… 3 unveränderte Absätze
Anlage IX
Liste B
Die in dieser Anlage aufgeführten Abfälle werden nicht von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a dieses Übereinkommens erfaßt, es sei denn, sie enthalten in Anlage I genannte Stoffe in solchen Mengen, daß sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen.
B1 Metall- und metallhaltige Abfälle
B1010 Abfälle aus Metallen und Metallegierungen in metallischer
B1010 | Abfälle aus Metallen und Metallegierungen in metallischer nichtdisperser Form: |
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nichtdisperser Form: – Edelmetalle (Gold, Silber, Platingruppe, jedoch nicht Quecksilber)
- Edelmetalle (Gold, Silber, Platingruppe, jedoch nicht Quecksilber) – Eisen- und Stahlschrott
- Eisen- und Stahlschrott – Kupferschrott
- Kupferschrott – Nickelschrott
- Nickelschrott – Aluminiumschrott
- Aluminiumschrott – Zinkschrott
- Zinkschrott – Zinnschrott
- Zinnschrott – Wolframschrott
- Wolframschrott – Molybdänschrott
- Molybdänschrott – Tantalschrott
- Tantalschrott – Magnesiumschrott
- Magnesiumschrott – Cobaltschrott
- Cobaltschrott – Bismutschrott
- Bismutschrott – Titanschrott
- Titanschrott – Zirconiumschrott
- Zirconiumschrott – Manganschrott
- Manganschrott – Germaniumschrott
- Germaniumschrott – Vanadiumschrott
- Vanadiumschrott – Hafnium-, Indium-, Niob-, Rhenium- und Galliumschrott
- Hafnium-, Indium-, Niob-, Rhenium- und Galliumschrott – Thoriumschrott
- Thoriumschrott – Schrott von Seltenerdmetallen
- Schrott von Seltenerdmetallen Chromschrott
B1020 reiner, nichtkontaminierter Metallschrott einschließlich
B1020 | reiner, nichtkontaminierter Metallschrott einschließlich Legierungen in massiver, bearbeiteter Form (Bleche, Grobblech, Träger, Stäbe usw.): |
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Legierungen in massiver, bearbeiteter Form (Bleche, Grobblech, Träger, Stäbe usw.): – Antimonschrott
- Antimonschrott – Berylliumschrott
- Berylliumschrott – Cadmiumschrott
- Cadmiumschrott – Bleischrott (ausgenommen Bleiakkumulatoren)
- Bleischrott (ausgenommen Bleiakkumulatoren) – Selenschrott
- Selenschrott – Tellurschrott
- Tellurschrott
B1030 | Rückstände von Refraktär-Metallen (hochschmelzenden Metallen) |
B1031 | Abfälle aus Molybdän-, Wolfram-, Titan-, Tantal-, Niob- und Rheniummetallen und ihren Legierungen (Metallpulver) in metallischer disperser Form, ausgenommen die in Liste A in Eintrag A1050 aufgeführten Abfälle, Galvanik-Schlämme |
B1040 | verschrottete Kraftwerkseinrichtungen, soweit sie nicht in einem solchen Ausmaß mit Schmieröl, PCB oder PCT verunreinigt sind, daß sie dadurch gefährlich werden |
B1050 | gemischte Nicht-Eisenmetalle, Schwerfraktion (Shredderschrott), die keine der in Anlage I genannten Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, daß sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften 21) aufweisen |
B1060 | Selen- und Tellurabfälle in elementarer metallischer Form einschließlich Pulver |
B1070 | disperse Kupfer- und Kupferlegierungsabfälle, die keine der in Anlage I genannten Bestandteile in solchen Mengen enthalten, daß sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen |
B1080 | Zinkaschen und -rückstände einschließlich Rückstände von Zinklegierungen in disperser Form, sofern sie nicht die Gefahreneigenschaft H4.3 aufweisen und sofern sie nicht in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Konzentrationen enthalten, daß sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen 22) |
B1090 | einer Spezifikation entsprechende Batterieabfälle, ausgenommen Blei-, Cadmium- und Quecksilber-Batterien |
B1100 | beim Schmelzen und Raffinieren von Metallen anfallende metallhaltige Abfälle: |
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B1030 Rückstände von Refraktär-Metallen (hochschmelzenden Metallen) – Hartzinkabfälle
B1040 verschrottete Kraftwerkseinrichtungen, soweit sie nicht in – zinkhaltige Oberflächenschlacke:
einem solchen Ausmaß mit Schmieröl, PCB oder PCT verunreinigt sind, daß sie dadurch gefährlich werden – Oberflächenschlacke aus dem Badverzinken (> 90% Zn)
B1050 gemischte Nicht-Eisenmetalle, Schwerfraktion – Bodenschlacke aus dem Badverzinken(> 92% Zn)
