisch, technologisch Die Beobachtung des Warenangebotes und betriebswirtschaftlich rationell gestalten können; das Arbeiten mit facheinschlägiger Literatur sowie der praxisgerechte Einsatz branchenspezifischer Software sind von großer Bedeutung.
- sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen sowie der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein; Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Biologie und Ökologie”, „Chemie”, „Physik” sowie „Küchenführung und Servierkunde” wichtig.
- zur Übernahme von Verantwortung als Mitarbeiter und Führungskraft in Verpflegungsbetrieben bereit sein Anschauliche Unterrichtsmittel fördern das Verständnis komplexer theoretischer Zusammenhänge.
Lehrstoff: 20. KÜCHENFÜHRUNG UND SERVIERKUNDE
I. Jahrgang Bildungs- und Lehraufgabe:
Küchenführung: Der Schüler soll
Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs. - Speisen und Getränke der heimischen und der internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel. Berechnen der Wareneinsatzkosten. - die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
Küchentechnologie: - Waren des Küchenbedarfs einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung evident halten können;
Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle). - die in einer Großküche anfallenden Arbeiten durchführen können;
Ergonomie. - die Fachsprache beherrschen;
Hygienevorschriften, Unfallverhütung - Speisen und Brandschutz. Getränke servieren und Gäste bei der Speise- und Getränkeauswahl beraten können;
Tiefgefrieren von Lebensmitteln - die Arbeiten im Restaurant ergonomisch, technologisch und Speisen. betriebswirtschaftlich rationell gestalten können;
Zubereitung: - sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen sowie der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein;
Grundrezepte und Grundzubereitungsarten - zur Übernahme von einfachen Speisen der traditionellen und vollwertigen österreichischen Küche; Hauptkriterien der Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte. Richtlinien für das Portionieren, Anrichten Verantwortung als Mitarbeiter und Garnieren der Speisen Führungskraft in Verpflegungsbetrieben bereit sein.
Service Lehrstoff:
Berufsbild des Kellners; Eß- und Tischkultur; Gastlichkeit. I. Jahrgang:
Erscheinungsbild und Verhalten des Servierenden. Küchenführung:
Tischinventar (Bestandteile, Wartung, Kontrolle). Tischdecken, Mise en place. Elementare Handgriffe beim Servieren der Speisenfolgen. Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs.
II. Jahrgang: Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel. Berechnen der Wareneinsatzkosten.
Küchenführung Küchentechnologie:
Portionsgrößen Einrichtung, Maschinen, Gerät und Mengenerstellung Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).
Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt Ergonomie.
Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs. Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.
Küchentechnologie: Tiefgefrieren von Lebensmitteln und Speisen.
Konservierungstechniken. Zubereitung:
Zubereitung: Grundrezepte und Grundzubereitungsarten von einfachen Speisen der traditionellen und vollwertigen österreichischen Küche; Hauptkriterien der Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte. Richtlinien für das Portionieren, Anrichten und Garnieren der Speisen.
Abgewandelte Grundrezepturen. Regionale und nationale Gerichte. Convenience-Verpflegung, Schnellgerichte und Singlerezepte. Frühstücksspeisen. Herstellen von alkoholfreien Getränken. Service:
Service: Berufsbild des Kellners; Eß- und Tischkultur; Gastlichkeit.
Inhaltliches Gestalten der Tisch- und Menükarte. Raum- Erscheinungsbild und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Serviertechniken. Frühstücksservice; Salatbuffet. Alkoholfreie Getränke Verhalten des Servierenden.
III. Jahrgang: Tischinventar (Bestandteile, Wartung, Kontrolle). Tischdecken, Mise en place. Elementare Handgriffe beim Servieren der Speisenfolgen.
Großküchenführung (Gemeinschaftsverpflegung) II. Jahrgang:
Verwendung und Wartung der Geräte und Maschinen. Herstellen von Speisenfolgen; Portionieren und Ausgeben von Speisen. Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt. Erstellen von Speisenfolgen, Tages- und Wochenspeiseplänen, Organisation des Arbeitsablaufes; Einsatz facheinschlägiger Software. Küchenführung:
Restaurantküchenführung: Portionsgrößen und Mengenerstellung.
Küchenbrigade. Erweitern der Grundrezepte für die neue leichte Küche. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt.
Zubereitung: Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs.
Abändern der Grundzubereitungsarten für die Erfordernisse der Gemeinschaftsverpflegung. Internationale Küche. Tranchieren, Filetieren, Flambieren. Küchentechnologie:
Service: Konservierungstechniken.
Serviersysteme. Einsatz verschiedener Serviertechniken je nach Betriebskategorie und Speisenangebot. Aufbau der Speise- und Getränkekarte im internationalen Restaurantbetrieb. Arbeiten am Tisch des Gastes. Servierablauf beim A-la-carte-Service. Bankettservice. Alkoholfreie und alkoholische Getränke (Arten, Lagerung; Auswahlrichtlinien; Service). Zubereitung:
IV. Jahrgang: Abgewandelte Grundrezepturen. Regionale und nationale Gerichte. Convenience-Verpflegung, Schnellgerichte und Singlerezepte. Frühstücksspeisen. Herstellen von alkoholfreien Getränken.
Küchenführung Service:
Berechnen der Wareneinsatzkosten, des Joule- und Nährstoffgehaltes. Lagerführung in der Großküche. Einsatz facheinschlägiger Software. Inhaltliches Gestalten der Tisch- und Menükarte. Raum- und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Serviertechniken. Frühstücksservice; Salatbuffet. Alkoholfreie Getränke.
Zubereitung III. Jahrgang:
Abänderung, Erweiterung und Kombination von Zubereitungsarten; Großküchenführung (Gemeinschaftsverpflegung):
kalte und warme Buffetspeisen. Erweiterte Menüs. Verwendung und Wartung der Geräte und Maschinen. Herstellen von Speisenfolgen; Portionieren und Ausgeben von Speisen. Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt. Erstellen von Speisenfolgen, Tages- und Wochenspeiseplänen, Organisation des Arbeitsablaufes; Einsatz facheinschlägiger Software.
Service Restaurantküchenführung:
Spezialgedecke. Arten, Aufbau und Gestaltung von Buffets. Aperitifs (Arten, Service). Getränkeempfehlung; korrespondierende Getränke. Küchenbrigade. Erweitern der Grundrezepte für die neue leichte Küche. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte.
Didaktische Grundsätze Zubereitung:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis sowie der Beitrag zur Förderung der selbständigen Arbeit und der Persönlichkeit des Schülers. Gegebenenfalls ist der Lehrstoff auf den Ausbildungsschwerpunkt abzustimmen. Abändern der Grundzubereitungsarten für die Erfordernisse der Gemeinschaftsverpflegung. Internationale Küche. Tranchieren, Filetieren, Flambieren.
In diesem Sinne empfehlen sich Service:
- kurze Vorbesprechungen, gefolgt von gründlichen praktischen Unterweisungen und Übungen in Form arbeitsunterrichtlicher Programme, Serviersysteme. Einsatz verschiedener Serviertechniken je nach Betriebskategorie und Speisenangebot. Aufbau der Speise- und Getränkekarte im internationalen Restaurantbetrieb. Arbeiten am Tisch des Gastes. Servierablauf beim A-la-carte-Service. Bankettservice. Alkoholfreie und alkoholische Getränke (Arten, Lagerung; Auswahlrichtlinien; Service).
- die weitgehende Simulation der betrieblichen Anforderungen (Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung; Arbeitskleidung, Arbeitstechniken), IV. Jahrgang:
- der praxisgerechte Einsatz facheinschlägiger Software, Küchenführung:
- Schülereinsatz in Berechnen der Brigade in den betrieblichen Lehrküchen Wareneinsatzkosten, des Joule- und Nährstoffgehaltes. Lagerführung in der Großküche. Einsatz facheinschlägiger Software.
- allenfalls auch die Bewirtung von Gästen der Schule und Außeneinsätze, wobei jedoch die pädagogischen Ziele stets im Vordergrund stehen. Zubereitung:
Die Berücksichtigung des Zeitaufwandes, die Erarbeitung rationeller Arbeitstechniken und die Analyse der Ergebnisse der praktischen Arbeit sind ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichtes. Abänderung, Erweiterung und Kombination von Zubereitungsarten;
Bis zum II. Jahrgang steht die moderne österreichische Küche im Vordergrund; im III. und IV. Jahrgang folgt die Erweiterung auf internationale Küche und aktuelle Trends. kalte und warme Buffetspeisen. Erweiterte Menüs.
Besondere Bedeutung kommt der sorgfältigen Vor- und Nachbereitung des Pflichtpraktikums zu. Service:
21. ANGEWANDTE BETRIEBSORGANISATION Spezialgedecke. Arten, Aufbau und Gestaltung von Buffets. Aperitifs (Arten, Service). Getränkeempfehlung; korrespondierende Getränke.
Bildungs- und Lehraufgabe Didaktische Grundsätze:
Der Schüler soll Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis sowie der Beitrag zur Förderung der selbständigen Arbeit und der Persönlichkeit des Schülers. Gegebenenfalls ist der Lehrstoff auf den Ausbildungsschwerpunkt abzustimmen.
- Planungs- und Organisationsaufgaben in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Verwendung der Fachsprache und mit Hilfe branchenüblicher Software lösen können; In diesem Sinne empfehlen sich
- wirtschaftliche und ökologische Aspekte bei der Betriebsausstattung kurze Vorbesprechungen, gefolgt von gründlichen praktischen Unterweisungen und der Investitionsplanung berücksichtigen; Übungen in Form arbeitsunterrichtlicher Programme,
- die Notwendigkeit weitgehende Simulation der fachgerechten Pflege des Inventars einsehen betrieblichen Anforderungen (Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung; Arbeitskleidung, Arbeitstechniken),
- Kenntnisse über betriebstechnische Abläufe und Methoden kooperativer Betriebsführung erlangen; der praxisgerechte Einsatz facheinschlägiger Software,
- sich eine verantwortungsbewußte Arbeitshaltung zu eigen machen. Schülereinsatz in der Brigade in den betrieblichen Lehrküchen,
Lehrstoff: - allenfalls auch die Bewirtung von Gästen der Schule und Außeneinsätze, wobei jedoch die pädagogischen Ziele stets im Vordergrund stehen.
IV. Jahrgang: Die Berücksichtigung des Zeitaufwandes, die Erarbeitung rationeller Arbeitstechniken und die Analyse der Ergebnisse der praktischen Arbeit sind ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichtes.
Arbeitsstudien: Bis zum II. Jahrgang steht die moderne österreichische Küche im Vordergrund; im III. und IV. Jahrgang folgt die Erweiterung auf internationale Küche und aktuelle Trends.
Zeit- und Datenermittlung; ergonomische Arbeits- Besondere Bedeutung kommt der sorgfältigen Vor- und Arbeitsplatzgestaltung. Arbeitshygiene, Arbeitssicherheit Nachbereitung des Pflichtpraktikums zu.
Küchenbetrieb: 21. ANGEWANDTE BETRIEBSORGANISATION
Küchen- und Tafelgeräte (Funktionalität; Wirtschaftlichkeit; ästhetische, ergonomische und ökologische Komponenten. Rationelle und umweltschonende Techniken der Reinigung und Pflege). Gemeinschaftsverpflegungs- Bildungs- und Ausgabesysteme. Lehraufgabe:
Beherbergungsbetrieb: Der Schüler soll
Einrichtung - Planungs- und Ausstattung des Gästebereichs. Betriebsabläufe im Beherbergungsbetrieb, Wäscheverwaltung. Organisationsaufgaben in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Verwendung der Fachsprache und mit Hilfe branchenüblicher Software lösen können;
Arbeitsorganisation - wirtschaftliche und Personalplanung: ökologische Aspekte bei der Betriebsausstattung und der Investitionsplanung berücksichtigen;
Erstellen von Organisationsdiagrammen, Arbeitsablauf- und Arbeitsauftragslisten. Computerunterstützte Organisationsplanung. - die Notwendigkeit der fachgerechten Pflege des Inventars einsehen;
Berufsbild des Hotel- - Kenntnisse über betriebstechnische Abläufe und Gastgewerbeassistenten. Methoden kooperativer Betriebsführung erlangen;
Didaktische Grundsätze: - sich eine verantwortungsbewußte Arbeitshaltung zu eigen machen.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis . Daher kommt dem praxisgerechten Einsatz facheinschlägiger Software große Bedeutung zu. Dem Bezug zur beruflichen Praxis dient auch die Auswertung des Pflichtpraktikums. Lehrstoff:
Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen theoretischer und anwendungsorientierter Unterrichtsarbeit IV. Jahrgang:
Von großer Bedeutung ist es, daß die Schüler vor der Verwendung von Maschinen und Geräten mit den relevanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit vertraut und immer wieder auf deren Beachtung aufmerksam gemacht werden. Arbeitsstudien:
22. KREATIVES GESTALTEN Zeit- und Datenermittlung; ergonomische Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung. Arbeitshygiene, Arbeitssicherheit.
Bildungs- und Lehraufgabe Küchenbetrieb:
Der Schüler soll Küchen- und Tafelgeräte (Funktionalität; Wirtschaftlichkeit; ästhetische, ergonomische und ökologische Komponenten. Rationelle und umweltschonende Techniken der Reinigung und Pflege). Gemeinschaftsverpflegungs- und Ausgabesysteme.