– Zinkrückstände aus dem Druckguß (Shredderschrott), die keine der in Anlage I genannten Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, daß sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften *1> 85% Zn) aufweisen
B1060 Selen- und Tellurabfälle – Zinkrückstände aus dem Feuerverzinken ( in elementarer metallischer Form der Masse) (> 92% Zn)
einschließlich Pulver – Zinkkrätze
B1070 disperse Kupfer- und Kupferlegierungsabfälle, die keine der – Alukrätze (oder Abschöpfungen), ausgenommen Salzschlacke
in Anlage I genannten Bestandteile – zur Weiterverarbeitung oder Raffination bestimmte Schlacken aus der Kupferproduktion, die weder Arsen noch Blei noch Cadmium in solchen Mengen enthalten, daß sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften Gefahreneigenschaften aufweisen;
B1080 Zinkaschen und -rückstände – Abfälle von feuerfesten Auskleidungen einschließlich Rückstände Schmelztiegel aus der Verhüttung von Kupfer
Zinklegierungen in disperser Form, sofern sie nicht die Gefahreneigenschaft H4.3 aufweisen und sofern sie nicht in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Konzentrationen enthalten, daß sie eine – zur Raffination bestimmte Schlacken aus der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen *2) Edelmetallproduktion
B1090 einer Spezifikation entsprechende Batterieabfälle, – tantalhaltige Zinnschlacken mit einem Zinngehalt von weniger als 0,5%
ausgenommen Blei-, Cadmium- und Quecksilber-Batterien
B1110 | elektrische und elektronische Geräte: |
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B1100 beim Schmelzen und Raffinieren von – nur aus Metallen anfallende oder Legierungen bestehende elektronische Geräte
metallhaltige – Abfälle: oder Schrott 23) von elektrischen und elektronischen Geräten (einschließlich Leiterplatten), soweit sie keine Komponenten wie etwa Akkumulatoren oder andere in Liste A enthaltene Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren, sonstiges beschichtetes Glas oder PCB-haltige Kondensatoren enthalten oder die nicht durch in Anlage I genannte Bestandteile (zB Cadmium, Quecksilber, Blei, PCB) verunreinigt sind oder von solchen Bestandteilen oder Verunreinigungen soweit befreit wurden, daß sie keine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A1118)
- Hartzinkabfälle – zur unmittelbaren Wiederverwendung 24), jedoch nicht zur Verwertung oder Beseitigung 25) bestimmte elektrische und elektronische Geräte (einschließlich Leiterplatten)
- zinkhaltige Oberflächenschlacke:
B1120 | verbrauchte Katalysatoren, ausgenommen der als Katalysatoren verwendeten Flüssigkeiten, und die folgendes enthalten: |
| Übergangsmetalle, ausgenommen Katalysatorabfälle | Scandium | Titan |
| (verbrauchte Katalysatoren, gebrauchte flüssige oder | Vanadium | Chrom |
| sonstige Katalysatoren) der Liste A: | Mangan | Eisen |
| | Cobalt | Nickel |
| | Kupfer | Zink |
| | Yttrium | Zirconium |
| | Niob | Molybdän |
| | Hafnium | Tantal |
| | Wolfram | Rhenium |
| | | |
| Lanthanoide (Seltenerdmetalle): | Lanthan | Cer |
| | Praseodym | Neodym |
| | Samarium | Europium |
| | Gadolinium | Terbium |
| | Dysprosium | Holmium |
| | Erbium | Thulium |
| | Ytterbium | Lutetium |
B1130 | gereinigte, verbrauchte edelmetallhaltige Katalysatoren |
B1140 | feste Edelmetallrückstände, die Spuren von anorganischen Cyaniden enthalten |
B1150 | Abfälle von Edelmetallen (Gold, Silber, Platingruppe, jedoch nicht Quecksilber) und ihren Legierungen, in disperser, nichtflüssiger Form mit geeigneter Verpackung und Kennzeichnung |
B1160 | edelmetallhaltige Asche aus der Verbrennung von Leiterplatten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A1150) |
B1170 | edelmetallhaltige Asche aus der Verbrennung von photographischen Filmen |
B1180 | Abfälle von photographischen Filmen, die Silberhalogenide oder Silber in metallischer Form enthalten |
B1190 | Photopapierabfälle, die Silberhalogenide oder Silber in metallischer Form enthalten |
B1200 | granulierte Schlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung |
B1210 | Schlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung, einschließlich solche, die zur Herstellung von TiO2 und Vanadium verwendet wird |
B1220 | chemisch stabilisierte Schlacke aus der Zinkherstellung mit hohem Eisengehalt (> 20%), nach Industriespezifikation behandelt (zB DIN 4301), hauptsächlich zur Verwendung im Baugewerbe |
B1230 | Walzzunder aus der Eisen- und Stahlherstellung |