- die historischen, sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Grundlagen handwerkliche und kunsthandwerklicher Tätigkeiten verstehen; Beherbergungsbetrieb:
- Farb- Einrichtung und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen; Ausstattung des Gästebereichs. Betriebsabläufe im Beherbergungsbetrieb, Wäscheverwaltung.
- handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- Arbeitsorganisation und umweltbewußt herstellen können; Personalplanung:
- nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, zeitökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können; Erstellen von Organisationsdiagrammen, Arbeitsablauf- und Arbeitsauftragslisten. Computerunterstützte Organisationsplanung.
- das Bedürfnis nach sinnvoller Freizeitgestaltung entwickeln; Berufsbild des Hotel- und Gastgewerbeassistenten.
- Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Teamgeist entwickeln; Didaktische Grundsätze:
- Arbeitsabläufe nach wirtschaftlichen Grundsätzen planen und zielgerichtet durchführen können; Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis . Daher kommt dem praxisgerechten Einsatz facheinschlägiger Software große Bedeutung zu. Dem Bezug zur beruflichen Praxis dient auch die Auswertung des Pflichtpraktikums.
- umfassende Projekte organisieren Im Sinne der Bildungs- und durchführen können; Lehraufgabe empfiehlt sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen theoretischer und anwendungsorientierter Unterrichtsarbeit.
- seine Kreativität für berufsbezogene Arbeiten, besonders auch im Hinblick auf das durch den Ausbildungsschwerpunkt und die vorgesehenen Seminare definierte Berufsfeld, nutzen können; Von großer Bedeutung ist es, daß die Schüler vor der Verwendung von Maschinen und Geräten mit den relevanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit vertraut und immer wieder auf deren Beachtung aufmerksam gemacht werden.
- die Bedeutung des Verhaltens gegenüber den Mitmenschen erkennen und die daraus gewonnenen Erfahrungen verantwortungsbewußt nutzen können 22. KREATIVES GESTALTEN
Lehrstoff Bildungs- und Lehraufgabe:
I. Jahrgang: Der Schüler soll
Historische, soziale, psychologische und wirtschaftliche Grundlagen handwerklicher und kunsthandwerklicher Tätigkeiten. - die historischen, sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Grundlagen handwerkliche und kunsthandwerklicher Tätigkeiten verstehen;
Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen, Werbung. - Farb- und Formgestaltung als Teil der nonverbalen Kommunikation erkennen;
Design: - handwerkliche Arbeiten in verschiedenen Materialien qualitäts- und umweltbewußt herstellen können;
Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang. Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes. - nach fachgerechten Arbeitsanleitungen kreativ, eigenständig, zeitökonomisch, sorgfältig und genau arbeiten können;
Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken und Werkstücke. - das Bedürfnis nach sinnvoller Freizeitgestaltung entwickeln;
Kommunikationsformen in Beruf - Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Freizeit. Teamgeist entwickeln;
Projekte zu den aktuellen Themen unter den Aspekten theoretische Grundlegung, Auftragsbearbeitung, Planung und Organisation, Finanzierungsumsetzung, Qualitätskontrolle - Arbeitsabläufe nach wirtschaftlichen Grundsätzen planen und Abrechnung. zielgerichtet durchführen können;
Didaktische Grundsätze: - umfassende Projekte organisieren und durchführen können;
Die Arbeiten sollen nach einem genauen Plan ausgewählt werden, der die Förderung der Kreativität, des wirtschaftlichen Denkens und das Umweltbewußtsein berücksichtigt. Die jeweilige Gewichtung der einzelnen Lehrstoffinhalte obliegt in besonderem Maße dem Lehrer, der dabei auch das Umfeld der Schülergruppe, mit der er arbeitet, in Betracht ziehen sollte. Berufsbezogenen Arbeiten ist dabei der Vorrang einzuräumen. Werkstücke können nach Maßgabe des individuellen Arbeitsfortschrittes in verschiedenen Varianten wiederholt werden. - seine Kreativität für berufsbezogene Arbeiten, besonders auch im Hinblick auf das durch den Ausbildungsschwerpunkt und die vorgesehenen Seminare definierte Berufsfeld, nutzen können;
Eine Vielzahl von Unterrichtsformen wie Gruppenarbeit, Einsatz von Medien, Exkursionen soll - die effiziente Vermittlung der Lehrinhalte fördern Bedeutung des Verhaltens gegenüber den Mitmenschen erkennen und die daraus gewonnenen Erfahrungen verantwortungsbewußt nutzen können.
Eigene Entwürfe und Vorschläge der Schüler sollen weitestgehend die Grundlage für die Arbeiten bilden. Anzustreben ist eine Sammelmappe, die der Schüler auch in seiner späteren Schul- und Berufslaufbahn als Grundlage für weitere kreative Tätigkeiten nützen kann. Lehrstoff:
Die Projekte sollen in enger Zusammenarbeit mit Lernen anderer relevanten Unterrichtsgegenstände gestaltet werden; bei den hier besonders zu empfehlenden Arbeiten in der Gruppe ist auf eine sinnvolle Arbeitsverteilung unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligtem Schüler und im Hinblick auf das Gesamtergebnis zu achten. I. Jahrgang:
23. LEIBESÜBUNGEN Historische, soziale, psychologische und wirtschaftliche Grundlagen handwerklicher und kunsthandwerklicher Tätigkeiten.
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989. Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen, Werbung.
Ausbildungsschwerpunkt Design:
DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang. Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.
Bildungs- Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken und Lehraufgabe: Werkstücke.
Der Schüler soll Kommunikationsformen in Beruf und Freizeit.
- einfache gehörte Projekte zu den aktuellen Themen unter den Aspekten theoretische Grundlegung, Auftragsbearbeitung, Planung und gelesene Informationen aus dem privaten Organisation, Finanzierungsumsetzung, Qualitätskontrolle und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können; Abrechnung.
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können; Didaktische Grundsätze:
- das Die Arbeiten sollen nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes genauen Plan ausgewählt werden, der die Förderung der Kreativität, des wirtschaftlichen Denkens und das Umweltbewußtsein berücksichtigt. Die jeweilige Gewichtung der einzelnen Lehrstoffinhalte obliegt in deutscher Sprache wiedergeben besonderem Maße dem Lehrer, der dabei auch das Umfeld der Schülergruppe, mit der er arbeitet, in Betracht ziehen sollte. Berufsbezogenen Arbeiten ist dabei der Vorrang einzuräumen. Werkstücke können; nach Maßgabe des individuellen Arbeitsfortschrittes in verschiedenen Varianten wiederholt werden.
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind; Eine Vielzahl von Unterrichtsformen wie Gruppenarbeit, Einsatz von Medien, Exkursionen soll die effiziente Vermittlung der Lehrinhalte fördern.
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten Eigene Entwürfe und Vergleiche mit dem Kulturkreis Vorschläge der Zielsprache anstellen können; Schüler sollen weitestgehend die Grundlage für die Arbeiten bilden. Anzustreben ist eine Sammelmappe, die der Schüler auch in seiner späteren Schul- und Berufslaufbahn als Grundlage für weitere kreative Tätigkeiten nützen kann.
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können Die Projekte sollen in enger Zusammenarbeit mit Lernen anderer relevanten Unterrichtsgegenstände gestaltet werden; bei den hier besonders zu empfehlenden Arbeiten in der Gruppe ist auf eine sinnvolle Arbeitsverteilung unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligtem Schüler und im Hinblick auf das Gesamtergebnis zu achten.
- Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können; 23. LEIBESÜBUNGEN
- Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.
Lehrstoff: Ausbildungsschwerpunkt
III. Jahrgang: DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Kommunikationsthemen Bildungs- und Lehraufgabe:
Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf. Der Schüler soll
Aktuelle Themen. - einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
Sprachstrukturen: - die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen. - das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
IV. Jahrgang: - politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
Kommunikationsthemen: - gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem - Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
beruflichen Umfeld. - Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können;
Aktuelle Themen - Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.
Sprachstrukturen Lehrstoff:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen III. Jahrgang:
V. Jahrgang Kommunikationsthemen:
Kommunikationsthemen: Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.
Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Aktuelle Themen. Arbeitswelt.
Berufsspezifische und aktuelle Themen. Sprachstrukturen:
Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen IV. Jahrgang:
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz). Kommunikationsthemen:
Didaktische Grundsätze: Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind beruflichen Umfeld.
- der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben, Aktuelle Themen.
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, Sprachstrukturen:
- der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu. V. Jahrgang:
Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis. Kommunikationsthemen:
Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden. Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis Berufsspezifische und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu aktuelle Themen.
Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen vor allem Sprachstrukturen:
- der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr; Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
- Unterrichtsprojekte; Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
- der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum; Didaktische Grundsätze:
- individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz; Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum. - der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben,
Die Absprache mit den Lehrern - die Anwendbarkeit in der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch” beruflichen Praxis, „Zweite lebende Fremdsprache” und „Textverarbeitung” dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.
Schularbeiten: - der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit.
III. und IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten; Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu.
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis.
Ausbildungsschwerpunkt Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden.
FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu.
Bildungs- Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Lehraufgabe: Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen vor allem
Der Schüler soll - der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr;
- eine signifikante Steigerung seiner allgemeinen sowie der berufsspezifischen sprachlichen Kompetenz erreichen Unterrichtsprojekte;
- im Sinne einer effizienten der Einsatz von Assistenten und realitätsbezogenen Vorbereitung auf die berufliche Praxis seine geistige wie sprachliche Flexibilität, interkulturelle Sensibilität sowie adäquates Kommunikationsverhalten entwickeln Gästen aus dem betreffenden Sprachraum;
- den Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft individuelle und eines internationalen Marktes gerecht werden kollektive Schülerkorrespondenz;
- über besondere rhetorische Fertigkeiten verfügen; Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum.
- vor allem beim Auftreten und Sprechen in der Öffentlichkeit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität zeigen; Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch”, „Zweite lebende Fremdsprache” und „Textverarbeitung” dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.
- einen Sachverhalt mit dem Ziel einer wirksamen Präsentation aufbereiten können; Schularbeiten:
- sich verbal III. und nonverbal auf Gesprächspartner einstellen können IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
- Gesprächsziele festlegen und realisieren können; V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- über eine sichere Gesprächs- und Verhandlungsführung verfügen. Ausbildungsschwerpunkt
Lehrstoff: FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT
III. Jahrgang Bildungs- und Lehraufgabe:
Fremdsprache und Pflichtpraktikum: Der Schüler soll
Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums - eine signifikante Steigerung seiner allgemeinen sowie der berufsspezifischen sprachlichen Kompetenz erreichen;
Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache - im Sinne einer effizienten und realitätsbezogenen Vorbereitung auf die berufliche Praxis seine geistige wie sprachliche Flexibilität, interkulturelle Sensibilität sowie adäquates Kommunikationsverhalten entwickeln;
Begrüßung, Betreuung - den Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft und Verabschiedung ausländischer Gäste eines internationalen Marktes gerecht werden;
Service, Food & Beverage, Rezeption - über besondere rhetorische Fertigkeiten verfügen;
Freizeitanimation, Führungen. - vor allem beim Auftreten und Sprechen in der Öffentlichkeit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität zeigen;
IV. Jahrgang: - einen Sachverhalt mit dem Ziel einer wirksamen Präsentation aufbereiten können;
Kommunikationstechnologien - sich verbal und -medien: nonverbal auf Gesprächspartner einstellen können;
Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail Gesprächsziele festlegen und realisieren können;
Elektronische Text- - über eine sichere Gesprächs- und Datenverarbeitung (exemplarische Anwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen); Verhandlungsführung verfügen.
Präsentation von Datenmaterial. Lehrstoff:
Public Relations III. Jahrgang:
Materialien Fremdsprache und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis). Pflichtpraktikum:
V. Jahrgang: Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums;
Wirtschaftssprache: Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache;
Informations- Begrüßung, Betreuung und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis) Verabschiedung ausländischer Gäste;
Inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache Service, Food & Beverage, Rezeption;
Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, u.a. in Mutter- bzw. Fremdsprachen; Freizeitanimation, Führungen.
Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial IV. Jahrgang:
Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis. Kommunikationstechnologien und -medien:
Didaktische Grundsätze: Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail;
Aufbauend auf die lehrplandefinierten Vorkenntnisse des I. und II. Jahrganges Elektronische Text- und in Übereinstimmung mit den Lehrzielen für den Fremdsprachenunterricht in den III. bis V. Jahrgängen soll der Unterricht Datenverarbeitung (exemplarische Anwendung im Rahmen von den Prinzipien der Relevanz sowie der Umsetzbarkeit und Praxisnähe der vermittelten Fertigkeiten und Inhalte getragen werden. Dies bedingt eine permanente Aktualisierung und Adaptierung des Unterrichtsprogrammes. berufsspezifischen Fallbeispielen);
Die sprachlichen Fertigkeiten sind, den Unterrichtsinhalten entsprechend, nach Möglichkeit integriert auszubauen. Die angestrebte sprachliche Kompetenz und die notwendigen Sachkenntnisse sollen anhand von Fallstudien, akustisch und visuell dargebotenen Impulsen und Informationen, Besprechungen, Präsentationen, von Lektüre und, fallweise, anhand Präsentation von Übersetzungen erarbeitet und vorwiegend in praktischen interaktiven Arbeitsphasen eingehend geübt werden. Bei Simulationen ist nach Möglichkeit eine (simultan) mehrsprachliche Kompetenz des Schülers anzustreben Datenmaterial.
Eine Integration der Fremdsprachen in das fächerübergreifende Unterrichtsprinzip ist dadurch anzustreben, daß, wo möglich und sinnvoll, der Schüler zu einer fächerübergreifenden Sicht- und Arbeitsweise angehalten wird. Dies bedingt die Durchführung von fächerübergreifenden Unterrichtsprojekten. Im Sinne der Lehrziele sollen relevante Inhalte aus anderen Fächern in den Zielsprachen dargestellt und bearbeitet werden, sodaß sich die Schüler der entsprechenden Arbeitsmaterialien selbständig bedienen können. Public Relations:
Im Sinne einer möglichst engen Verknüpfung von Fremdsprachenausbildung Materialien und beruflicher Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis ist die Planung und Durchführung von „joint ventures” mit Betrieben und/oder außerschulischen Fortbildungsinstitutionen anzustreben. Wo in diesem Sinne notwendig, soll geblockter Unterricht möglich sein).
Kontakte mit ausländischen Partnern sollen im Sinne der Ausbildungsziele aufgebaut, gepflegt und genutzt werden. Eine Projektwoche im fremdsprachigen Ausland ist eine wertvolle Ergänzung des Unterrichtsprogrammes. Dabei sind längerfristige Partnerschaften mit Betrieben und/oder Ausbildungsinstitutionen der Zielländer anzustreben. Austauschprojekte, die dem Ausbildungsziel dienen (etwa auch Austausch von Praxisstellen mit ausländischen Partnerschulen), sind zu fördern. V. Jahrgang:
Angesichts eines zunehmend internationalen Arbeitsmarktes kommt zweifellos jenen Prüfungen Bedeutung zu, die international anerkannt, eine bestimmte sprachliche und/oder berufliche Kompetenz attestieren. Eine konzentrierte Vorbereitung der Schüler auf derartige (externe) Prüfungen (zB Cambridge RSA EFL Examination, Chambre de Commerce et d`Industrie) erhöht bei deren erfolgreicher Ablegung die Berufschancen innerhalb eines europäischen Arbeitsmarktes wesentlich. Wirtschaftssprache:
Aufteilung Informations- und Datentransfer (orientiert an der Wochenstunden: beruflichen Praxis);
Englisch Inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache;
III. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, u.a. in Mutter- bzw. Fremdsprachen;
2 Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial. Semester: 2 Wochenstunden
IV. Jahrgang: 1 Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester Didaktische Grundsätze: 1 Wochenstunde
V. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden Aufbauend auf die lehrplandefinierten Vorkenntnisse des I. und II. Jahrganges und in Übereinstimmung mit den Lehrzielen für den Fremdsprachenunterricht in den III. bis V. Jahrgängen soll der Unterricht von den Prinzipien der Relevanz sowie der Umsetzbarkeit und Praxisnähe der vermittelten Fertigkeiten und Inhalte getragen werden. Dies bedingt eine permanente Aktualisierung und Adaptierung des Unterrichtsprogrammes.
2. Semester: 1 Wochenstunde Die sprachlichen Fertigkeiten sind, den Unterrichtsinhalten entsprechend, nach Möglichkeit integriert auszubauen. Die angestrebte sprachliche Kompetenz und die notwendigen Sachkenntnisse sollen anhand von Fallstudien, akustisch und visuell dargebotenen Impulsen und Informationen, Besprechungen, Präsentationen, von Lektüre und, fallweise, anhand von Übersetzungen erarbeitet und vorwiegend in praktischen interaktiven Arbeitsphasen eingehend geübt werden. Bei Simulationen ist nach Möglichkeit eine (simultan) mehrsprachliche Kompetenz des Schülers anzustreben.
Zweite lebende Fremdsprache Eine Integration der Fremdsprachen in das fächerübergreifende Unterrichtsprinzip ist dadurch anzustreben, daß, wo möglich und sinnvoll, der Schüler zu einer fächerübergreifenden Sicht- und Arbeitsweise angehalten wird. Dies bedingt die Durchführung von fächerübergreifenden Unterrichtsprojekten. Im Sinne der Lehrziele sollen relevante Inhalte aus anderen Fächern in den Zielsprachen dargestellt und bearbeitet werden, sodaß sich die Schüler der entsprechenden Arbeitsmaterialien selbständig bedienen können.
III. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden Im Sinne einer möglichst engen Verknüpfung von Fremdsprachenausbildung und beruflicher Praxis ist die Planung und Durchführung von „joint ventures” mit Betrieben und/oder außerschulischen Fortbildungsinstitutionen anzustreben. Wo in diesem Sinne notwendig, soll geblockter Unterricht möglich sein.
2. Semester: 1 Wochenstunde Kontakte mit ausländischen Partnern sollen im Sinne der Ausbildungsziele aufgebaut, gepflegt und genutzt werden. Eine Projektwoche im fremdsprachigen Ausland ist eine wertvolle Ergänzung des Unterrichtsprogrammes. Dabei sind längerfristige Partnerschaften mit Betrieben und/oder Ausbildungsinstitutionen der Zielländer anzustreben. Austauschprojekte, die dem Ausbildungsziel dienen (etwa auch Austausch von Praxisstellen mit ausländischen Partnerschulen), sind zu fördern.
IV. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde Angesichts eines zunehmend internationalen Arbeitsmarktes kommt zweifellos jenen Prüfungen Bedeutung zu, die international anerkannt, eine bestimmte sprachliche und/oder berufliche Kompetenz attestieren. Eine konzentrierte Vorbereitung der Schüler auf derartige (externe) Prüfungen (zB Cambridge RSA EFL Examination, Chambre de Commerce et d`Industrie) erhöht bei deren erfolgreicher Ablegung die Berufschancen innerhalb eines europäischen Arbeitsmarktes wesentlich.
2. Semester Aufteilung der Wochenstunden: 1 Wochenstunde
V. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde Englisch
2 III. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden 1 Wochenstunde
Schularbeiten 2. Semester: 2 Wochenstunden
III. und IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten; 1. Semester: 1 Wochenstunde
V 2. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. Semester: 1 Wochenstunde
Ausbildungsschwerpunkt V. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden
UMWELTÖKONOMIE 2. Semester: 1 Wochenstunde
Bildungs- und Lehraufgabe: Zweite lebende Fremdsprache
Der Schüler soll III. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden
- Entscheidungen im Beruf und im Konsumverhalten im Sinne größtmöglicher und langfristiger Erhaltung der Natur unter Berücksichtigung der Vernetzung ökologischer, gesundheitlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Faktoren treffen können; 2. Semester: 1 Wochenstunde
- schützenswerte Lebensräume und Eingriffe des Menschen in Ökosysteme erkennen können; IV. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
- Möglichkeiten und Grenzen der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen; 2. Semester: 1 Wochenstunde
- die Bedeutung geschlossener Stoff- und Energiekreisläufe erkennen; V. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
- ökologische Bewertungskriterien als Kostenfaktor heranziehen; 2. Semester: 2 Wochenstunden
- die für Umweltangelegenheiten bedeutsamen Rechtsvorschriften, Verwaltungsstrukturen und Behördenverfahren kennen; Schularbeiten:
- in Umweltangelegenheiten Rat erteilen, vor allem zu sinnvollem Energieeinsatz anleiten können. III. und IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
Lehrstoff V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
III. Jahrgang: Ausbildungsschwerpunkt
Chemisches Labor (1 Wochenstunde): UMWELTÖKONOMIE
Grundlagen Bildungs- und Lehraufgabe:
Laboratoriumsbetrieb, Meßtechnik; Sicherheitsvorschriften. Moderne Analyseverfahren (Trennverfahren, Chromatographie, Ionenaustausch). Einfache Ionennachweise, Nachweis funktioneller Gruppen. MIK-MAK-Werte, Grenzwerte. Der Schüler soll
Umweltanalytik: - Entscheidungen im Beruf und im Konsumverhalten im Sinne größtmöglicher und langfristiger Erhaltung der Natur unter Berücksichtigung der Vernetzung ökologischer, gesundheitlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Faktoren treffen können;
Wahlweise aus den Bereichen Wasser, Luft, Boden, Müll, Chemie im - schützenswerte Lebensräume und Eingriffe des Menschen in Ökosysteme erkennen können;
betrieblichen und privaten Haushalt, Lebens- und Genußmittel, - Möglichkeiten und Grenzen der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
Baustoffe. - die Bedeutung geschlossener Stoff- und Energiekreisläufe
Spezielle Themen 2. Semester: 1 Wochenstunde
- Ökologische Grundaspekte: Ökologisch wirksame abiotische und biotische Faktoren. Regelkreise und Wirkungsgefüge in Ökosystemen. Lokale Ökosysteme (Gefüge und Funktionen, Folgen menschlichen Wirkens), globale Vernetzung der Ökosysteme, Lebensraum Erde. IV. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
- Energie: Globale und lokale Energiesituation, Energiepolitik, Strukturen der Energieversorgung. Konventionelle und regenerative Energiequellen, neue Technologien der Energiegewinnung. 2. Semester: 1 Wochenstunde
- Energiebilanz von Haushalt und Betrieb, Energiebedarfsberechnungen, Energiesparmaßnahmen, energieoptimale Planung; wirtschaftliche Aspekte; Amortisationsberechnungen, Förderungen. V. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
- Lärm: Physikalische und biologische Grundlagen. Messung, Auswirkung, Schutz, Vermeidung; wirtschaftliche Aspekte. 2. Semester: 2 Wochenstunden
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden) Schularbeiten:
Wahlweise zu den speziellen Themen III. und IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
IV V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
Abfallwirtschaft: Ausbildungsschwerpunkt
Müllanalyse, Ökobilanzen. Müllvermeidung und -verwertung. UMWELTÖKONOMIE
Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte (betriebliche und gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Investitionen zur Müllvermeidung, -trennung Bildungs- und -wiederverwertung). Lehraufgabe:
Wasser: Der Schüler soll
Wasserhaushalt, Wasserkreislauf. Gewässergüte und Gewässerschutz. Grundwasser, Trinkwasser, Nutzwasser. Abwasser. Wassernutzung im Betrieb; Investitionen zur Wasserver- und -entsorgung. - Entscheidungen im Beruf und im Konsumverhalten im Sinne größtmöglicher und langfristiger Erhaltung der Natur unter Berücksichtigung der Vernetzung ökologischer, gesundheitlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Faktoren treffen können;
Luft: - schützenswerte Lebensräume und Eingriffe des Menschen in Ökosysteme erkennen können;
Aufbau und Chemismus der Atmosphäre. Bedeutung für das Leben. Atmung und Atemwegserkrankungen. Emission, Transmission, Immission. Luftreinhaltung. Luftgüte. Luftverschmutzung durch Betriebe. Bedeutung von Investitionen zur Luftreinhaltung aus betrieblicher und gesamtwirtschaftlicher Sicht. - Möglichkeiten und Grenzen der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden): - die Bedeutung geschlossener Stoff- und Energiekreisläufe erkennen;
Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges. - ökologische Bewertungskriterien als Kostenfaktor heranziehen;
V. Jahrgang: - die für Umweltangelegenheiten bedeutsamen Rechtsvorschriften, Verwaltungsstrukturen und Behördenverfahren kennen;
Landschaftsökologie und Raumplanung: - in Umweltangelegenheiten Rat erteilen, vor allem zu sinnvollem Energieeinsatz anleiten können.
Ökosysteme, Biotope, Landschaftselemente; geographische und ökologische Beziehungen in und zwischen Ökosystemen. Siedlungsgestaltung (Stadtökologie, gesundes Wohnen; Beseitigung und Reparatur von Umweltschäden, Revitalisierung, Rekultivierung, Sanierungsformen). Lehrstoff:
Betriebsansiedlung (Standortwahl und Anlagenplanung unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen) III. Jahrgang:
Naherholungsräume, Natur- und Nationalparks, Naturschutz. Sanfter Chemisches Labor (1 Wochenstunde):
Tourismus. Grundlagen:
Landwirtschaft: Laboratoriumsbetrieb, Meßtechnik; Sicherheitsvorschriften. Moderne Analyseverfahren (Trennverfahren, Chromatographie, Ionenaustausch). Einfache Ionennachweise, Nachweis funktioneller Gruppen. MIK-MAK-Werte, Grenzwerte.
Bodenchemie, -belastung und -verbrauch. Ökologische Grundlagen des Landbaues, Agrarökosysteme im Zeitwandel. Umweltanalytik:
Umweltbewußtes Konsumverhalten: Wahlweise aus den Bereichen Wasser, Luft, Boden, Müll, Chemie im
Ökologische und gesundheitliche Aspekte bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Nahrungsmitteln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Textilien, Bau- und Werkstoffen. Konsumentenbeeinflussung durch Werbung. Alternativprodukte. betrieblichen und privaten Haushalt, Lebens- und Genußmittel,
Umweltrecht: Baustoffe.