B1240 | Kupferoxid-Walzzunder |
B1250 | Altautos, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Komponenten enthalten |
| | | |
- Oberflächenschlacke B2 Abfälle aus dem Badverzinken (> 90% Zn) vorwiegend anorganischen Bestandteilen, die Metalle oder organische Stoffe enthalten können
- Bodenschlacke aus dem Badverzinken(> 92% Zn)
B2010 | Abfälle aus dem Bergbau in nichtdisperser Form: |
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- Zinkrückstände aus dem Druckguß (> 85% Zn) – Abfälle von natürlichem Graphit
- Zinkrückstände aus dem Feuerverzinken (in der Masse) – Abfälle von Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise zerteilt
(> 92% Zn) – Glimmerabfall
- Zinkkrätze – Abfälle aus Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit
- Alukrätze (oder Abschöpfungen), ausgenommen Salzschlacke – Feldspatabfälle
- zur Weiterverarbeitung oder Raffination bestimmte – Flußspatabfälle
Schlacken aus der Kupferproduktion, die weder Arsen noch – feste Siliciumdioxidabfälle mit Ausnahme solcher, die in Gießereien verwendet werden
Blei noch Cadmium in solchen Mengen enthalten, daß sie
B2020 | Glasabfälle in nichtdisperser Form: |
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eine der in Anlage III festgelegten Gefahreneigenschaften – Bruchglas und andere Abfälle und Scherben, ausgenommen Glas von Kathodenenstrahlröhren und anderen beschichteten Gläsern
aufweisen;
B2030 | Keramikabfälle in nichtdisperser Form: |
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- – Abfälle und Scherben von feuerfesten Auskleidungen einschließlich Cermets (Metallkeramik-Verbundwerkstoffe)
Schmelztiegel aus der Verhüttung von Kupfer – unter keiner anderen Position aufgeführte oder enthaltene Keramikfasern
- zur Raffination bestimmte Schlacken aus der
B2040 | andere Abfälle aus vorwiegend anorganischen Bestandteilen: |
| |
Edelmetallproduktion – teilweise gereinigtes Calciumsulfat aus der Rauchgasentschwefelung
- tantalhaltige Zinnschlacken mit einem Zinngehalt – beim Abbruch von Gebäuden anfallende Gipskartonabfälle
weniger – chemisch stabilisierte Schlacke mit hohem Eisengehalt (über 20%) aus der Kupferherstellung, nach Industriespezifikation behandelt (zB DIN 4301 und DIN 8201), vor allem zur Verwendung als 0,5% Baustoff und Schleifmittel
B1110 elektrische und elektronische Geräte: – fester Schwefel
- nur – Calciumcarbonat aus Metallen oder Legierungen bestehende elektronische der Herstellung von Calciumcyanamid (pH < 9)
Geräte – Natrium-, Kalium- und Calciumchloride
- Abfälle oder Schrott *3 – Carborundum (Siliciumcarbid) von elektrischen und
elektronischen Geräten (einschließlich Leiterplatten), – Betonbruchstücke
soweit sie keine Komponenten wie etwa Akkumulatoren oder – Lithium-Tantal-Glasschrott und Lithium-Niob-Glasschrott
andere in Liste A enthaltene Batterien,
B2050 | nicht in Liste A aufgeführte Flugasche aus kohlebefeuerten Kraftwerken (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A2060) |
B2060 | Verbrauchte Aktivkohle, die keine der in Anlage I genannten Bestandteile in solchen Mengen enthält, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweist, zum Beispiel Aktivkohle aus der Trinkwasserbehandlung, Lebensmittelverarbeitung und Vitaminherstellung (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A4160) |
B2070 | Calciumfluoridschlamm |
B2080 | in Liste A nicht enthaltene, in der Chemischen Industrie anfallende Gipsabfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A2040) |
B2090 | verbrauchte Anoden aus Petrolkoks oder Bitumen aus der Stahl- oder Aluminiumherstellung, nach üblichen Industriespezifikationen gereinigt (ausgenommen Anoden aus der Chloralkalielektrolyse und der metallurgischen Industrie) |
B2100 | Abfälle aus Aluminiumhydraten, Aluminiumoxid und Rückständen aus der Aluminiumoxidherstellung ausgenommen Stoffe, die zur Gasreinigung oder zu Flockungs- und Filtrierprozessen verwendet wurden |
B2110 | Bauxitrückstände (Rotschlamm) (nach Einstellung auf pH < 11,5) |
B2120 | nicht korrosive oder sonstwie gefährliche Säure- oder Laugenabfälle mit einem pH > 2 und < 11,5 (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A4090) |
B2130 | Bituminöses teerfreiesa Material (Asphaltabfälle) aus Straßenbau und -erhaltung (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A3200) |
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Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren, B3 Abfälle aus vorwiegend organischen Bestandteilen, die Metalle oder anorganische Stoffe enthalten können
sonstiges beschichtetes Glas oder PCB-haltige
B3010 | feste Kunststoffabfälle: |
| folgende nach einer Spezifikation aufbereitete Kunststoffe und Mischkunststoffe, sofern sie nicht mit anderen Abfällen vermischt sind: |
| |
Kondensatoren enthalten oder die – Kunststoffabfälle aus nichthalogenierten Polymeren und Copolymeren, einschließlich, aber nicht durch in Anlage I begrenzt auf, folgende Stoffe 26):
genannte Bestandteile (zB Cadmium, Quecksilber, Blei, PCB) – Ethylen
verunreinigt sind oder von solchen Bestandteilen oder – Styrol
Verunreinigungen soweit befreit wurden, daß sie keine der – Polypropylen
in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen (siehe – Polyethylenterephthalat
den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A1118) – Acrylnitril
- zur unmittelbaren Wiederverwendung *4), jedoch nicht zur – Butadien
Verwertung oder Beseitigung *5) bestimmte elektrische und – Polyacetale
elektronische Geräte (einschließlich Leiterplatten) – Polyamide
B1120 verbrauchte Katalysatoren, ausgenommen der als Katalysatoren – Polybutylenterephthalat
verwendeten Flüssigkeiten, und die folgendes enthalten: – Polycarbonate
Übergangsmetalle, ausgenommen Scandium Titan – Polyether
Katalysatorabfälle (verbrauchte Vanadium Chrom – Polyphenylsulfide
Katalysatoren, gebrauchte flüssige Mangan Eisen – Acrylpolymere
oder sonstige Katalysatoren – Alkane (C10–C13) der Cobalt Nickel (Weichmacher)
Liste A: Kupfer Zink – Polyurethane (FCKW-frei)
Yttrium Zirconium – Polysiloxane
Niob Molybdän – Polymethylmethacrylat
Hafnium Tantal – Polyvinylalkohol
Wolfram Rhenium – Polyvinylbutyral
Lanthanoide (Seltenerdmetalle): Lanthan Cer – Polyvinylacetat
Praseodym Neodym – ausgehärtete Harzabfälle oder Kondensationsprodukte, einschließlich folgende Stoffe:
Samarium Europium – Harnstoff-Formaldehyd-Harze
Gadolinium Terbium – Phenol-Formaldehyd-Harze
Dysprosium Holmium – Melamin-Formaldehyd-Harze
Erbium Thulium – Epoxidharze
Ytterbium Lutetium – Alkydharze
B1130 gereinigte, verbrauchte edelmetallhaltige Katalysatoren – Polyamide
B1140 feste Edelmetallrückstände, die Spuren von anorganischen – folgende fluorierte Polymerabfälle 27):
Cyaniden enthalten – Perfluorethylen/-propylen (FEP)
B1150 Abfälle von Edelmetallen (Gold, Silber, Platingruppe, jedoch • Perfluoralkoxyalkan
nicht Quecksilber
Tetrafluorethylen/Perfluorvinylether (PFA)
und ihren Legierungen, in disperser,nichtflüssiger Form mit geeigneter Verpackung und
Tetrafluorethylen/Perfluormethylvinylether (MFA)”Kennzeichnung – Polyvinylfluorid (PVF)
B1160 edelmetallhaltige Asche aus der Verbrennung von – Polyvinylidenfluorid (PVDF)
Leiterplatten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A1150)
B3020 | Abfälle aus Papier, Pappe (Karton) und Papierwaren |
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B1170 edelmetallhaltige Asche aus der Verbrennung von :: Folgende Stoffe, sofern sie nicht mit gefährlichen Abfällen vermischt sind:
photographischen Filmen – Abfälle und Ausschuß von Papier und Pappe:
B1180 Abfälle von photographischen Filmen, die Silberhalogenide – ungebleichtes Papier und Wellpapier und ungebleichte Pappe und Wellpappe;
oder Silber – hauptsächlich aus gebleichter, nicht in metallischer Form enthalten der Masse gefärbter Holzcellulose bestehendes anderes Papier und daraus bestehende andere Pappe;
B1190 Photopapierabfälle, die Silberhalogenide oder Silber in – hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen bestehendes Papier und daraus bestehende Pappe (beispielsweise Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucksachen);
metallischer Form enthalten – andere, einschließlich, aber nicht begrenzt auf:
B1200 granulierte Schlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung
| 1. Pappe (Karton) |
| 2. nicht sortierter Ausschuß |
B3030 | Textilabfälle |
| Folgende nach einer Spezifikation aufbereitete Stoffe, sofern sie nicht mit anderen Abfällen vermischt sind: |