Naturschutzrecht; verfassungsrechtliche Grundlagen, Vollzugszuständigkeiten. Zivil- und Strafbestimmungen im Umweltschutzrecht. Raumordnungs- und Eigentumsrecht, Raumordnungspolitik. Verpflichtungen durch internationales Umweltrecht. Spezielle Themen:
Volkswirtschaftliche Aspekte des Umweltschutzes - Ökologische Grundaspekte: Ökologisch wirksame abiotische und biotische Faktoren. Regelkreise und Wirkungsgefüge in Ökosystemen. Lokale Ökosysteme (Gefüge und Funktionen, Folgen menschlichen Wirkens), globale Vernetzung der Ökosysteme, Lebensraum Erde.
Umwelt im Wirtschaftskreislauf. Belastung der Volkswirtschaft durch Umweltzerstörung und Umweltschutzmaßnahmen (Kosten der Pflege von berufs- und umweltbedingten Erkrankungen, des präventiven Umweltschutzes und von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen). Umweltpolitik. - Energie: Globale und lokale Energiesituation, Energiepolitik, Strukturen der Energieversorgung. Konventionelle und regenerative Energiequellen, neue Technologien der Energiegewinnung.
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde): - Energiebilanz von Haushalt und Betrieb, Energiebedarfsberechnungen, Energiesparmaßnahmen, energieoptimale Planung; wirtschaftliche Aspekte; Amortisationsberechnungen, Förderungen.
Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges. - Lärm: Physikalische und biologische Grundlagen. Messung, Auswirkung, Schutz, Vermeidung; wirtschaftliche Aspekte.
Didaktische Grundsätze EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur ganzheitlichen Erfassung umweltbezogener Zusammenhänge, die Anwendbarkeit in der Praxis der Umweltberatung und die Aktualität. Dementsprechend sind themenübergreifende Bezüge von besonderer Bedeutung. Der Praxisbezug wird auch durch die Behandlung regionaler Themenschwerpunkte, insbesondere Tourismus, Verkehr, Haus- und Betriebswirtschaft, Handel und Verwaltung, unter Wahlweise zu den Aspekten der volkswirtschaftlichen Ökonomie gefördert speziellen Themen.
Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe läßt praktische Arbeit und selbständiges Handeln der Schüler in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, vor allem in fachübergreifenden Fallstudien und Projekten, in den Vordergrund treten. Hiezu gehören ua.: IV. Jahrgang:
- Informationsbeschaffung, Versuchsplanung, Erstellung von Konzepten; Abfallwirtschaft:
- Beobachtung und Messung, EDV-Unterstützung; Müllanalyse, Ökobilanzen. Müllvermeidung und -verwertung.
- Protokollführung, Auswertung und Dokumentieren der Ergebnisse; Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte (betriebliche und gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Investitionen zur Müllvermeidung, -trennung und -wiederverwertung).
- Anlegen einer Mediathek. Wasser:
Als organisatorisch zweckmäßig erweisen sich Phasen der Freilandarbeit, erforderlichenfalls unter Stundenblockung, sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen nach örtlichen Gegebenheiten. Wasserhaushalt, Wasserkreislauf. Gewässergüte und Gewässerschutz. Grundwasser, Trinkwasser, Nutzwasser. Abwasser. Wassernutzung im Betrieb; Investitionen zur Wasserver- und -entsorgung.
Der Einsatz audiovisueller Hilfsmittel und geeigneten Anschauungsmaterials ist vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind nach Möglichkeit in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen. Luft:
Ausbildungsschwerpunkt Aufbau und Chemismus der Atmosphäre. Bedeutung für das Leben. Atmung und Atemwegserkrankungen. Emission, Transmission, Immission. Luftreinhaltung. Luftgüte. Luftverschmutzung durch Betriebe. Bedeutung von Investitionen zur Luftreinhaltung aus betrieblicher und gesamtwirtschaftlicher Sicht.
ERNÄHRUNGS- UND BETRIEBSWIRTSCHAFT EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Bildungs- und Lehraufgabe: Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges.
Der Schüler soll V. Jahrgang:
- qualifizierte Tätigkeiten in Betrieben des Gesundheitstourismus, in Sozialeinrichtungen, in Betrieben der Erzeugung und des Vertriebes von Lebensmitteln Landschaftsökologie und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung ausüben können; Raumplanung:
- gebräuchliche Verfahren der industriellen Ökosysteme, Biotope, Landschaftselemente; geographische und der alternativen Lebensmittelproduktion kennen ökologische Beziehungen in und deren ernährungsphysiologische Auswirkungen beurteilen können zwischen Ökosystemen. Siedlungsgestaltung (Stadtökologie, gesundes Wohnen; Beseitigung und Reparatur von Umweltschäden, Revitalisierung, Rekultivierung, Sanierungsformen).
- Abläufe und Störungen im menschlichen Stoffwechsel kennen und die toxikologische Wirkung von Lebensmittelzusatz- Betriebsansiedlung (Standortwahl und Fremdstoffen sowie von Umweltgiften auf den Menschen abschätzen können; Anlagenplanung unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen).
- fundierte Kenntnisse über Stoffwechselabläufe und -störungen Naherholungsräume, Natur- und diätetische Behandlungsmöglichkeiten erwerben; Nationalparks, Naturschutz. Sanfter
- Rezepte der Normalkost Diäterfordernissen anpassen können; Tourismus.
- handelsübliche Spezialprodukte wirtschaftlich und ernährungsphysiologisch beurteilen und einsetzen und zu alternativen Ernährungsformen kritisch Stellung nehmen können; Landwirtschaft:
- psychosomatische Zusammenhänge verstehen; Bodenchemie, -belastung und -verbrauch. Ökologische Grundlagen des Landbaues, Agrarökosysteme im Zeitwandel.
- bei Beratungstätigkeiten psychodynamische und gruppendynamische Vorgänge erkennen und einfache Techniken der Information, Motivation und Gesprächsführung beherrschen; Umweltbewußtes Konsumverhalten:
- komplexe betriebliche Zusammenhänge erkennen können; Ökologische und gesundheitliche Aspekte bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Nahrungsmitteln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Textilien, Bau- und Werkstoffen. Konsumentenbeeinflussung durch Werbung. Alternativprodukte.
- mit spezieller Software in Einzel- und Teamarbeit Lösungen für bestimmte Organisationsprobleme erarbeiten können. Umweltrecht:
Lehrstoff: Naturschutzrecht; verfassungsrechtliche Grundlagen, Vollzugszuständigkeiten. Zivil- und Strafbestimmungen im Umweltschutzrecht. Raumordnungs- und Eigentumsrecht, Raumordnungspolitik. Verpflichtungen durch internationales Umweltrecht.
III. Jahrgang Volkswirtschaftliche Aspekte des Umweltschutzes:
Spezielle Ernährung: Umwelt im Wirtschaftskreislauf. Belastung der Volkswirtschaft durch Umweltzerstörung und Umweltschutzmaßnahmen (Kosten der Pflege von berufs- und umweltbedingten Erkrankungen, des präventiven Umweltschutzes und von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen). Umweltpolitik.
Lebensmitteltechnologie EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, industrielle und alternative Produktion und Konservierung, Lagerhaltung und Handelsformen tierischer und pflanzlicher Lebensmittel. Qualitätsveränderung durch Verarbeitungstechnologien. Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.
Kontamination von Lebensmitteln Didaktische Grundsätze:
Fremdstoffe, Zusatzstoffe, Umweltgifte, Agrochemikalien. Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur ganzheitlichen Erfassung umweltbezogener Zusammenhänge, die Anwendbarkeit in der Praxis der Umweltberatung und die Aktualität. Dementsprechend sind themenübergreifende Bezüge von besonderer Bedeutung. Der Praxisbezug wird auch durch die Behandlung regionaler Themenschwerpunkte, insbesondere Tourismus, Verkehr, Haus- und Betriebswirtschaft, Handel und Verwaltung, unter den Aspekten der volkswirtschaftlichen Ökonomie gefördert.
Lebensmittelrecht Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe läßt praktische Arbeit und selbständiges Handeln der Schüler in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, vor allem in fachübergreifenden Fallstudien und Projekten, in den Vordergrund treten. Hiezu gehören ua.:
Nationale und internationale Rechtsvorschriften. - Informationsbeschaffung, Versuchsplanung, Erstellung von Konzepten;
IV. Jahrgang: - Beobachtung und Messung, EDV-Unterstützung;
Spezielle Ernährung: - Protokollführung, Auswertung und Dokumentieren der Ergebnisse;
Kost- und Diätformen: - Anlegen einer Mediathek.
Intermediärstoffwechsel. Ursachen und Krankheitsbilder der häufigsten Stoffwechselerkrankungen; Stoffwechselanomalien. Übergewicht (Ursachen, Folgen, Therapie und Prävention). Kost- und Diätpläne für verschiedene Zielgruppen (computerunterstützte Erstellung; qualitative und quantitative Beurteilung). Als organisatorisch zweckmäßig erweisen sich Phasen der Freilandarbeit, erforderlichenfalls unter Stundenblockung, sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen nach örtlichen Gegebenheiten.
Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung: Der Einsatz audiovisueller Hilfsmittel und geeigneten Anschauungsmaterials ist vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind nach Möglichkeit in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.
Projektmanagement: Ausbildungsschwerpunkt
Organisation, Entwicklung, Planung, Durchführung, Evaluation. Anwendung auf Warenwirtschaft, Gästeverwaltung und Mitarbeiterführung. ERNÄHRUNGS- UND BETRIEBSWIRTSCHAFT
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden) Bildungs- und Lehraufgabe:
Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft. Der Schüler soll
V. Jahrgang: - qualifizierte Tätigkeiten in Betrieben des Gesundheitstourismus, in Sozialeinrichtungen, in Betrieben der Erzeugung und des Vertriebes von Lebensmitteln und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung ausüben können;
Spezielle Ernährung: - gebräuchliche Verfahren der industriellen und der alternativen Lebensmittelproduktion kennen und deren ernährungsphysiologische Auswirkungen beurteilen können;
Ernährungsverhalten: - Abläufe und Störungen im menschlichen Stoffwechsel kennen und die toxikologische Wirkung von Lebensmittelzusatz- und Fremdstoffen sowie von Umweltgiften auf den Menschen abschätzen können;
Einflüsse der Massenmedien auf Lebensformen - fundierte Kenntnisse über Stoffwechselabläufe und Verhaltensmuster. -störungen und diätetische Behandlungsmöglichkeiten erwerben;
Verbraucherstatistik. Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien (Vergleich, Bewertung). Stellenwert - Rezepte der Fach- und Pseudoliteratur. Normalkost Diäterfordernissen anpassen können;
Welternährung: - handelsübliche Spezialprodukte wirtschaftlich und ernährungsphysiologisch beurteilen und einsetzen und zu alternativen Ernährungsformen kritisch Stellung nehmen können;
Strukturelle Ursachen der Über- und Unterversorgung - psychosomatische Zusammenhänge verstehen; ernährungsphysiologische Beurteilung. Nahrungsquellen der Zukunft.
- bei Beratungstätigkeiten psychodynamische und gruppendynamische Vorgänge erkennen und einfache Techniken der Ernährungsberatung: Information, Motivation und Gesprächsführung beherrschen;
Aufgabenbereiche der beratenden Psychologie. Theoretische Modelle der Beratung (Entscheidungstheorie, Problemlösen, soziale Interaktion). - komplexe betriebliche Zusammenhänge erkennen können;
Analyse körpersprachlicher Ausdrucksmittel. Organisationsformen - mit spezieller Software in Einzel- und Techniken der Beratung; Psychologie der Gestaltung von Informationsträgern Teamarbeit Lösungen für bestimmte Organisationsprobleme erarbeiten können.
Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung Lehrstoff:
Operatives Controlling III. Jahrgang:
Kosten- und Erlöscontrolling (Budgetierung, Planung von Leistung, Kosten und Erlösen, Ergebnisrechnungen, Prognosen, Kosten- und Ertragsanalysen, Berichtswesen); Spezielle Ernährung:
Finanz-Controlling (Finanzplanung, Liquidationsprognosen, Investitionsrechnungen, Erfolgs- und Liquiditätskontrolle). Lebensmitteltechnologie:
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden): Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, industrielle und alternative Produktion und Konservierung, Lagerhaltung und Handelsformen tierischer und pflanzlicher Lebensmittel. Qualitätsveränderung durch Verarbeitungstechnologien.
Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft. Kontamination von Lebensmitteln:
Didaktische Grundsätze: Fremdstoffe, Zusatzstoffe, Umweltgifte, Agrochemikalien.
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Berufspraxis, der Beitrag zur Schulung des fachübergreifenden vernetzten Denkens und die Aktualität. Lebensmittelrecht:
In diesem Sinne erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe die Herstellung und Pflege von Kontakten mit der Wirtschaft und mit einschlägigen Institutionen, die Durchführung von Lehrausgängen Nationale und Exkursionen, die Planung von Gastreferaten sowie die ständige Beobachtung der Marktlage. Aufgrund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden internationale Rechtsvorschriften.