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B1210 Schlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung, einschließlich – Seidenabfälle (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff):
solche, die zur Herstellung von TiO2 und Vanadium verwendet wird – weder gekrempelt noch gekämmt
B1220 chemisch stabilisierte Schlacke aus der Zinkherstellung mit – andere
hohem Eisengehalt (> 20%), nach Industriespezifikation behandelt (zB DIN 4301), hauptsächlich zur Verwendung im Baugewerbe – Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren, einschließlich Garnabfälle, jedoch ausschließlich Reißspinnstoff:
B1230 Walzzunder aus der Eisen- und Stahlherstellung – Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren
B1240 Kupferoxid-Walzzunder – andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren
B2 – Abfälle aus vorwiegend anorganischen Bestandteilen, die von groben Tierhaaren
Metalle oder organische Stoffe enthalten können – Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff):
B2010 Abfälle aus dem Bergbau in nichtdisperser Form: – Garnabfälle
- Abfälle von natürlichem Graphit – Reißspinnstoff
- Abfälle von Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf – andere Weise zerteilt
- Glimmerabfall – Flachswerg und -abfälle
- Abfälle aus Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit – Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Hanf (Cannabis sativa L.)
- Feldspatabfälle – Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Jute und anderen Basttextilfasern (ausschließlich Flachs, Hanf und Ramie)
- Flußspatabfälle – Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Sisal und anderen Agavetextilfasern
- feste Siliciumdioxidabfälle mit Ausnahme solcher, die in Gießereien verwendet werden – Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Kokos
B2020 Glasabfälle in nichtdisperser Form: – Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee)
- Bruchglas und andere Abfälle und Scherben, ausgenommen Glas von Kathodenenstrahlröhren und anderen beschichteten Gläsern – Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Ramie und anderen Pflanzentextilfasern, die anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind
B2030 Keramikabfälle in nichtdisperser Form: – Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff)
- Abfälle und Scherben von Cermets (Metallkeramik-Verbundwerkstoffe) – aus synthetischen Chemiefasern
- unter keiner anderen Position aufgeführte oder enthaltene Keramikfasern – aus künstlichen Chemiefasern
B2040 andere Abfälle aus vorwiegend anorganischen Bestandteilen: – Altwaren
- teilweise gereinigtes Calciumsulfat aus der Rauchgasentschwefelung – Lumpen, Zwirnabfälle, Bindfäden, Taue und Kabel sowie Textilwaren daraus:
- beim Abbruch von Gebäuden anfallende Gipskartonabfälle – sortiert
- chemisch stabilisierte Schlacke mit hohem Eisengehalt (über 20%) aus der Kupferherstellung, nach Industriespezifikation behandelt (zB DIN 4301 und DIN 8201), vor allem zur Verwendung als Baustoff und Schleifmittel – unsortiert
- fester Schwefel
B3035 | Teppichboden- und Teppichabfälle |
B3040 | Gummiabfälle |
| Folgende Stoffe, sofern sie nicht mit anderen Abfällen vermischt sind: |
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- Calciumcarbonat aus der Herstellung – Abfälle und Schnitzel von Calciumcyanamid Hartgummi (pH < 9zB Ebonit)
- Natrium-, Kalium- und Calciumchloride – andere Gummiabfälle (sofern nicht unter einer anderen Position aufgeführt)
- Carborundum (Siliciumcarbid)
B3050 | Abfälle aus nicht behandeltem Kork und Holz: |
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- Betonbruchstücke – Sägespäne und Holzabfälle, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen verpreßt
- Lithium-Tantal-Glasschrott – Korkabfälle: Korkschott, Korkmehl und Lithium-Niob-Glasschrott Korkplatten
B2050 nicht in Liste A aufgeführte Flugasche aus kohlebefeuerten
B3060 | Abfälle aus der Agro und Nahrungsmittelindustrie, sofern nicht infektiös: |
| |
Kraftwerken (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A2060) – Weintrub
B2060 verbrauchte Aktivkohle aus der Trinkwasserbehandlung – getrocknete und sterilisierte pflanzliche Abfälle, Rückstände und Nebenerzeugnisse, auch Pellets oder Viehfutter, sofern nicht unter einer anderen Position aufgeführt oder enthalten
Lebensmittelverarbeitung und Vitaminherstellung (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A4160) – Degras: Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder tierischen oder pflanzlichen Wachsen
B2070 Calciumfluoridschlamm – Abfälle aus Knochen und Hornteilen, unverarbeitet, entfettet, nur zubereitet, jedoch nicht zugeschnitten, mit Säure behandelt oder entgelatiniert
B2080 in Liste A nicht enthaltene, in der Chemischen Industrie – Fischabfälle
anfallende Gipsabfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A2040) – Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
B2090 verbrauchte Anoden aus Petrolkoks oder Bitumen aus der Stahl- oder Aluminiumherstellung, nach üblichen Industriespezifikationen gereinigt (ausgenommen Anoden aus der Chloralkalielektrolyse und der metallurgischen Industrie) – andere Abfälle aus der Agro- und Nahrungsmittelindustrie, ausgenommen Nebenerzeugnisse, die den für menschliche und tierische Ernährung geltenden nationalen bzw. internationalen Auflagen und Normen genügen
B2100 Abfälle aus Aluminiumhydraten, Aluminiumoxid und Rückständen
B3065 | Altspeisefette und -öle tierischen oder pflanzlichen Ursprungs (z. B. Frittieröle), sofern sie keine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen |
B3070 | folgende Abfälle: |
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aus der Aluminiumoxidherstellung ausgenommen Stoffe, die zur Gasreinigung oder zu Flockungs- und Filtrierprozessen verwendet wurden – menschliche Haarabfälle
B2110 Bauxitrückstände (Rotschlamm) (nach Einstellung auf pH < 11,5) – Strohabfälle
B2120 nicht korrosive oder sonstwie gefährliche Säure- oder – bei der Herstellung von Penicillin anfallendes und zur Tierfütterung bestimmtes, inaktiviertes Pilzmyzel
Laugenabfälle mit einem pH > 2 und < 11,5 (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A4090)
B3080 | Bruch und Schnitzel von Gummiabfällen |
B3090 | Schnitzel und sonstige Abfälle von Leder oder Verbundleder, ausgenommen Lederschlamm, die sich zur Herstellung von Lederartikeln nicht eignen und keine Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A3100) |
B3100 | Lederstaub, -asche, -schlämme oder -mehl, die keine Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A3090) |
B3110 | Abfälle aus der Pelzverarbeitung, die keine Chrom(VI)-Verbindungen, Biozide oder infektiöse Stoffe enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A 3110) |
B3120 | Abfälle von Lebensmittelfarben |
B3130 | Abfälle von polymerisierten Ethern und nicht gefährlichen Monomerethern, die keine Peroxide bilden können |
B3140 | Altreifen, sofern sie nicht für ein in Anlage IV Abschnitt A festgelegtes Verfahren bestimmt sind |
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B3 Abfälle aus vorwiegend organischen Bestandteilen, die Metalle B4 Abfälle, die sowohl anorganische als auch organische Bestandteile enthalten können
oder anorganische Stoffe enthalten können
B4010 | Abfälle, die vorwiegend aus wasserverdünnbaren Dispersionsfarben, Tinten und ausgehärteten Lacken bestehen und die keine organischen Lösemittel, Schwermetalle oder Biozide in solchenMengen enthalten, daß sie dadurch gefährlich werden können (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A4070) |
B4020 | Abfälle aus der Herstellung, Formulierung und Verwendung von Harzen, Latex, Weichmachern, Leimen/Klebstoffen, soweit sie nicht in Liste A aufgeführt sind und keine Lösungsmittel und andere Verunreinigungen in solchen Mengen enthalten, daß sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen, beispielsweise wasserlösliche Produkte oder Klebstoffe auf der Grundlage von Casein-Stärke, Dextrin, Celluloseethern, Polyvinylalkoholen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A3050) |
B4030 | gebrauchte Einwegphotoapparate mit nicht in Liste A enthaltenen Batterien |
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B3010 feste Kunststoffabfälle: ____________________
folgende nach einer Spezifikation aufbereitete Kunststoffe und Mischkunststoffe, sofern sie nicht mit anderen Abfällen vermischt sind: 21) Es wird darauf hingewiesen, daß selbst im Falle niedriger anfänglicher Verunreinigung mit in Anlage I genannten Stoffen spätere Prozesse einschließlich der Verwertung solcher Abfälle dazu führen können, daß einzelne Fraktionen signifikant erhöhte Konzentrationen solcher Stoffe enthalten.