Der Unterricht ist in einen Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen „Psychologie und Philosophie”, „Biologie und Ökologie”, „Chemie”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Rechnungswesen”, „Wirtschaftsinformatik”, „Ernährung” und „Angewandte Betriebsorganisation” zu stellen; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig. Bei der Gestaltung von Informationen muß auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenständen „Bildnerische Erziehung” und „Textverarbeitung” zurückgegriffen werden. IV. Jahrgang:
Die geforderte integrative Betrachtungsweise läßt die Bearbeitung von Projekten in Form praxisnaher Fallbeispiele mit betriebswirtschaftlichen und ernährungswirtschaftlichen Aspekten als unerläßlich erscheinen. Dabei spielen die Schulung des logischen Denkens und die Erziehung zu selbständiger Informationsbeschaffung und klarer Disposition und Präsentation eine wichtige Rolle. Spezielle Ernährung:
In den Themenbereichen der Ernährung ist die Bedeutung ärztlicher Kompetenz zu beachten. Die Gegenüberstellung von Beispielen aus fachlicher und pseudowissenschaftlicher Literatur fördert die Fähigkeit und Bereitschaft der Schüler zu verantwortungsbewußter Kost- und kritischer Stellungnahme. Diätformen:
In den betriebswirtschaftlichen Themenbereichen steht die anwendungsorientierte Arbeit mit praxisgerechter Software im Vordergrund Intermediärstoffwechsel. Ursachen und Krankheitsbilder der häufigsten Stoffwechselerkrankungen; Stoffwechselanomalien. Übergewicht (Ursachen, Folgen, Therapie und Prävention). Kost- und Diätpläne für verschiedene Zielgruppen (computerunterstützte Erstellung; qualitative und quantitative Beurteilung).
Im Themenbereich „Ernährungsberatung” empfiehlt es sich, Beratungssituationen zu simulieren, in denen der Schüler die Probleme kennenlernt und die verschiedenen Organisationsformen und Beratungstechniken erproben kann. Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:
Ausbildungsschwerpunkt Projektmanagement:
BETRIEBSORGANISATION UND WIRTSCHAFTSLEITUNG Organisation, Entwicklung, Planung, Durchführung, Evaluation. Anwendung auf Warenwirtschaft, Gästeverwaltung und Mitarbeiterführung.
Bildungs- und Lehraufgabe EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Der Schüler soll Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft.
- gehobene Tätigkeiten im Housekeeping und im Ökonomat von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben ausüben können; V. Jahrgang:
- Wohn- und Arbeitsräume sowie Gästezimmer nach funktionellen, wirtschaftlichen, ökologischen, ergonomischen und ästhetischen Gesichtspunkten unter Beachtung der Klassifizierungsrichtlinien gestalten können; Spezielle Ernährung:
- Arbeiten in der Etage und in der Wäscherei und Büglerei durchführen und leiten können; Ernährungsverhalten:
- die räumliche und personelle Struktur sowie die Aufgabenbereiche von Beherbergungs- Einflüsse der Massenmedien auf Lebensformen und Verpflegungsbetrieben kennen; Verhaltensmuster.
- die einschlägige Fachsprache beherrschen; Verbraucherstatistik. Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien (Vergleich, Bewertung). Stellenwert der Fach- und Pseudoliteratur.
- die wirtschaftliche Bedeutung der Betriebsausstattung und die Notwendigkeit der fachgerechten Pflege des Inventars einsehen; Welternährung:
- gebräuchliche Textilien auswählen Strukturelle Ursachen der Über- und pflegen können Unterversorgung; ernährungsphysiologische Beurteilung. Nahrungsquellen der Zukunft.
- die für betriebliche Küchen erforderlichen Kenntnisse in Techniken der Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft erwerben; Ernährungsberatung:
- ökologisch-ökonomische Zusammenhänge erkennen und bei betrieblichen Entscheidungen umweltbewußt handeln; Aufgabenbereiche der beratenden Psychologie. Theoretische Modelle der Beratung (Entscheidungstheorie, Problemlösen, soziale Interaktion).
- für die Berufspraxis bedeutsame Rechtsvorschriften, insbesondere Bestimmungen der Hygiene, der Arbeitssicherheit und des Lebensmittelrechtes, kennen und anwenden; Analyse körpersprachlicher Ausdrucksmittel. Organisationsformen und Techniken der Beratung; Psychologie der Gestaltung von Informationsträgern.
- Erste Hilfe leisten können; Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:
- mit Computerunterstützung den Personal- und Betriebsmitteleinsatz in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben planen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen können; Operatives Controlling:
- Mitarbeiter führen können. Kosten- und Erlöscontrolling (Budgetierung, Planung von Leistung, Kosten und Erlösen, Ergebnisrechnungen, Prognosen, Kosten- und Ertragsanalysen, Berichtswesen);
Lehrstoff: Finanz-Controlling (Finanzplanung, Liquidationsprognosen, Investitionsrechnungen, Erfolgs- und Liquiditätskontrolle).
III. Jahrgang EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Arbeits- Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und Betriebsorganisation: der Betriebswirtschaft.
Ausstattung und Einrichtung von Räumen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Berücksichtigung der Klassifizierungsrichtlinien. Didaktische Grundsätze:
Kriterien Hauptkriterien für die Auswahl von Materialien Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Berufspraxis, der Beitrag zur Schulung des fachübergreifenden vernetzten Denkens und Einrichtungsgegenständen: die Aktualität.
Funktionalität, Wirtschaftlichkeit (Anschaffungskosten, laufende Kosten, Pflegeeigenschaften), ästhetische, ergonomische und umweltspezifische Komponenten, baubiologische Eigenschaften (Raumklima). In diesem Sinne erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe die Herstellung und Pflege von Kontakten mit der Wirtschaft und mit einschlägigen Institutionen, die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen, die Planung von Gastreferaten sowie die ständige Beobachtung der Marktlage. Aufgrund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.
Der Unterricht ist in einen Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen „Psychologie und Philosophie”, „Biologie und Ökologie”, „Chemie”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Rechnungswesen”, „Wirtschaftsinformatik”, „Ernährung” und „Angewandte Betriebsorganisation” zu stellen; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig. Bei der Gestaltung von Gasträumen für verschiedene Anlässe Informationen muß auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenständen „Bildnerische Erziehung” und „Textverarbeitung” zurückgegriffen werden.
Rationelle Reinigungs- Die geforderte integrative Betrachtungsweise läßt die Bearbeitung von Projekten in Form praxisnaher Fallbeispiele mit betriebswirtschaftlichen und Pflegetechniken unter besonderer Berücksichtigung eines ökonomischen ernährungswirtschaftlichen Aspekten als unerläßlich erscheinen. Dabei spielen die Schulung des logischen Denkens und ökologischen Betriebsmitteleinsatzes die Erziehung zu selbständiger Informationsbeschaffung und klarer Disposition und Präsentation eine wichtige Rolle.
Arbeiten im Etagenbereich: In den Themenbereichen der Ernährung ist die Bedeutung ärztlicher Kompetenz zu beachten. Die Gegenüberstellung von Beispielen aus fachlicher und pseudowissenschaftlicher Literatur fördert die Fähigkeit und Bereitschaft der Schüler zu verantwortungsbewußter und kritischer Stellungnahme.
Etagenwagen, Etagenoffice, Verhalten In den betriebswirtschaftlichen Themenbereichen steht die anwendungsorientierte Arbeit mit praxisgerechter Software im Gästezimmer, Zimmerreinigung, Abendservice, VIP-Service, Zimmerkontrolle, Wäschetausch, Arbeitsbericht, Zimmerliste Vordergrund.
Pflege von Zimmerpflanzen, Gestalten und Arrangieren mit floralem Material. Im Themenbereich „Ernährungsberatung” empfiehlt es sich, Beratungssituationen zu simulieren, in denen der Schüler die Probleme kennenlernt und die verschiedenen Organisationsformen und Beratungstechniken erproben kann.
Küchen- und Tafelgeräte (Material; Instandhaltung und Pflege). Ausbildungsschwerpunkt
Textilien für Wäsche, Berufskleidung, Möbel und Dekoration (Bezeichnung, Eigenschaften, Verwendung, Pflege und Reinigung). BETRIEBSORGANISATION UND WIRTSCHAFTSLEITUNG
Umweltschonender Einkauf, kritische Betrachtung von Qualitätsnormen; Müllvermeidung Bildungs- und Abfallbewirtschaftung. Lehraufgabe:
Energiesparmaßnahmen (Heizung, Kühlung, Geräte). Der Schüler soll
Wassereinsparung - gehobene Tätigkeiten im Housekeeping und Abwasserschonung. im Ökonomat von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben ausüben können;
Erste Hilfe. - Wohn- und Arbeitsräume sowie Gästezimmer nach funktionellen, wirtschaftlichen, ökologischen, ergonomischen und ästhetischen Gesichtspunkten unter Beachtung der Klassifizierungsrichtlinien gestalten können;
IV. Jahrgang: - Arbeiten in der Etage und in der Wäscherei und Büglerei durchführen und leiten können;
Arbeits- - die räumliche und Betriebsorganisation: personelle Struktur sowie die Aufgabenbereiche von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben kennen;
Räumliche und personelle Struktur im Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb (Front Office, Wirtschaftsleitung, Etage, Wäscherei, Büglerei, Lager). - die einschlägige Fachsprache beherrschen;
Arbeits- - die wirtschaftliche Bedeutung der Betriebsausstattung und Betriebshygiene die Notwendigkeit der fachgerechten Pflege des Inventars einsehen; Arbeitssicherheit.
Täglicher Arbeitsablauf der Hausdame - gebräuchliche Textilien auswählen und der Wirtschaftsleiterin. pflegen können;
Computerunterstützte Organisations- und Verwaltungsarbeiten im Housekeeping - die für betriebliche Küchen erforderlichen Kenntnisse in der Lebensmitteltechnologie und im Ökonomat. Vorratswirtschaft erwerben;
Mitarbeiterführung: - ökologisch-ökonomische Zusammenhänge erkennen und bei betrieblichen Entscheidungen umweltbewußt handeln;
Stellenbeschreibungen, Arbeitsplatzbeschreibungen und Anforderungsprofile für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe. Personalverhalten. Arbeitsunterweisungen; Einführen und Anlernen neuer Mitarbeiter. Führungspersönlichkeit und Führungstechnik. - für die Berufspraxis bedeutsame Rechtsvorschriften, insbesondere Bestimmungen der Hygiene, der Arbeitssicherheit und des Lebensmittelrechtes, kennen und anwenden;
V. Jahrgang: - Erste Hilfe leisten können;
Arbeits- - mit Computerunterstützung den Personal- und Betriebsorganisation (2 Wochenstunden): Betriebsmitteleinsatz in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben planen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen können;
Bedarfs-, Einsatz- und Bestandsplanung für Personal, Material und Geräte - Mitarbeiter führen können.
Organisationsarbeiten unter besonderer Berücksichtigung des Frontbüros und der Wirtschaftsleitung. Lehrstoff:
Administration im Housekeeping, wie zB Fundbuch, Stammgästekartei, Zimmerinstandhaltungskartei, Wäschebuch, Inventarverzeichnisse, usw. III. Jahrgang:
Dienstplan, Terminplan. Qualitätskontrolle Arbeits- und -sicherung. Wirtschaftlichkeitsberechnung. Betriebsorganisation:
Lebensmitteltechnologie Ausstattung und Vorratswirtschaft (1 Wochenstunde): Einrichtung von Räumen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Berücksichtigung der Klassifizierungsrichtlinien.
Einsatzmöglichkeiten Kriterien für die Auswahl von Lebensmitteln (ernährungsphysiologische, ökonomische, ökologische, küchen-, lager- Materialien und konservierungstechnische Aspekte). Einrichtungsgegenständen:
Lagerung von Lebensmitteln und Speisen (Arten, Kapazität, Kosten; Einfluß auf die Qualität). Funktionalität, Wirtschaftlichkeit (Anschaffungskosten, laufende Kosten, Pflegeeigenschaften), ästhetische, ergonomische und umweltspezifische Komponenten, baubiologische Eigenschaften (Raumklima).
Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, wie Hygieneverordnung, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, usw Gestaltung von Gasträumen für verschiedene Anlässe.
Didaktische Grundsätze: Rationelle Reinigungs- und Pflegetechniken unter besonderer Berücksichtigung eines ökonomischen und ökologischen Betriebsmitteleinsatzes.
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Berufspraxis, der Beitrag zur Schulung des fachübergreifenden vernetzten Denkens und die Aktualität. Arbeiten im Etagenbereich:
In diesem Sinne erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe Kontakte mit Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben und mit einschlägigen Institutionen sowie die ständige Beobachtung der Marktlage. Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden. Etagenwagen, Etagenoffice, Verhalten im Gästezimmer, Zimmerreinigung, Abendservice, VIP-Service, Zimmerkontrolle, Wäschetausch, Arbeitsbericht, Zimmerliste.
Der Unterricht geht von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Biologie und Ökologie” sowie „Betriebs- und Volkswirtschaft” aus; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig. Pflege von Zimmerpflanzen, Gestalten und Arrangieren mit floralem Material.
Die geforderte integrative Betrachtungsweise läßt die Bearbeitung von Projekten in Form praxisnaher Fallbeispiele mit betriebswirtschaftlichen Küchen- und ökologischen Aspekten als besonders nützlich erscheinen Tafelgeräte (Material; Instandhaltung und Pflege).
Rationelle, umweltfreundliche und auf spezifische Betriebe bezogene Arbeitsverfahren stehen im Vordergrund. Von großer Bedeutung sind wiederholte Hinweise zur Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten sowie zu Maßnahmen der Verhütung von Arbeitsunfällen. Textilien für Wäsche, Berufskleidung, Möbel und Dekoration (Bezeichnung, Eigenschaften, Verwendung, Pflege und Reinigung).
Praxisnahe Rollenspiele können Probleme der Mitarbeiterführung verdeutlichen und zur Erprobung Umweltschonender Einkauf, kritische Betrachtung von Lösungsmöglichkeiten Qualitätsnormen; Müllvermeidung und Führungstechniken beitragen Abfallbewirtschaftung.
Ausbildungsschwerpunkt Energiesparmaßnahmen (Heizung, Kühlung, Geräte).
HUMANÖKOLOGIE Wassereinsparung und Abwasserschonung.
Bildungs- und Lehraufgabe: Erste Hilfe.
Der Schüler soll IV. Jahrgang:
- Grundprinzipien der Lebensqualität in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Dimension erkennen Arbeits- und umsetzen können; Betriebsorganisation:
- eine gesunde, optimal gestaltete Arbeits- und Wohnumgebung als wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Lebensqualität erkennen; Räumliche und personelle Struktur im Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb (Front Office, Wirtschaftsleitung, Etage, Wäscherei, Büglerei, Lager).
- in seinem beruflichen und privaten Wirkungsbereich ökologisch-ökonomische und soziale Zusammenhänge erkennen Arbeits- und verantwortungsvoll danach handeln Betriebshygiene; Arbeitssicherheit.
- durch bewußte Zeitplanung, Organisation Täglicher Arbeitsablauf der Hausdame und optimalen Einsatz der Ressourcen die gestellten Aufgaben bewältigen können; Wirtschaftsleiterin.
- Orientierungshilfen zur Entwicklung seiner Persönlichkeit gewinnen, die ihn insbesondere zu eigenständigem Denken Computerunterstützte Organisations- und Handeln, Kreativität, Kommunikation Verwaltungsarbeiten im Housekeeping und Konfliktbewältigung befähigen; im Ökonomat.
- in verstärktem Maß Schlüsselqualifikationen erwerben, die sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich einsetzbar sind. Mitarbeiterführung:
Lehrstoff: Stellenbeschreibungen, Arbeitsplatzbeschreibungen und Anforderungsprofile für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe. Personalverhalten. Arbeitsunterweisungen; Einführen und Anlernen neuer Mitarbeiter. Führungspersönlichkeit und Führungstechnik.
III V. Jahrgang:
Gesundheit Arbeits- und Hygiene Betriebsorganisation (2 Wochenstunden):
Physische Bedarfs-, Einsatz- und psychische Gesundheit Bestandsplanung für Personal, Material und Geräte.
Persönliches Gesundheitsverhalten Organisationsarbeiten unter besonderer Berücksichtigung des Frontbüros und Gesundheitstraining der Wirtschaftsleitung.
Gesundheitsvorsorge Administration im Housekeeping, wie zB Fundbuch, Stammgästekartei, Zimmerinstandhaltungskartei, Wäschebuch, Inventarverzeichnisse, usw.
Gesundheit am Arbeitsplatz Dienstplan, Terminplan. Qualitätskontrolle und -sicherung. Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Unfallverhütung. Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft (1 Wochenstunde):
Arbeits- Einsatzmöglichkeiten von Lebensmitteln (ernährungsphysiologische, ökonomische, ökologische, küchen-, lager- und Wohnumfeld: konservierungstechnische Aspekte).
Ergonomische Gestaltung Lagerung von Lebensmitteln und Speisen (Arten, Kapazität, Kosten; Einfluß auf die Qualität).
Licht und Farbe, Temperatur, Raumklima, Pflanzen. Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, wie Hygieneverordnung, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, usw.
Psychische und somatische Belastungen. Didaktische Grundsätze:
Baubiologische Maßnahmen Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Berufspraxis, der Beitrag zur Schulung des fachübergreifenden vernetzten Denkens und die Aktualität.
Ökologische Bewertung von Materialien In diesem Sinne erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe Kontakte mit Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben und mit einschlägigen Institutionen sowie die ständige Beobachtung der Marktlage. Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.
Qualitätskennzeichen Der Unterricht geht von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Biologie und Ökologie” sowie „Betriebs- und Volkswirtschaft” aus; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig.
Wohnbedürfnisse Die geforderte integrative Betrachtungsweise läßt die Bearbeitung von Projekten in verschiedenen Lebensphasen Form praxisnaher Fallbeispiele mit betriebswirtschaftlichen und ökologischen Aspekten als besonders nützlich erscheinen.
Kreatives Gestalten des Lebensbereiches Wohnen (1 Wochenstunde) Rationelle, umweltfreundliche und auf spezifische Betriebe bezogene Arbeitsverfahren stehen im Vordergrund. Von großer Bedeutung sind wiederholte Hinweise zur Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten sowie zu Maßnahmen der Verhütung von Arbeitsunfällen.
IV Praxisnahe Rollenspiele können Probleme der Mitarbeiterführung verdeutlichen und zur Erprobung von Lösungsmöglichkeiten und Führungstechniken beitragen. Jahrgang:
Haushaltsökonomie: Ausbildungsschwerpunkt
Wohnraum: HUMANÖKOLOGIE
Rechtliche Grundlagen (Beurteilung von Verträgen). Bildungs- und Lehraufgabe:
Projektplanung (Bewertungskriterien, Finanzierungsplan). Der Schüler soll
Haushaltsplanung: - Grundprinzipien der Lebensqualität in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Dimension erkennen und umsetzen können;
Optimierung des Einsatzes von Ressourcen. - eine gesunde, optimal gestaltete Arbeits- und Wohnumgebung als wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Lebensqualität erkennen;
Budgetierung; volkswirtschaftliche Aspekte, Kaufkraft - in seinem beruflichen und Verschuldung von Haushalten. privaten Wirkungsbereich ökologisch-ökonomische und soziale Zusammenhänge erkennen und verantwortungsvoll danach handeln;
Konsumverhalten: - durch bewußte Zeitplanung, Organisation und optimalen Einsatz der Ressourcen die gestellten Aufgaben bewältigen können;
Kaufentscheidung (biologische, psychologische, ökonomische und ökologische Einflußfaktoren). - Orientierungshilfen zur Entwicklung seiner Persönlichkeit gewinnen, die ihn insbesondere zu eigenständigem Denken und Handeln, Kreativität, Kommunikation und Konfliktbewältigung befähigen;
Verbrauchertypen - in verstärktem Maß Schlüsselqualifikationen erwerben, die sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich einsetzbar sind.
Konsum und persönliche Werte. Lehrstoff:
EDV-unterstützte Projekte (O,5 Wochenstunden) III. Jahrgang:
Wahlweise zu den Bereichen des III. Gesundheit und IV. Jahrganges. Hygiene:
V Physische und psychische Gesundheit. Jahrgang:
Arbeit Persönliches Gesundheitsverhalten und Freizeit: Gesundheitstraining.
Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit Gesundheitsvorsorge.
Problemlösungsfähigkeit, Konfliktbewältigung Gesundheit am Arbeitsplatz.
Soziale Kompetenz Unfallverhütung.
Kommunikation Arbeits- und Präsentation. Wohnumfeld:
Organisation des Arbeitsablaufes (Zieldefinition, Zeitmanagement, Arbeitsrhythmus) Ergonomische Gestaltung.
Freizeitmöglichkeiten und ihre kritische Bewertung (Erholung und Regeneration, Kultur und Bildung, Kreativität und soziale Kontakte). Licht und Farbe, Temperatur, Raumklima, Pflanzen.
Soziales Umfeld: Psychische und somatische Belastungen.
Persönliche Situationen in verschiedenen Lebensphasen Baubiologische Maßnahmen.
Bewältigungsstrategien Ökologische Bewertung von Materialien.
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde): Qualitätskennzeichen.
Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges Wohnbedürfnisse in verschiedenen Lebensphasen.
Didaktische Grundsätze: Kreatives Gestalten des Lebensbereiches Wohnen (1 Wochenstunde).
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in den Lebensbereichen des Menschen, Aktualität und der Beitrag zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen. IV. Jahrgang:
Der Unterricht geht von Vorkenntnissen facheinschlägiger Unterrichtsgegenstände aus; das erfordert die Zusammenarbeit mit den Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände. Haushaltsökonomie:
Für den Bereich „Soziales Umfeld” sind Themen aus dem Pflichtgegenstand „Psychologie und Philosophie” unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Schüler exemplarisch auszuwählen und zu vertiefen. Wohnraum:
Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen zur Persönlichkeitsförderung sind einzusetzen Rechtliche Grundlagen (Beurteilung von Verträgen).
Ausbildungsschwerpunkt Projektplanung (Bewertungskriterien, Finanzierungsplan).
SOZIALVERWALTUNG Haushaltsplanung:
Bildungs- und Lehraufgabe: Optimierung des Einsatzes von Ressourcen.
Der Schüler soll Budgetierung; volkswirtschaftliche Aspekte, Kaufkraft und Verschuldung von Haushalten.
- die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von sozialer Sicherheit sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen im Sozialbereich kennen; Konsumverhalten:
- die kollektiven und individuellen Bedürfnisse im Sozialbereich wahrnehmen Kaufentscheidung (biologische, psychologische, ökonomische und bedarfsgerechte Lösungsansätze erarbeiten können; ökologische Einflußfaktoren).
- Managementfunktionen in Einrichtungen des Sozialbereichs übernehmen können; Verbrauchertypen.
- Konzepte für kurz-, mittel- und langfristige Sozialprojekte mit den Methoden des Projektmanagements entwickeln sowie Ablauf und Erhaltung finanziell Konsum und organisatorisch planen können; persönliche Werte.
- die Methoden der Kostenberechnung, der Ermittlung des Finanzbedarfs, der Mittelverwendung, der Liquiditätsplanung und des Controllings computerunterstützt anwenden; EDV-unterstützte Projekte (O,5 Wochenstunden):
- im Team arbeiten; Wahlweise zu den Bereichen des III. und IV. Jahrganges.
- Kontakte zu Experten und Institutionen herstellen und Public-Relations-Maßnahmen ergreifen können V. Jahrgang:
Lehrstoff Arbeit und Freizeit:
III Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit. Jahrgang:
Kinder- und Jugendbetreuung: Problemlösungsfähigkeit, Konfliktbewältigung.
Berufe und Berufsbilder; Soziale Kompetenz.
Institutionalisierte Einrichtungen Kommunikation und Träger (Kinderkrippe, Kindergarten, Jugendzentrum); Präsentation.
Betriebswirtschaftliche Aspekte Organisation des Arbeitsablaufes (Aufbau- und Ablauforganisation;Zieldefinition, Zeitmanagement, Arbeitsrhythmus).
Finanzierung; Personalwesen). Freizeitmöglichkeiten und ihre kritische Bewertung (Erholung und Regeneration, Kultur und Bildung, Kreativität und soziale Kontakte).
Rechtsvorschriften (Jugendschutzgesetz, Jugendwohlfahrtsgesetz). Soziales Umfeld:
Gesundheitswesen: Persönliche Situationen in verschiedenen Lebensphasen.
Bedeutung, Vorsorge, Zuständigkeit. Berufe und Berufsbilder, ausübende und verwaltende Institutionen (Einrichtungen und Träger) Bewältigungsstrategien.
Krankenhausbetrieb EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Funktionsbereiche. Krankenanstalten- und Gesundheitsplanung, Betriebsführung. Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.
Rechtsvorschriften (Sanitätsrecht; Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, Ärztegesetz). Didaktische Grundsätze:
IV. Jahrgang: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in den Lebensbereichen des Menschen, Aktualität und der Beitrag zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen.
Behindertenbetreuung: Der Unterricht geht von Vorkenntnissen facheinschlägiger Unterrichtsgegenstände aus; das erfordert die Zusammenarbeit mit den Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände.
Behinderungsarten. Heilpädagogische Berufe Für den Bereich „Soziales Umfeld” sind Themen aus dem Pflichtgegenstand „Psychologie und Berufsbilder Philosophie” unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Schüler exemplarisch auszuwählen und zu vertiefen.
Nationale und regionale Einrichtungen Situationsgerechte Gesprächs- und Träger (Arten, Organisation, Finanzierung, Personalwesen) Sozialformen zur Persönlichkeitsförderung sind einzusetzen.
Rechtsvorschriften (Personenrecht; Behindertengesetze, Sozialhilfegesetze, Behinderteneinstellungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz; Fürsorgewesen; relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes). Ausbildungsschwerpunkt
Altenbetreuung: SOZIALVERWALTUNG
Grundproblematik (demographisch, gesellschaftspolitisch); Bildungs- und Lehraufgabe:
Berufe und Berufsbilder; Der Schüler soll
Institutionalisierte Einrichtungen - die sozialen Rahmenbedingungen und Träger die gesellschaftliche Bedeutung von sozialer Sicherheit sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen im Sozialbereich kennen;
Betriebswirtschaftliche Aspekte (Organisation von Einrichtungen der Altenarbeit; Finanzierung - die kollektiven und Kosten individuellen Bedürfnisse im Sozialbereich wahrnehmen und bedarfsgerechte Lösungsansätze erarbeiten können; Personalwesen).