- Kunststoffabfälle aus nichthalogenierten Polymeren und Copolymeren, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, folgende Stoffe *6): 22) Der Status der Zinkasche wird zur Zeit überprüft; die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) empfiehlt, Zinksachen nicht als gefährlich einzustufen.
- Ethylen 23) Dieser Eintrag erstreckt sich nicht auf Kraftwerkschrott.
- Styrol 24) Die Wiederverwendung umfaßt beispielsweise die Reparatur, Erneuerung oder Aufrüstung, jedoch nicht größeren Zusammenbau.
- Polypropylen 25) In einigen Ländern werden die zur unmittelbaren Wiederverwendung bestimmten Gegenstände nicht als Abfall eingestuft.
- Polyethylenterephthalat 26) Solche Kunststoffabfälle werden als vollständig polymerisiert betrachtet.
- Acrylnitril 27)– Beim Endverbraucher angefallende Abfälle gehören nicht zu diesem Eintrag
- Butadien – Die Abfälle dürfen nicht vermischt sein.
- Polyacetale – Die bei offener Verbrennung entstehenden Probleme sind zu berücksichtigen.
- Polyamide a Die Konzentration von Benzo[a]pyren soll nicht höher als 50 mg/kg sein.
- Polybutylenterephthalat
- Polycarbonate
- Polyether
- Polyphenylsulfide
- Acrylpolymere
- Alkane (C10-C13) (Weichmacher)
- Polyurethane (FCKW-frei)
- Polysiloxane
- Polymethylmethacrylat
- Polyvinylalkohol
- Polyvinylbutyral
- Polyvinylacetat
- ausgehärtete Harzabfälle oder Kondensationsprodukte, einschließlich folgende Stoffe:
- Harnstoff-Formaldehyd-Harze
- Phenol-Formaldehyd-Harze
- Melamin-Formaldehyd-Harze
- Epoxidharze
- Alkydharze
- Polyamide
- folgende fluorierte Polymerabfälle *7):
- Perfluorethylen/-propylen (FEP)
- Perfluoralkoxyalkan (PFA)
- Perfluoralkoxyalkan (MFA)
- Polyvinylfluorid (PVF)
- Polyvinylidenfluorid (PVDF)
B3020 Abfälle aus Papier, Pappe (Karton) und Papierwaren
Folgende Stoffe, sofern sie nicht mit gefährlichen Abfällen vermischt sind:
- Abfälle und Ausschuß von Papier und Pappe:
- ungebleichtes Papier und Wellpapier und ungebleichte Pappe und Wellpappe;
- hauptsächlich aus gebleichter, nicht in der Masse gefärbter Holzcellulose bestehendes anderes Papier und daraus bestehende andere Pappe;
- hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen bestehendes Papier und daraus bestehende Pappe (beispielsweise Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucksachen);
- andere, einschließlich, aber nicht begrenzt auf:
1. Pappe (Karton)
2. nicht sortierter Ausschuß.
B3030 Textilabfälle
Folgende nach einer Spezifikation aufbereitete Stoffe, sofern sie nicht mit anderen Abfällen vermischt sind:
- Seidenabfälle (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff):
- weder gekrempelt noch gekämmt
- andere
- Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren, einschließlich Garnabfälle, jedoch ausschließlich Reißspinnstoff:
- Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren
- andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren
- Abfälle von groben Tierhaaren
- Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff):
- Garnabfälle
- Reißspinnstoff
- andere
- Flachswerg und -abfälle
- Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Hanf (Cannabis sativa L.)
- Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Jute und anderen Basttextilfasern (ausschließlich Flachs, Hanf und Ramie)
- Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Sisal und anderen Agavetextilfasern
- Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Kokos
- Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee)
- Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Ramie und anderen Pflanzentextilfasern, die anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind
- Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff)
- aus synthetischen Chemiefasern
- aus künstlichen Chemiefasern
- Altwaren
- Lumpen, Zwirnabfälle, Bindfäden, Taue und Kabel sowie Textilwaren daraus:
- sortiert
- unsortiert
B3040 Gummiabfälle
Folgende Stoffe, sofern sie nicht mit anderen Abfällen vermischt sind:
- Abfälle und Schnitzel von Hartgummi (zB Ebonit)
- andere Gummiabfälle (sofern nicht unter einer anderen Position aufgeführt)
B3050 Abfälle aus nicht behandeltem Kork und Holz:
- Sägespäne und Holzabfälle, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen verpreßt
- Korkabfälle: Korkschott, Korkmehl und Korkplatten
B3060 Abfälle aus der Agro- und Nahrungsmittelindustrie, sofern
nicht infektiös:
- Weintrub
- getrocknete und sterilisierte pflanzliche Abfälle, Rückstände und Nebenerzeugnisse, auch Pellets oder Viehfutter, sofern nicht unter einer anderen Position aufgeführt oder enthalten
- Degras: Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder tierischen oder pflanzlichen Wachsen
- Abfälle aus Knochen und Hornteilen, unverarbeitet, entfettet, nur zubereitet, jedoch nicht zugeschnitten, mit Säure behandelt oder entgelatiniert
- Fischabfälle
- Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
- andere Abfälle aus der Agro- und Nahrungsmittelindustrie, ausgenommen Nebenerzeugnisse, die den für menschliche und tierische Ernährung geltenden nationalen bzw. internationalen Auflagen und Normen genügen
B3070 folgende Abfälle:
- menschliche Haarabfälle
- Strohabfälle
- bei der Herstellung von Penicillin anfallendes und zur Tierfütterung bestimmtes, inaktiviertes Pilzmyzel
B3080 Bruch und Schnitzel von Gummiabfällen
B3090 Schnitzel und sonstige Abfälle von Leder oder Verbundleder,
ausgenommen Lederschlamm, die sich zur Herstellung von Lederartikeln nicht eignen und keine Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A3100)
B3100 Lederstaub, -asche, -schlämme oder -mehl, die keine
Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A3090)
B3110 Abfälle aus der Pelzverarbeitung, die keine
Chrom(VI)-Verbindungen, Biozide oder infektiöse Stoffe enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A 3110)
B3120 Abfälle von Lebensmittelfarben
B3130 Abfälle von polymerisierten Ethern und nicht gefährlichen
Monomerethern, die keine Peroxide bilden können
B3140 Altreifen, sofern sie nicht für ein in Anlage IV Abschnitt A
festgelegtes Verfahren bestimmt sind
B4 Abfälle, die sowohl anorganische als auch organische
Bestandteile enthalten können
B4010 Abfälle, die vorwiegend aus wasserverdünnbaren
Dispersionsfarben, Tinten und ausgehärteten Lacken bestehen und die keine organischen Lösemittel, Schwermetalle oder Biozide in solchen Mengen enthalten, daß sie dadurch gefährlich werden können (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A4070)
B4020 Abfälle aus der Herstellung, Formulierung und Verwendung von
Harzen, Latex, Weichmachern, Leimen/Klebstoffen, soweit sie nicht in Liste A aufgeführt sind und keine Lösungsmittel und andere Verunreinigungen in solchen Mengen enthalten, daß sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen, beispielsweise wasserlösliche Produkte oder Klebstoffe auf der Grundlage von Casein-Stärke, Dextrin, Celluloseethern, Polyvinylalkoholen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A A3050)
B4030 gebrauchte Einwegphotoapparate mit nicht in Liste A
enthaltenen Batterien
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*1) Es wird darauf hingewiesen, daß selbst im Falle niedriger
anfänglicher Verunreinigung mit in Anlage I genannten Stoffen spätere Prozesse einschließlich der Verwertung solcher Abfälle dazu führen können, daß einzelne Fraktionen signifikant erhöhte Konzentrationen solcher Stoffe enthalten.
*2) Der Status der Zinkasche wird zur Zeit überprüft; die Konferenz
der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) empfiehlt, Zinksachen nicht als gefährlich einzustufen.
*3) Dieser Eintrag erstreckt sich nicht auf Kraftwerkschrott. *4) Die Wiederverwendung umfaßt beispielsweise die Reparatur,
Erneuerung oder Aufrüstung, jedoch nicht größeren Zusammenbau. *5) In einigen Ländern werden die zur unmittelbaren
Wiederverwendung bestimmten Gegenstände nicht als Abfall eingestuft.
*6) Solche Kunststoffabfälle werden als vollständig polymerisiert
betrachtet.
*7)- Beim Endverbraucher angefallende Abfälle gehören nicht zu
diesem Eintrag
- Die Abfälle dürfen nicht vermischt sein.
- Die bei offener Verbrennung entstehenden Probleme sind zu berücksichtigen.
Schlagworte
Hafniumschrott, Indiumschrott, Niobschrott, Rheniumschrott, Selenabfall, Zinkrückstand, Kupferabfall, Bleibatterie, Cadmiumbatterie,Eisenherstellung, Natriumchlorid, Kaliumchlorid, Flockungsprozess, Säureabfall, Flachsabfall, Agroindustrie, Lederasche, Lederschlamm, Ledermehl
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