Rechtsvorschriften (Sozialhilfegesetze, relevante Bestimmungen - Managementfunktionen in Einrichtungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes). Sozialbereichs übernehmen können;
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden): - Konzepte für kurz-, mittel- und langfristige Sozialprojekte mit den Methoden des Projektmanagements entwickeln sowie Ablauf und Erhaltung finanziell und organisatorisch planen können;
Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges. - die Methoden der Kostenberechnung, der Ermittlung des Finanzbedarfs, der Mittelverwendung, der Liquiditätsplanung und des Controllings computerunterstützt anwenden;
V. Jahrgang: - im Team arbeiten;
Sozialpolitik: - Kontakte zu Experten und Institutionen herstellen und Public-Relations-Maßnahmen ergreifen können.
Grundsätze und Schwerpunkte (Positionen von Parteien und Interessenvertretungen; Sozialpartnerschaft). Lehrstoff:
Entwicklung der Sozialpolitik (Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik, Sozialversicherung). III. Jahrgang:
Finanzierung, gesamtwirtschaftliche Aspekte. Sozialpolitik im Kinder- und Jugendbetreuung:
internationalen Vergleich. Berufe und Berufsbilder;
Aktuelle Probleme. Institutionalisierte Einrichtungen und Träger (Kinderkrippe, Kindergarten, Jugendzentrum);
Management in Sozialeinrichtungen: Betriebswirtschaftliche Aspekte (Aufbau- und Ablauforganisation;
Führungsaufgaben Finanzierung; Personalwesen).
Gesprächsführung und Dynamik von Arbeitsgruppen (Organisation, Methode und Technik). Rechtsvorschriften (Jugendschutzgesetz, Jugendwohlfahrtsgesetz).
Projektmanagement (Entwicklung, Realisierung, Kontrolle). Gesundheitswesen:
Öffentlichkeitsarbeit; Umgang mit Behörden. Bedeutung, Vorsorge, Zuständigkeit. Berufe und Berufsbilder, ausübende und verwaltende Institutionen (Einrichtungen und Träger).
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden) Krankenhausbetrieb:
Zum Bereich Management in Sozialeinrichtungen Funktionsbereiche. Krankenanstalten- und Gesundheitsplanung, Betriebsführung.
Didaktische Grundsätze: Rechtsvorschriften (Sanitätsrecht; Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, Ärztegesetz).
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind IV. Jahrgang:
- die Anwendbarkeit in der Praxis, insbesondere im regionalen Bereich, Behindertenbetreuung:
- der Beitrag zur Förderung ganzheitlichen Denkens, insbesondere des Verständnisses für die Auswirkungen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen im Sozialbereich auf andere Bereiche der Gesellschaft, Behinderungsarten. Heilpädagogische Berufe und Berufsbilder.
- die Aktualität Nationale und regionale Einrichtungen und Träger (Arten, Organisation, Finanzierung, Personalwesen).
Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Psychologie und Philosophie” sowie „Betriebs- und Volkswirtschaft” herstellen, daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig. Rechtsvorschriften (Personenrecht; Behindertengesetze, Sozialhilfegesetze, Behinderteneinstellungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz; Fürsorgewesen; relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).
Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden, insbesondere die selbständige Bearbeitung von Fallbeispielen in Projekten, nahe, die die Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler anregen. Altenbetreuung:
Ausbildungsschwerpunkt Grundproblematik (demographisch, gesellschaftspolitisch);
KULTURTOURISTIK Berufe und Berufsbilder;
Bildungs- Institutionalisierte Einrichtungen und Lehraufgabe: Träger;
Der Schüler soll Betriebswirtschaftliche Aspekte (Organisation von Einrichtungen der Altenarbeit; Finanzierung und Kosten; Personalwesen).
- die psychologischen, soziologischen und kulturhistorischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit unter besonderer Berücksichtigung humaner und ökologischer Aspekte auf Anbieter- und Nachfragerseite verstehen; Rechtsvorschriften (Sozialhilfegesetze, relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).
- sich in den verschiedenen Kunstbereichen EDV-unterstützte Projekte (bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen0,5 Wochenstunden) orientieren können;:
- eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen Wahlweise zu den Bereichen des Kulturlebens entwickeln können; IV. Jahrganges.
- Verständnis für die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung aufbringen; V. Jahrgang:
- die Formen des Kulturangebotes, sowie Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene und deren internationale Bezüge kennen; Sozialpolitik:
- das System des Marketings, insbesondere die Aufgaben und Ziele des Marketings touristischer Betriebe und Organisationen, kennen; Grundsätze und Schwerpunkte (Positionen von Parteien und Interessenvertretungen; Sozialpartnerschaft).
- sich der Tourismuskultur (Höflichkeit, Einfühlsamkeit, Selbstbewußtsein) dem Gast gegenüber bewußt werden; Entwicklung der Sozialpolitik (Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik, Sozialversicherung).
- erfahren, daß in einer erlebnisorientierten Aufbereitung des Kulturpotentials auf der Ebene des Betriebes, des Ortes und der Region wesentliche Chancen einer touristischen Profilierungs- und Marktnischenpolitik gefunden werden können; Finanzierung, gesamtwirtschaftliche Aspekte. Sozialpolitik im
- sein in den einschlägigen fachtheoretischen Gegenständen erworbenes Wissen auf konkrete Problemstellungen anwenden lernen und dadurch vertiefend erweitern; internationalen Vergleich.
- Aktuelle Probleme der Berufspraxis der Tourismus- und Freizeitwirtschaft lösen können;.
- Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können. Management in Sozialeinrichtungen:
Lehrstoff: Führungsaufgaben.
III. Jahrgang: Gesprächsführung und Dynamik von Arbeitsgruppen (Organisation, Methode und Technik).
Aufgaben, Gliederung und Methoden der Kulturtouristik: Projektmanagement (Entwicklung, Realisierung, Kontrolle).
Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte. Öffentlichkeitsarbeit; Umgang mit Behörden.
Bereiche EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Zum Bereich Management in Sozialeinrichtungen.
Literatur, Kunsthandwerk, Eßkultur. Didaktische Grundsätze:
Projektentwicklung: Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
Österreichisches Kulturangebot. - die Anwendbarkeit in der Praxis, insbesondere im regionalen Bereich,
Betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als - der Beitrag zur Förderung ganzheitlichen Denkens, insbesondere des Verständnisses für die Auswirkungen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen im Sozialbereich auf andere Bereiche der Gesellschaft,
touristische Profilierungsinstrumente; - die Aktualität.
Jour-Fixe-Programme, Veranstaltungskalender, Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen; Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Psychologie und Philosophie” sowie „Betriebs- und Volkswirtschaft” herstellen, daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig.
Einbindung Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden, insbesondere die selbständige Bearbeitung von Fallbeispielen in eine kulturelle Informationsdatenbank; Projekten, nahe, die die Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler anregen.
Musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische Bereiche (Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen, Workshops, kreative und kulinarische Kursprogramme). Ausbildungsschwerpunkt
Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen (Zeitreisen, regionale Küche, historische und religiöse Feste im Jahreskreis, Stadt-, Kloster- und Burgführungen); KULTURTOURISTIK
Kulturpflege und Kulturpolitik (Denkmalschutz, Musik, Folklore, Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- Bildungs- und Ausstellungswesen). Lehraufgabe:
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde): Der Schüler soll
Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges. - die psychologischen, soziologischen und kulturhistorischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit unter besonderer Berücksichtigung humaner und ökologischer Aspekte auf Anbieter- und Nachfragerseite verstehen;
IV. Jahrgang: - sich in den verschiedenen Kunstbereichen (bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) orientieren können;
Kulturmanagement: - eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren. Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern. - Verständnis für die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung aufbringen;
Management kulturtouristischer - die Formen des Kulturangebotes, sowie Betriebe und Organisationen. der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene und deren internationale Bezüge kennen;
Projektmanagement: - das System des Marketings, insbesondere die Aufgaben und Ziele des Marketings touristischer Betriebe und Organisationen, kennen;
Touristische Präsentation von Regionen - sich der Tourismuskultur (Höflichkeit, Einfühlsamkeit, Selbstbewußtsein) dem Gast gegenüber bewußt werden;
Durchführung von kulturellen Programmen auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene; - erfahren, daß in einer erlebnisorientierten Aufbereitung des Kulturpotentials auf der Ebene des Betriebes, des Ortes und der Region wesentliche Chancen einer touristischen Profilierungs- und Marktnischenpolitik gefunden werden können;
Überwachung des Ablaufes von touristischen Programmen. - sein in den einschlägigen fachtheoretischen Gegenständen erworbenes Wissen auf konkrete Problemstellungen anwenden lernen und dadurch vertiefend erweitern;
Mitarbeiter- und Kundenkontakte (Gesprächsführung, Verhaltenstraining - Probleme der Berufspraxis der Tourismus- und Moderation) Freizeitwirtschaft lösen können;
Planung - Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und Durchführung von Veranstaltungen (Ortsführungen); kontrollieren können.
Verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr. Lehrstoff:
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden) III. Jahrgang:
Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges. Aufgaben, Gliederung und Methoden der Kulturtouristik:
V. Jahrgang: Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte.
Touristisches Marketing für wichtige Teilmärkte Bereiche:
Kur- und Gesundheitstourismus, Städtetourismus, Kurzreisen, beruflich motivierte Reiseformen (Kongresse, Ausstellungen, Messen), Cluburlaub. Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst,
Neue Trends im Freizeitbereich: Literatur, Kunsthandwerk, Eßkultur.
Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen, Themenparks. Projektentwicklung:
Tourismuspolitik (Ziele, Träger) Österreichisches Kulturangebot.
Angewandtes touristisches Marketing: Betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als
Marketingkonzepte für einen Ort, eine Region touristische Profilierungsinstrumente;
Sponsoring, fund-raising, Kontaktaufnahme mit einschlägigen Jour-Fixe-Programme, Veranstaltungskalender, Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen;
Institutionen; Public-Relations-Arbeit Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank; Projektpräsentation.
EDV-unterstützte Projekte Musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische Bereiche (1 WochenstundeMusikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen, Workshops, kreative und kulinarische Kursprogramme):.
Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges. Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen (Zeitreisen, regionale Küche, historische und religiöse Feste im Jahreskreis, Stadt-, Kloster- und Burgführungen);
Didaktische Grundsätze: Kulturpflege und Kulturpolitik (Denkmalschutz, Musik, Folklore, Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- und Ausstellungswesen).
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden nahe, insbesondere die selbständige Bearbeitung von aktuellen Fallbeispielen in Projekten unter Anwendung aktueller Software. Dadurch soll die Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler angeregt werden. Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.
Im Rahmen der Gruppenarbeit kommt dem Bereich der Kommunikation (Rollenspiel, Rhetorik und Gesprächsführung, Moderations- und Diskussionstechniken) große Bedeutung zu. IV. Jahrgang:
Blockunterricht ist empfehlenswert. Kulturmanagement:
Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten Einrichtungen geführt werden Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren. Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern.
Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Deutsch”, „Geschichte und Kultur”, „Wirtschaftsgeographie”, „Musikerziehung”, „Bildnerische Erziehung”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Wirtschaftsinformatik” und „Angewandte Betriebsorganisation” herstellen; Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände sind daher besonders wichtig Management kulturtouristischer Organisationen.
GESUNDHEIT UND SOZIALES Projektmanagement:
Bildungs- und Lehraufgabe: Touristische Präsentation von Regionen;
Der Schüler soll Durchführung von kulturellen Programmen auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene;
- Vorbildung für Berufe im Bereich Überwachung des Gesundheits- und Sozialwesens erlangen; Ablaufes von touristischen Programmen.
- Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten Mitarbeiter- und Unfällen sowie Förderungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit Kundenkontakte (Gesprächsführung, Verhaltenstraining und des Wohlbefindens der Menschen kennen Moderation);
- Auswirkungen und Gefahren der Anwendung physikalischer und chemischer Erkenntnisse auf Gesundheit Planung und Umwelt abschätzen können Durchführung von Veranstaltungen (Ortsführungen);
- Präventivmaßnahmen Verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für die Erhaltung der Gesundheit im Bereich des Haltungs- und Bewegungsapparates und der inneren Organe sowie der Sinnesorgane kennen; den Reiseverkehr.
- Erste Hilfe leisten können; EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
- die Einflüsse sozialer Faktoren auf das menschliche Verhalten kennen, soziale Prozesse verstehen, Möglichkeiten sozialen Lernens kennen und sein eigenes Sozialverhalten reflektieren können; Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges.
- für die Berufsausübung bedeutsame Rechtsvorschriften sowie den Aufbau der Gesundheits- und Sozialverwaltung und die einschlägigen Behördenverfahren kennen; V. Jahrgang:
- sich seiner Verantwortung für seine eigene Gesundheit und Touristisches Marketing für den Mitmenschen bewußt sein; wichtige Teilmärkte:
- den menschlichen Körper in seiner Abhängigkeit von den physikalischen Gesetzmäßigkeiten begreifen Kur- und richtige Bewegungsmuster erkennen können; Gesundheitstourismus, Städtetourismus, Kurzreisen, beruflich motivierte Reiseformen (Kongresse, Ausstellungen, Messen), Cluburlaub.
- Kenntnisse der funktionellen Anatomie anwenden können; Neue Trends im Freizeitbereich:
- den Einfluß von inneren und äußeren Kräften auf den menschlichen Bewegungsapparat begreifen und seine biomechanischen Determinanten kennen; Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen, Themenparks.
- einen kritischen Vergleich alternativer und traditioneller Ernährungsweisen durchführen können Tourismuspolitik (Ziele, Träger).
Lehrstoff Angewandtes touristisches Marketing:
III. Jahrgang: Marketingkonzepte für einen Ort, eine Region;
Hygiene: Sponsoring, fund-raising, Kontaktaufnahme mit einschlägigen
Umwelthygiene - Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Schadstoffe, Lärm. Ionisierende Strahlen (physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Schutzmaßnahmen). Institutionen; Public-Relations-Arbeit; Projektpräsentation.
Ernährung EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Stoffwechselanomalien (Ursachen, Folgen, Therapien, Prävention - Diäten). Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.
Einflüsse der Massenmedien auf das Ernährungsverhalten der unterschiedlichen Altersgruppen; Verbraucherstatistiken, Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien. Didaktische Grundsätze:
Betreuungsmaßnahmen: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.
Säuglings-, Kranken- und Altenpflege. Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden nahe, insbesondere die selbständige Bearbeitung von aktuellen Fallbeispielen in Projekten unter Anwendung aktueller Software. Dadurch soll die Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler angeregt werden.
Gesundheitstraining Im Rahmen der Gruppenarbeit kommt dem Bereich der Kommunikation (1 WochenstundeRollenspiel, Rhetorik und Gesprächsführung, Moderations- und Diskussionstechniken): große Bedeutung zu.
Erste Hilfe Blockunterricht ist empfehlenswert.
Allgemeine Hygienemaßnahmen Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten Einrichtungen geführt werden.
Störungen im Haltungs- Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Deutsch”, „Geschichte und Bewegungsapparat Kultur”, „Wirtschaftsgeographie”, „Musikerziehung”, „Bildnerische Erziehung”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Wirtschaftsinformatik” und „Angewandte Betriebsorganisation” herstellen; Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände sind daher besonders wichtig.
Gesunderhaltung durch Sport, Training, Bewegung und Ernährung, GESUNDHEIT UND SOZIALES
mentale Motivation, Ismakogie. Bildungs- und Lehraufgabe:
IV. Jahrgang: Der Schüler soll
Biomechanik - Vorbildung für Berufe im Bereich des Gesundheits- und Stoffwechselchemismus: Sozialwesens erlangen;
Muskel-, Fettstoffwechsel; Grundumsatz; anaerobe Schwelle; aerobe Energiebereitstellung - Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie Förderungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennen; Atmung (O2-Utilisation, O2-Aufnahme, O2-Kapazität).
Analyse komplexer sportlicher Bewegungsabläufe (maßgeblich beteiligte Muskelgruppen) bei verschiedenen Bewegungsarten. - Auswirkungen und Gefahren der Anwendung physikalischer und chemischer Erkenntnisse auf Gesundheit und Umwelt abschätzen können;
Angewandte Psychologie: - Präventivmaßnahmen für die Erhaltung der Gesundheit im Bereich des Haltungs- und Bewegungsapparates und der inneren Organe sowie der Sinnesorgane kennen;
Sport- und Gesundheitspsychologie (ausgewählte Kapitel). - Erste Hilfe leisten können;
Psychohygiene (Prävention, Lebensführung, Selbstcoaching, Selbstmanagement). - die Einflüsse sozialer Faktoren auf das menschliche Verhalten kennen, soziale Prozesse verstehen, Möglichkeiten sozialen Lernens kennen und sein eigenes Sozialverhalten reflektieren können;
Psychologie des kranken/alten/kurenden Menschen. - für die Berufsausübung bedeutsame Rechtsvorschriften sowie den Aufbau der Gesundheits- und Sozialverwaltung und die einschlägigen Behördenverfahren kennen;
Psychologie der helfenden Berufe (Supervision, „burn out”). - sich seiner Verantwortung für seine eigene Gesundheit und für den Mitmenschen bewußt sein;
Beratung, Betreuung, Krisenintervention. - den menschlichen Körper in seiner Abhängigkeit von den physikalischen Gesetzmäßigkeiten begreifen und richtige Bewegungsmuster erkennen können;
EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden): - Kenntnisse der funktionellen Anatomie anwenden können;
Zu Themen des IV. Jahrganges. - den Einfluß von inneren und äußeren Kräften auf den menschlichen Bewegungsapparat begreifen und seine biomechanischen Determinanten kennen;
V - einen kritischen Vergleich alternativer und traditioneller Ernährungsweisen durchführen können. Jahrgang:
Soziale Verwaltung Lehrstoff:
Sozialrecht, Arbeitsrecht. Institutionen und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens. III. Jahrgang:
Wohlfahrtspflege (soziale und volkswirtschaftliche Aspekte). Hygiene:
Sozialmedizin (Aufgaben der Sanitätsbehörde, öffentliche Gesundheitsvorsorge). Umwelthygiene - Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Schadstoffe, Lärm. Ionisierende Strahlen (physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Schutzmaßnahmen).
Sanitätsrecht Ernährung:
Verfassungsrechtliche Grundlagen. Organisation des Gesundheitswesens. Krankenpflege-, Krankenanstalten-, Tuberkulose-, Lebensmittel-, Epidemie-, Bazillenausscheider-, Geschlechtskrankheiten-, Gesundheitsschutz-, Gift-, Suchtgiftgesetz. Gesetzliche Bestimmungen über Schutzimpfungen. Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Stoffwechselanomalien (Ursachen, Folgen, Therapien, Prävention - Diäten).
Sozialpsychologie: Einflüsse der Massenmedien auf das Ernährungsverhalten der unterschiedlichen Altersgruppen; Verbraucherstatistiken, Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien.
Individuum und Gesellschaft. Interaktion, Kommunikation, Motivation Betreuungsmaßnahmen:
und Menschenführung; Sozialisationsprozeß und Sozialisationsinstanzen. Säuglings-, Kranken- und Altenpflege.
Psychosoziale Einrichtungen. Gesundheitstraining (1 Wochenstunde):
Psychosomatik: Erste Hilfe.
Erscheinungen und Gegenmaßnahmen (Entspannungstechniken, Kurwesen, Rehabilitation, Lebensplan) Allgemeine Hygienemaßnahmen.
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde): Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat;
Zu Themen des V. Jahrgangs. Gesunderhaltung durch Sport, Training, Bewegung und Ernährung,
Schulautonome Pflichtgegenstände mentale Motivation, Ismakogie.
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden IV. Jahrgang:
Folgende Varianten können vorgesehen werden Biomechanik und Stoffwechselchemismus:
1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder Muskel-, Fettstoffwechsel; Grundumsatz; anaerobe Schwelle; aerobe Energiebereitstellung; Atmung (O2-Utilisation, O2-Aufnahme, O2-Kapazität).
2 Analyse komplexer sportlicher Bewegungsabläufe (maßgeblich beteiligte Muskelgruppen) bei verschiedenen Bewegungsarten. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang. Angewandte Psychologie:
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS Sport- und Gesundheitspsychologie (ausgewählte Kapitel).
Bildungs- und Lehraufgabe: Psychohygiene (Prävention, Lebensführung, Selbstcoaching, Selbstmanagement).
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben Psychologie des kranken/alten/kurenden Menschen.
Didaktische Grundsätze: Psychologie der helfenden Berufe (Supervision, „burn out”).
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Beratung, Betreuung, Krisenintervention.
Formen geführt werden EDV-unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden):
1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder Zu Themen des IV. Jahrganges.
2 V. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint. Jahrgang:
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich. Soziale Verwaltung:
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff oder in den didaktischen Grundsätzen Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten. Sozialrecht, Arbeitsrecht. Institutionen und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung Wohlfahrtspflege (soziale und -beurteilung anzusehen volkswirtschaftliche Aspekte).
SEMINARE Sozialmedizin (Aufgaben der Sanitätsbehörde, öffentliche Gesundheitsvorsorge).
Bildungs- und Lehraufgabe Sanitätsrecht:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können. Verfassungsrechtliche Grundlagen. Organisation des Gesundheitswesens. Krankenpflege-, Krankenanstalten-, Tuberkulose-, Lebensmittel-, Epidemie-, Bazillenausscheider-, Geschlechtskrankheiten-, Gesundheitsschutz-, Gift-, Suchtgiftgesetz. Gesetzliche Bestimmungen über Schutzimpfungen.
Lehrstoff Sozialpsychologie:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können. Individuum und Gesellschaft. Interaktion, Kommunikation, Motivation
Fremdsprachenseminar: und Menschenführung; Sozialisationsprozeß und Sozialisationsinstanzen.
Eine weitere lebende Fremdsprache Psychosoziale Einrichtungen. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs. Psychosomatik:
Allgemeinbildendes Seminar: Erscheinungen und Gegenmaßnahmen (Entspannungstechniken, Kurwesen, Rehabilitation, Lebensplan).
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind Zu Themen des V. Jahrgangs.
Fachtheoretisches Seminar: Schulautonome Pflichtgegenstände
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu Folgende Varianten können vorgesehen werden:
nehmen 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
Praxisseminar: 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind. 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
Didaktische Grundsätze: Ausbildungsschwerpunkt
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen. MEDIENINFORMATIK
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.:
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden. Der Schüler soll
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen. - den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen - entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt werden soll;
B. Pflichtpraktikum - das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
Bildungs- und Lehraufgabe: - unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;
Der Schüler soll - den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten können;
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft oder des Sozialbereichs jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht; - bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen mitarbeiten können;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung ermöglichen können;
- über Pflichten die mit der Informations- und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können ökonomischen Probleme verstehen;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher neue Entwicklungen verstehen und effizient verhalten mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt halten können;.
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen. Lehrstoff:
Zeitlicher und sachlicher Rahmen III. Jahrgang:
Zwischen dem III. und dem IV. Jahrgang im Ausmaß von 12 Wochen in Betrieben der Wirtschaft oder des Sozialbereichs; insbesondere in den Bereichen Küche, Service, Etage und dazu in Beziehung stehenden Organisationsabteilungen. Internet:
Didaktische Grundsätze Zugang zu Telekommunikationsdiensten:
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb Technische Möglichkeiten und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden Voraussetzungen für einen Zugang.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter sowie deren Kosten (analoger Wählzugang bis xDLS).
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern. Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können. Provider, Online- und Zusatzdienste.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen Kosten eines Internetanschlusses.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten. Internetdienste:
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen. Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...)
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen. aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ...).
C Alternative Online-Dienste. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
a) Im schulautonomen Bereich Web-Design und Management:
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler Erstellung einfacher und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß. fortgeschrittener Web Seiten unter
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein Verwendung aktueller Internet Standards.
b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Anbindung von Datenbanken an Web-Sites.
Unverbindliche Übung Erstellen, Verwalten und Warten von Web-Sites.
SPIELMUSIK Informationstechnologien:
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze: Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.
I. bis V Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums). Jahrgang:
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart. Telekommunikation: Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und Organisationen.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste. Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.
Unverbindliche Übung Projekt:
CHORGESANG Betreiben einer Web-Site zu einem Thema aus dem Bereich der
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze: informationstechnischen Grundlagen.
I. bis V IV. Jahrgang:
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten Internet:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik Web-Site Management und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen -Analyse.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule. Telelearning (Internet Online Seminare, ...).
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.
D Zahlungsmöglichkeiten im Internet. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze Informationstechnische Grundlagen:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen: Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).
Das fakultative Praktikum soll zwischen dem IV. und V. Jahrgang in der Dauer von 4 Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden. Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen, Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen. Multimedia:
E Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe: Multimediabeispiele für Computer Based Training.
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen. Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen bis zum Endprodukt).
Lehrstoff Projekt(e):
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. zu den Bereichen des IV. Jahrganges.
Didaktische Grundsätze V. Jahrgang:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu. Multimedia:
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes Multimediaproduktion (Autorensysteme).
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden. Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion, Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).
--------------------------------------------------------------------- Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).
*1) alternativer Pflichtgegenstand im II. bis V. Jahrgang. *2 Projekt(e) mit Computerunterstützung.:
*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen zu den Bereichen des V. Jahrganges mit ausführlicher
*4) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III) Dokumentation.
*5) wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Schularbeiten:
III.-V. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder
erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden
Formen geführt werden:
1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff oder in den didaktischen Grundsätzen Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit
berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu
nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft oder des Sozialbereichs jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Zwischen dem III. und dem IV. Jahrgang im Ausmaß von 12 Wochen in Betrieben der Wirtschaft oder des Sozialbereichs; insbesondere in den Bereichen Küche, Service, Etage und dazu in Beziehung stehenden Organisationsabteilungen.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
a) Im schulautonomen Bereich:
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:
I. bis V. Jahrgang:
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:
I. bis V. Jahrgang:
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
D. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Das fakultative Praktikum soll zwischen dem IV. und V. Jahrgang in der Dauer von 4 Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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*1) alternativer Pflichtgegenstand im II. bis V. Jahrgang. *2) mit Computerunterstützung.
*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*4) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*5) wie der jeweilige Pflichtgegenstand.